Vereinbarung angemessener und rechtssicherer Honorare bei Beratungsprojekten in öffentlichen Institutionen

Titeldaten
  • Hoffjan, Andreas ; Mengis, Jonas ; Hinz, Tim
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2021
    S.22-34
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Aufsatz

Abstract
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Einsatz von Beratern in öffentlichen Institutionen. Zu Beginn des Beitrags weisen die Autoren auf die regelmäßig kritische Wahrnehmung von Beratereinätzen durch die Medien und die allgemeine Öffentlichkeit hin. Gründe hierfür seien vor allem fehlende Transparenz, mangelnde Überwachung und zu starke Abhängigkeitsverhältnisse. Die Autoren wollen mit dem Beitrag einen Vorschlag für ein Prüfschema für öffentliche Beratungsaufträge unterbreiten und dadurch zu einer Objektivierung der auftragsspezifischen Bewertung sowie zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Zunächst stellen die Autoren die Anbahnung und Abwicklung von Beratungsaufträgen aus der Sicht der öffentlichen Verwaltung dar. Sie heben zutreffend hervor, dass der Einkauf von Beratungsleistungen regelmäßig mit hohen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwänden verbunden ist, gleichzeitig jedoch keine Garantie dafür besteht, dass das Beratungsprojekt wirklich substantiierte Ergebnisse liefert. Öffentliche Auftraggeber müssten sich daher hinreichend von den tatsächlichen Fähigkeiten der Berater überzeugen. Weiterhin sei ein regelmäßiger Austausch während der Auftragsausübung erforderlich. Sodann erläutern die Autoren die typischen Honorarstrukturen von Beratungsdienstleistungen. Anschließend werden – in drei Stufen – die zu beachtenden Vorschriften des Haushalts-, Vergabe- und Preisrechts skizziert. Das Haushaltsrecht verlange insbesondere die sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln und sei gesetzlicher Anker für die Verpflichtung zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge. Die Bedeutung des Vergaberechts wird in aller Kürze hervorgehoben, um den Rahmen des Beitrags nicht zu sprengen. Insbesondere die Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze sei auch und vor allem bei der Beauftragung von Beratern bedeutsam. Die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs sowie die Gewährleistung von Transparenz und Gleichbehandlung seien ebenfalls besonders wichtig. Schließlich folgt eine ausführliche Betrachtung des Preisrechts, wobei u.a. auf die Besonderheiten bei IT-Beratungen hingewiesen wird. Der Beitrag schließt mit der Vorstellung des entwickelten Prüfschemas und mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Aussagen.
Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf