Inhouse-Vergabe nach Zuständigkeitsübertragung im ÖPNV

Zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 18.6.2020 (C-328/19)
Titeldaten
  • Lenz, Christofer ; Jürschik, Corina
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2020
    S.1030-1033
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB, Art. 5 VO 1370/2007

EuGH, ECLI:EU:C:2020:483 = EuZW 2020, 1043 (C-328/19), EuGH, ECLI:EU:C:2016:985 = EuZW 2017, 144 – Remondis (C-51/15), OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.4.2020 – Verg 27/19 = VPRRS 2020, 0217

Abstract
Die AutorInnen ordnen das Urteil des EuGH vom 18.06.2020 (C-328/19) ein. Dabei geht es um die häufig
anzutreffende Situation, dass ein kommunales Verkehrsunternehmen einer Großstadt die
Verkehrsbedürfnisse im ÖPNV angrenzender kleinerer Städte befriedigt. Die angrenzende Stadt überträgt
dabei ihre Zuständigkeit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf die Großstadt mit eigenem
kommunalen Verkehrsunternehmen. Die Großstadt beauftragt dann ihr Verkehrsunternehmen gem. § 108
GWB nach den Regeln der Inhouse-Vergabe für das gesamte Gebiet. Der EuGH geht in dem o.g. Urteil von
der Zulässigkeit eines solchen Vorgehens unter bestimmten Bedingungen aus. Der Sachverhalt sowie die
dem EuGH vorgelegten Rechtsfragen werden präzise dargestellt. Anschließend bewerten die AutorInnen
die Folgen für die Praxis. Das Urteil wird insgesamt begrüßt, da es Rechtsklarheit für Kommunen schaffe
und dogmatisch überzeugend sei.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover