Die Vergabe von IT-Leistungen – Besondere Anforderungen und besondere Flexibilität? (Teil I und II)

Titeldaten
  • Reichling, Ingrid; Scheumann, Kristin
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft 1/2/2019
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag führt in seinen zwei Teilen in die Vergabe von IT-Leistungen (Beschaffung von Hardware, Software und IT-Dienstleistungen) ein. Bei komplexen IT-Beschaffungen würden aufgrund der höheren Flexibilität häufig Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Zudem sei auch der wettbewerbliche Dialog geeignet, da hier in Dialogphasen (§ 18 Abs. 6 VgV) gemeinsam mit den Bietern ermittelt werde, wie die Bedürfnisse am besten erfüllt werden können. Darüber hinaus würden bei IT-Vergaben häufig auch Teststellungen und Präsentationen eingesetzt, um Produkte und Eignung im Verfahren zu testen. Auch die Variante der Rahmenvereinbarung (zweistufige Beschaffung) mit einem oder mehreren Vertragspartnern sei zu beachten, denn dadurch können wiederkehrende Leistungen ohne neues Verfahren abgerufen werden. Hierbei müsse der Auftraggeber das Auftragsvolumen nur so genau wie möglich ermitteln, § 21 Abs. 1 VgV. Eine große Herausforderung berge die Leistungsbeschreibung bei IT-Vergaben, aufgrund des Spannungsverhältnisses zwischen dem Leistungsbestimmungsrecht und der Produktneutralität. Abweichungen von der Produktneutralität müssten jedenfalls vom Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Zudem würden bei IT-Vergaben häufig die „Unterlagen für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen“ (UfAB 2018) des BMI verwendet. Hierin würden drei Bewertungsmethoden empfohlen. Nicht zu vergessen seien zudem weitere Aspekte wie die No-Spy-Klausel, die ILO-Kernarbeitsnormen sowie datenschutzrechtliche Anforderungen.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin