Damages in Public Procurement Law: A Right or a Privilege?

Some Thoughts After the Fosen-Linjen Saga
Titeldaten
  • Raimundo, Miguel Assis
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2019
    S.255-261
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der EFTA-Gerichtshof hat sich in zwei Urteilen (vom 31.10.2017, E-16/16 – Fosen-Linjen I und vom
01.08.2019, E-7/18 – Fosen-Linjen II) mit der Haftungsschwelle für Schadenersatzansprüche wegen
Verstößen gegen das Vergaberecht befasst. Einleitend erläutert der Verfasser Grundlegendes zu
Schadenersatzregelungen im EU-Recht. Anschließend stellt er die beiden Entscheidungen des EFTAGerichtshofes
dar. Nach Ansicht des Autors liegt der wesentliche Aspekt der Entscheidung Fosen-Linjen II
nicht darin, dass es sich für die Begründung eines Schadensersatzanspruchs um einen „hinreichend
schwerwiegenden Verstoß“ handeln muss, sondern dass darin anerkannt wird, dass ein Verstoß gegen das
Vergaberecht grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung gibt. Dies sei genau der Kern dessen, was
das Gericht schon in der Entscheidung Fosen-Linjen I gesagt habe.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin