Der „Faktor Mensch“ als Wertungskriterium

Titeldaten
  • Püstow, Moritz
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2022
    S.311-326
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 127 GWB, § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV, Art. 67 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2014/24/EU, § 16d EU Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b) VOB/A, § 46 VgV, § 8 VgV

EuGH, 24.01.2008 – C-532/06 – Lianakis, BGH, 15.04.2008 – X ZR 129/06, NZBau 2008, 505, EuGH, 26.03.2015 – C-601/13 – Ambisig, OLG Düsseldorf, 24.09.2014 – Verg 17/14, OLG Düsseldorf, 24.03.2021 – Verg 34/20, VK Bund, 22.11.2019 – VK 1–83/19, VK Südbayern, 02.04.2019 – Z3–3-3194–1-43–11/18, EuGH, 04.02.2014 – T-644/13 – Serco Belgium/Kommission, VK Rheinland, 19.11.2019 – VK 40/19, VK Sachsen, 22.03.2021 – 1/SVK/046–20

Abstract
Der Autor gibt einen umfassenden Überblick über die Frage, an welchen Stellen im Vergabeverfahren „der Faktor Mensch“ zum Gegenstand der Betrachtung gemacht werden kann und sollte. Er erläutert nicht nur aus rechtlicher Perspektive, wie dies gelingen kann, sondern leitet das Erfordernis einer solchen Herangehensweise auch aus einer Projektmanagementperspektive sowie aus psychologischer Sicht her. Die Ausgangsthese lautet, dass der Erfolg komplexer Projekte maßgeblich von sozialen Kompetenzen der handelnden Personen abhängt. Welche Schlüsse hieraus für die Gestaltung eines komplexen Vergabeverfahrens (aus rechtlicher Sicht) gezogen werden sollten, ist Gegenstand des Beitrags. Der Beitrag nimmt die Kritik in der Literatur (vgl. etwa Könsgen/Czeszak, VergabeR 2020, 568) an einzelnen VK-Entscheidungen (etwa VK Südbayern, 02.04.2019 – Z3–3-3194–1-43–11/18) auf, in denen die Bewertung mündlicher Bieteraussagen in Frage gestellt wird und erläutert, warum der Faktor Mensch bei der Bewertung von Angeboten eine Rolle spielen sollte. Dabei wird aufgezeigt, wie bereits im Rahmen der Eignung der Faktor Mensch betrachtet werden kann. Eine größere Rolle spielt dies jedoch bei der Ausgestaltung der Zuschlagskriterien. Hier stellt der Autor umfangreich dar, wie die Einbeziehung des Faktors Mensch in ein Vergabeverfahren gelingen kann (etwa durch ein Assessment oder ein strukturiertes Interview). Dabei ist auf die Transparenz durch Dokumentation Wert zu legen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der Autor dringend, die Wertungsmethode vorab bekannt zu machen. Die Protokollierung ist – so der Autor – mit erheblichem Aufwand verbunden, jedoch unerlässlich. Hierzu regt der Autor alternativ an, die mündliche Darbietung (mit Einverständnis der Beteiligten) aufzuzeichnen. Insgesamt enthält der Beitrag ein klares Plädoyer für die Einbeziehung des Faktors Mensch in die Bewertung von Angeboten im Rahmen von Vergabeverfahren. Der Autor zeichnet Wege auf, wie und an welchen Stellen dies gelingen kann.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover