Die Ex-ante-Transparenzbekanntmachung – kein Allheilmittel

Titeldaten
  • Hartwecker, Annett
  • Vergabe News
  • Heft 5/2023
    S.154-156
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz stellt eine Analyse der Voraussetzungen und Anwendungen des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5, Halbs. 5 VgV im deutschen Vergaberecht dar. Dieses Verfahren ermöglicht öffentlichen Auftraggebern mehr Flexibilität, steht jedoch im Konflikt mit dem Wettbewerbs- und Transparenzgrundsatz des GWB. Die Autorin untersucht die Voraussetzungen dieses Verfahrens und diskutiert Heilungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen. Die Voraussetzungen für das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb finden sich in § 14 Abs. 4 VgV, wobei der Fokus auf der weiteren Alternative in § 14 Abs. 3 Nr. 5, Halbs. 5 VgV liegt. Dieser ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern, auf ein erneutes Verfahren zu verzichten, wenn in vorherigen Verfahren keine ordnungsgemäßen Angebote eingegangen sind, die den Vergabebedingungen entsprechen. Ein weiteres Kriterium ist, dass nur Unternehmen, die bereits fristgerecht Angebote eingereicht haben, am Verhandlungsverfahren teilnehmen dürfen. Die Anwendung dieses Verfahrens ist streng geregelt und erfordert die rechtmäßige Aufhebung des vorherigen Verfahrens, wenn dessen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Aufsatz behandelt zudem die Möglichkeit zur Heilung von Fehlern seitens des Auftraggebers in verschiedenen Szenarien, wobei jedoch einige Fehler unheilbar sind. Für Bieter werden die Rechtsschutzmöglichkeiten erläutert, einschließlich der Möglichkeit, vor der Vergabekammer Rechtsschutz zu suchen, sollten Verstöße gegen die Vergabevoraussetzungen vorliegen. Diese Rechtsschutzmaßnamen gelten sowohl für beteiligte als auch nicht beteiligte Bieter.
Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main