Strategische Nutzung des Vergaberechts für mehr Qualität am Beispiel von deutschen, österreichischen und ungarischen Umsetzungsmaßnahmen

Titeldaten
  • Gyulai-Schmidt, Andrea
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2019
    S.762-770
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Aufsatz

Abstract
In ihrem Beitrag beschäftigt sich die Autorin mit der Einbindung ökologischer, sozialer und innovativer Nachhaltigkeitsziele in das Vergabeverfahren in Ungarn, Österreich und Deutschland nach Inkrafttreten der Vergaberichtlinien 2014. Durch die Vergaberichtlinien würde dem Aspekt der Nachhaltigkeit der gleiche Stellenwert verliehen wie den primärrechtlich verankerten Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit. Der Richtliniengeber habe die Anwendung nachhaltiger Aspekte nicht generell zur Pflicht gemacht, aber sektorenweise punktuell zwingende Vorschriften formuliert, etwa bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen. Die Vergaberichtlinien enthielten bei Ausschlussgründen, bei der Eignungs- und Preisprüfung sowie bei der Angebotswertung Vorschriften, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Im Rahmen der Eignungsprüfung könne etwa der Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen einen fakultativen Ausschlussgrund darstellen. Anders als Eignungskriterien, die Mindesthürden darstellten, hätten dagegen Zuschlagskriterien eine relativere Wirkung. So könnten Angebote, die bestimmte Zuschlagskriterien, beispielsweise Umweltkriterien, mangelhaft erfüllen, unter Umständen der Wertung zugänglich bleiben und schließlich bezuschlagt werden. Der Autorin zufolge tendiere das Vergaberecht nach 2014 insgesamt dazu, Angebote nicht nur nach ihrem Preis, sondern nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis auszuwählen. Sie lässt offen, ob diese gesetzgeberischen Maßnahmen auch zu einem höheren Nachhaltigkeitsgrad im Vergabeverfahren führen werden.
Filip Lewandowski, Richter (Verwaltungsgericht), Frankfurt (Oder)