Die historische Entwicklung des Vergabeverfahrens in Deutschland, Österreich und der Schweiz: Von den antiken Ursprüngen bis zur Gegenwart

Titeldaten
  • Schoenmaker, Simon
  • Nomos
    Baden-Baden, 2020
    S.905
    Schriften zum Vergaberecht, Band 55
  • ISBN 978-3-8487-6239-2
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Abstract
Aus der Monatsinfo 7/2020: Wer sich mit dem Vergaberecht befasst, merkt bald, dass die Erfahrungen der Praxis die Weiterentwicklung des Vergaberechts prägen und bestimmen. Immer geht es um die Berücksichtigung der „best practice“ und die Vermeidung einer Wiederholung von Fehlern. Welche Erfahrungen haben aber die ursprüngliche Entwicklung des Vergaberechts begleitet? Warum ist das Vergaberecht so, wie es eben ist? In seiner Dissertation stellt Schoenmaker auf insgesamt über 900 Seiten die Entwicklung des Vergaberechts „Von den antiken Ursprüngen bis zur Gegenwart“ vor. Dabei stellt er als ein Ergebnis fest: „Die Ursprünge des heutigen Vergabeverfahrens gehen auf wettbewerbliche, mündliche Lizitationsverfahren im antiken Griechenland und Italien zurück …“ (S. 817). Die Darstellung „Von den Frühformen der Vergabe bis zum Mittelalter“ beginnt mit dem Alten Orient und führt in über 100 Seiten über das antike Griechenland und die römische Republik in das Hoch- und Spätmittelalter. Im nächsten Abschnitt werden die Entwicklungen bis zu den Reformen im 19., Jahrhundert dargestellt. Entsprechend der kleinteiligen staatlichen Struktur müssen hierzu eine Vielzahl regionaler Entwicklungen zumindest beispielhaft dargestellt werden. Die in Deutschland heute noch geltende VOB/A begegnet dem Leser ab dem übernächsten Abschnitt über die Zwischenkriegszeit und den Zweiten Weltkrieg ab den Seiten 490. Die Darstellung macht deutlich, welche grundsätzlichen Grundgedanken über den betrachteten Zeitraum den Vorgaben für Vergabeverfahren in hoher Kontinuität zugrunde liegen, wie etwa eine seit der Antike anzutreffende hohe Bedeutung der Transparenz. Viele Probleme und manche Lösungsansätze kommen dem heutigen Betrachter nur zu bekannt vor. So lassen sich dem Buch nicht zuletzt zahlreiche Anregungen und Gedankenanstöße für das Verständnis des geltenden Rechts entnehmen. Als Beispiel sei die Darstellung der Diskussion über das „richtige“ Zuschlagskriterium vor dem Zweiten Weltkrieg und der ebenfalls in der Zwischenkriegszeit vorangetriebene Mittelstandsschutz erwähnt.