The Exclusion of Third-Country Suppliers from EU Public Procurement Procedures:

The Romanian Case
Titeldaten
  • Baciu, Ioan
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 2/2021
    S.151-157
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser stellt eine Neureglung des rumänischen Vergaberechts dar, mit welcher der Marktzugang aus Drittländern erheblich beschränkt wird. Nach dieser Regelung müssen alle Bieter, die nicht aus GPA-Staaten oder Ländern, mit denen die EU ein Freihandelsabkommen geschlossen hat, stammen, von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Autor stellt dar, dass mehrere Kampagnen der EU-Kommission ursächlich für die Regelungen im rumänischen Recht waren. Die Kommission zielte nach Ansicht des Verfassers darauf ab, dass von den Mitgliedstaaten konkrete Mittel entwickelt werden, mit denen der Zugang von Lieferanten aus Drittländern und insbesondere von chinesischen Unternehmen zum EU-Auftragsvergabemarkt wirksam eingeschränkt werden können. Über ihre unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen hinaus könnte diese Maßnahme des rumänischen Rechts jedoch zu ernsthaften Marktblockaden mit erheblichen Folgen führen.
Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin