Komplexe IT-Projekte: Werk- oder Dienstvertrag

Titeldaten
  • Jentsch, Laura; Gesing, Simon
  • Vergabe News
  • Heft 7/2018
    S.106-109
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit den möglichen Vertragstypen bei der Durchführung komplexer IT-Vergaben. Bei der Beschaffung von IT-Leistungen finden die sogenannten Ergänzenden Vertragsbestimmungen für die Beschaffung von Informationstechnik (EVB-IT) Anwendung. Diese Musterverträge werden zwischen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft ausgehandelt. Für die Bundesbehörden sind sie gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung verbindlich. Die EVB-IT Musterverträge basierten auf den gesetzlichen Leitbildern des BGB, insbesondere, je nach ihrem Vertragsgegenstand, auf dem Werk- oder dem Dienstvertrag. Die Abgrenzung zwischen diesen Vertragstypen könne über die Erfolgsverantwortung getroffen werden, die für den Auftragnehmer nur beim Werkvertrag bestehe. Aufgrund der umfangreichen Mängelgewährleistungsrechte sei der Werkvertrag für den Auftraggeber in der Regel die bevorzugte Vertragsgestaltung. Beispiele für Werkverträge seien die Vertragstypen EVB-IT „System“ sowie „Erstellung“. Für Auftragnehmer hingegen, die komplexe und störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, sei der Dienstvertrag mangels spezieller Mängelgewährleistungsrechte vorzugswürdig. Zu beachten sei jedoch, dass auch beim Dienstvertrag dem Auftraggeber mögliche Schadensersatz- und Kündigungsrechte zustünden. Möchte der Auftraggeber einen Dienstvertrag abschließen, könne der im Februar 2018 neu vorgelegte Vertragstyp EVB-IT „Dienstleistung“ verwendet werden.
Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)