Was im Auge des Betrachters liegt

Ästhetische Kriterien als Grund für eine Produktvorgabe sind kaum �berpr�fbar
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2022
    S.21-23
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 16.3.2022 – VK 2-7/22, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.1.2013 (VII-Verg 33/12), Vergabekammer Sachsen-Anhalt Beschluss vom 16.9.2015 (3 VK LSA 62/15), OLG Karlsruhe (Beschluss v. 14.9.2016 – 15 Verg 7/16)

Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der Problematik der Überprüfbarkeit ästhetischer Kriterien anhand einer aktuellen Entscheidung (VK Westfalen, Beschluss vom 16.03.2022 – VK 2-7/22). In dem zitierten Fall ging es um die Vergabe von Bodenverlegungsarbeiten, bei denen ein bestimmter Bodenbelag aus ästhetischen Gründen vorgegeben wurde. Der Autor beleuchtet und analysiert die Entscheidung der Vergabekammer kritisch unter verschiedenen Gesichtspunkten. Schließlich spannt er den Bogen zu einer älteren Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 09.01.2013, VII-Verg 33/12) sowie zu einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss v. 14.09.2016 – 15 Verg 7/16). In letzterer ging es um die Beschaffung eines bestimmten Konzertflügels; also nicht um optische Kriterien, sondern um akustische. Der Autor kommt zu dem Fazit, dass ästhetische Kriterien einen plausiblen, notfalls auch nachweisbaren Bezug zum Auftragsgegenstand haben müssen. Dann entzögen sie sich weitgehend der Nachprüfung. Allenfalls sei das Zustandekommen der Beurteilung, ob das ästhetische Kriterium erfüllt ist, einer Prüfung zugänglich.
Elias Könsgen, kbk Rechtsanwälte, Hannover