Neue Ziele im Vergaberecht

Titeldaten
  • Siegel, Thorsten
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2022
    S.14-23
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz behandelt die zunehmende gesetzliche Verankerung materieller - insbesondere ökologischer - Vorgaben für die öffentliche Beschaffung. Gegenstand der Betrachtung sind konkret die neuen Regelungen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge, des Klimaschutzgesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Im Sinne eines Überblicks stellt der Verfasser zunächst Anwendungsbereich und Kernregelungen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge dar. Aufgrund der Festlegung lediglich allgemeiner Quoten bzw. Mindestziele komme den Vorgaben letztlich kein Bieterschutz zu. Das Klimaschutzgesetz enthalte neben einer Berücksichtigungspflicht auch strikte Rechtspflichten unter Verweis auf das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz, deren Verortung im Klimaschutzgesetz der Autor allerdings für fragwürdig hält. Abschließend werden die ab 2023 sukzessive zur Anwendung kommenden Vorgaben des Lieferkettensorgfaltsgesetzes behandelt. Diese gelten zunächst nur für Großunternehmen. Aus vergaberechtlicher Perspektive wird hier insbesondere auf die normierten Ausschlussgründe hingewiesen. Der Beitrag schließt mit dem Fazit, dass durch die verschiedenen Regelungen (hinzuweisen wäre auch noch auf den neuen § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz) die hiermit verfolgten materiellen Ziele im Bereich des Umweltschutzes und des Schutzes der Menschenrechte tendenziell aufgewertet würden, wenngleich der Ansatz nicht gänzlich neu und normativ nicht sehr stark ausgeprägt sei. Der Autor hält daher die Regelungen nur für einen - allerdings bedeutsamen - Zwischenschritt im Öffnungsprozess des Vergaberechts.
Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg