Rückforderung von Zuwendungen wegen Vergabefehlern

Titeldaten
  • Brüning, Christoph
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2020
    S.154-157
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Autor stellt in dem Aufsatz dar, dass Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen nicht stets die Rückforderung von Zuwendungen zur Folge haben. Der Autor arbeitet zunächst heraus, welche Rechtsgrundlagen dazu führen können, dass Zuwendungsempfänger vergaberechtliche Bestimmungen beachten müssen. Es sei nicht selten, dass Unternehmen sowohl aufgrund des Vergaberechts (als öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber) als auch zusätzlich als Zuwendungsempfänger zur Beachtung vergaberechtlicher Bestimmung verpflichtet sind. Dies seien dann jedoch häufig unterschiedliche vergaberechtliche Bestimmungen (etwa VOL/A bzw. UVgO einerseits und SektVO andererseits). Nur die aufgrund der Zuwendung zu beachtenden Bestimmungen seien dann bei der Entscheidung über mögliche Rückforderungen heranzuziehen. Das dabei bestehende Ermessen sei stets mit Blick darauf auszuüben, ob im Einzelfall durch Vergabeverstöße die Ziele des Haushaltsrechts (wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung) vereitelt werden. Dies gelte auch für sog. schwere Vergabeverstöße, bei denen durch Runderlasse ein intendiertes Ermessen vorgesehen ist. Der Autor stellt darüber hinaus die Voraussetzungen und Folgen bei der Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen durch Bieter im Vergabeverfahren einerseits und Zuwendungsgeber andererseits gegenüber.
Dr. Rut Herten-Koch, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin