Umbruch bei Verkehrsvergaben?

Die neuen Auslegungsleitlinien zur VO (EG) Nr. 1370/2007
Titeldaten
  • Jürschik-Grau, Corina; Lenz, Christofer
  • EuZW - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
  • 2023
    S.829-832
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Aufsatz

Abstract
Die bisherigen Auslegungsleitlinien der Europäischen Kommission für die VO (EG) Nr. 1370/2007 stammen aus dem Jahr 2014. Am 26.06.2023 hat die Europäische Kommission neue Auslegungsleitlinien veröffentlicht. Die neuen Auslegungsleitlinien wirken sich unmittelbar auf Verkehrsvergaben aus. Sie binden zwar nicht die Gerichte, aber die zur Überwachung des Europarechts zuständige Kommission. Die Verfasser untersuchen in ihrem Beitrag, ob die neuen Kommissionshinweise zur Auslegung der VO (EG) Nr. 1370/2007 ein „Gamechanger“ sind oder ob weitgehend wie bisher verfahren werden kann. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Europäische Kommission mit ihren neuen Auslegungsleitlinien teilweise längst überfällige Aktualisierungen vornimmt, die sich aus der zwischenzeitlich erfolgten EuGH-Rechtsprechung ergeben. Insgesamt bringen diese keine großen Veränderungen für die Praxis. Veränderungen ergäben sich aber an den Stellen, an denen neue Voraussetzungen insbesondere zur Zulässigkeit einer Vergabe aufgestellt wurden, die über reine Klarstellungen hinausgehen. Dies sei an mehreren Stellen der Fall. Die Wirkungen auf die Praxis würde damit einer Verordnungsänderung nahekommen.
Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin