Tückische Textform

Zur formalen Wirksamkeit elektronischer Angebote
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2019
    S.13-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 53 Abs. 1 VgV, § 10 VgV, § 38 UVgO, § 13 Abs. 1 VOB/A, § 126 BGB, § 126a BGB

Abstract
Der Beitrag thematisiert die Formerfordernisse, die im Zuge der E-Vergabe an elektronisch einzureichende Angebote gestellt werden. Der Autor geht anhand einzelner Fallbeispiele auf mögliche Fallstricke bei der elektronischen Angebotsabgabe ein. Unter Heranziehung vergaberechtlicher Kommentarliteratur zeigt er auf, wie unterschiedlich die in § 126b BGB geregelte Textform in Bezug auf die Erkennbarkeit der erklärenden Person, auf Unterschriftserfordernisse oder etwa eine Übermittlung per E-Mail ausgelegt wird. Der Beitrag geht auf mögliche Ausgestaltungen in der Praxis sowie speziell auf die Empfehlungen im Vergabehandbuch des Bundes (VHB) ein. Der Autor empfiehlt angesichts der unterschiedlichen Auffassungen eine Klarstellung zu den konkreten Anforderungen an die Textform in den Vergabeunterlagen. Er zieht das Fazit, dass durch die Einführung der Textform beträchtliche Rechtsunsicherheiten entstanden seien.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover