Die Unvereinbarkeit des Preisrechts für Architekten und Ingenieure mit dem EU-Recht

Folgen des EuGH-Urteils v. 4.7.2019 – C-377/17, MDR 2019, 1124 für die Beratungspraxis
Titeldaten
  • Wessel, Markus
  • MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht
  • 2019
    S.1349-1355
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 7 HOAI

EuGH, Urt. v. 04.07.2019, Rs. C-377/17

Abstract
Der Beitrag setzt sich ausführlich mit dem die EU-Rechtswidrigkeit der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI feststellenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04.07.2019 in der Rechtssache C-377/17 auseinander. Der Autor beleuchtet die Folgen für die Praxis und nationale Rechtsprechung und zeigt dabei die Interpretationsansätze auf, die von der Bedeutungslosigkeit des Urteils für die aktuelle Rechtswirklichkeit, über eine Teilgeltung im Bereich der öffentlichen Vertrags- und Vergabeverfahren bis hin zu Auswirkungen auf das gesamte Vergütungsgefüge im Architekten- und Ingenieursrecht reichen. Die eigene rechtliche Einordnung stellt zunächst die auch bislang bereits geltenden Ausnahmen vom HOAI-Preisregime vor und analysiert die Bedeutung und Tragweite der EU-Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere unter Bezugnahme auf die jüngste Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Celle und Düsseldorf. Die Funktion der Richtlinie bestehe nicht in der Harmonisierung der nationalen Rechtsordnungen, sondern in der Beseitigung unberechtigter Beschränkungen. Die Voraussetzungen für deren unmittelbare Wirkung mit Bedeutung für bestehende und neue Verträge sowie private und öffentlich-rechtliche Auftraggeber seien erfüllt. Im Ergebnis komme es auf die Rechnungsparameter der HOAI nicht mehr an, sodass u.a. frei verhandelbare Pauschalhonorare möglich seien. Abzuwarten bleibe noch die Positionierung des Bundesgerichtshofs.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln