Grenzen der Bewerbung kommunaler Unternehmen

Titeldaten
  • Orf, Daniel Lucas; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 10/2019
    S.158-161
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB, Art. 28 Abs. 2 GG

Abstract
Der Beitrag beleuchtet den vergabe- und kommunalrechtlichen Rahmen der Bewerbung von bzw. Auftragsvergabe an kommunale Unternehmen. Nach einer Vorstellung einiger Grundprinzipien des Vergaberechts wird auf die Grenzen wirtschaftlicher Betätigung eingegangen, die grundsätzlich einen öffentlichen Zweck erfordere. Einer Darstellung der Voraussetzungen für die Inhouse-Vergabe (§ 108 GWB) folgt der Hinweis, dass kommunale Unternehmen sich beim Nichtvorliegen der Inhouse-Voraussetzungen im Vergabeverfahren bewerben können. Die vergaberechtlichen Mitwirkungsverbote werden thematisiert, wobei insbesondere auf das Bedürfnis personeller Trennung, neutraler Leistungsbeschreibung und die Projektantenproblematik eingegangen wird. Sog. Chinese Walls und Verschwiegenheitserklärungen sind nach Auffassung der Autoren probate Mittel, um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Solche Maßnahmen müssten bereits bei Einleitung des Verfahrens getroffen sein und in der Vergabeakte dokumentiert werden.
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover