Das Verhältnis von Vergabe- und Zuwendungsrecht: Ein Abgrenzungsversuch

Zugleich kritische Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2018 – VII-Verg 1/18
Titeldaten
  • Lipinsky, Julia ; Plauth, Melanie
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2019
    S.1-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 23 BHO/LHO, § 44 BHO/LHO, § 55 BHO/LHO, § 103 Abs. 1 GWB

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Juli 2018 - VII-Verg 1/18

Abstract
Der Beitrag nimmt die seitens des OLG Düsseldorfs erfolgte Einordnung gemeindlich finanzierter Flüchtlingsversorgung als Zuwendung zum Anlass, um über Grenzen der gemeindlichen Wahlfreiheit zwischen Zuwendung und Vergabe und deren Abgrenzung zu reflektieren. Es werden hierfür zunächst die haushaltsrechtlichen Grundlagen des Zuwendungsbegriffs dargestellt und sich aus dem Haushaltsrecht selbst ergebende Beschränkungen der kommunalen Wahlfreiheit herausgearbeitet. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und der gemäß § 55 BHO vorgesehenen Nutzung des Wettbewerbs. Spiegelbildlich hierzu erfolgt im Anschluss die Abgrenzung zwischen Zuwendung und öffentlichem Auftrag aus Sicht des Vergaberechts unter näherer Betrachtung des Kriteriums des Beschaffungsinteresses. Im Zuge dieser parallelen Betrachtung von Vergabe- und Haushaltsrecht kommen die Verfasser - unter Einbeziehung der oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung und der europarechtlichen Grundsätze - zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung des OLG Düsseldorf systemwidrig ist.
Dr. Christopher Wolters, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin