Marktöffnung im öffentlichen Schienenpersonenverkehr

Der neue Ansatz der EU bei der Novellierung der VO (EG) Nr. 1370/2007
Titeldaten
  • Linke, Benjamin
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2017
    S.331-339
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Aufsatz

Abstract
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die Novellierung der Richtlinie über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO (EG) Nr. 1370/2007), mit der die Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste weiter vorangetrieben werden solle. Neben der Konkretisierung von Begrifflichkeiten und beihilfenrechtlich relevanten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, ergäben sich Neuerungen vor allem für öffentliche Personenverkehrsdienste sowie für den öffentlichen Schienenpersonenverkehr. Alle Betreiber müssten bei Auftragsausführung nach dem Unionsrecht, nationalen Recht oder nach Tarifverträgen geltende sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen einhalten. Zusätzlich müssen die zuständigen Behörden die Betreiber im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge zukünftig zur Bereitstellung von Informationen verpflichten. Im Bereich des öffentlichen Schienenpersonenverkehrs falle nun die Direktvergabeoption für den Eisenbahnverkehr weg. Die Möglichkeit, die bisherigen weiterhin geltenden Direktvergabeoptionen zu nutzen, verbleibe aber weiterhin. Drei neu eingeführte Direktvergabetatbestände, die Beschränkung der Vergabe an einen internen Betreiber und die Erweiterung der Unterschwellenvergabe werden vom Autor detailliert dargestellt und ausführlich diskutiert. In Deutschland werde nach Ansicht des Autors vor allem die Vergabe an einzigen Interessenten, Art. 5 Abs. 3 b) VO (EG) Nr. 1370/2007 wichtig sein, da diese Regelung unmittelbar anzuwenden sei. Ob die anderen neuen Direktvergabetatbestände im öffentlichen Schienenpersonenverkehr in Deutschland relevant sein werden, bezweifelt der Autor, da § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB grundsätzlich ein wettbewerbliches Verfahren verlange und die Normen unter dem Vorbehalt stünden, dass das nationale Recht die Direktvergabe nicht verbiete. Abschließend kommt der Autor zu dem Fazit, dass die Änderungen jedenfalls geeignet seien, den Markt des öffentlichen Schienenpersonenverkehrs auf europäischer Ebene weiter zu öffnen.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin