Gemeinsame grenzüberschreitende Auftragsvergabe zwischen Deutschland und Österreich

Titeldaten
  • Paul, Marta
  • 2025
    S.249
  • ISBN 978-3-428-19364-6
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Abstract
Aus der Monatsinfo 5/2025: Die Autorin verweist auf die Vorteile gemeinsamer Beschaffung. Sie sieht diese insbesondere in der Bündelung von Beschaffungsbedarfen, reduzierten Verfahrenskosten und der Überwindung von Hindernissen im EU-Binnenmarkt. Die EU-Kommission hat 2017 die Förderung der grenzüberschreitenden Vergabe als strategische Priorität festgelegt. Die Arbeit beruht darauf, dass Lücken und Auslegungsbedarf in der Gesetzgebung bei der grenzüber-schreitenden Vergabe gesehen werden. Grundlagen der jeweiligen nationalen Regelungen sind Art. 39 Richtlinie 2014/24/EU und Art. 57 Richtlinie 2014/25/EU. Einleitend werden die allgemeinen Grundsätze der grenzüberschreitenden Vergabe dargestellt. Dies kann in drei Formen erfolgen, durch eine zentrale Vergabestelle, auf gelegentlicher Basis und durch ein Gemeinschaftsunternehmen. Die gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe ist immer dann relevant, wenn keine zentrale Vergabestelle handelt. Die gemeinsame Vergabe setzt die Regelung der notwendigen Einzelheiten in einem internationalen Übereinkommen oder einer Vereinbarung voraus. Nach der Autorin ist die Rechtswahl betreffend das anwendbare Vergaberecht dabei faktische Wirksamkeitsvoraussetzung für das Vergabeverfahren. Problematisch ist die Ermittlung der Zuständigkeit für die Nachprüfung. Die Vergabe durch Gemeinschaftsunternehmen ist beschränkt auf „Einrichtungen nach Unionsrecht“. Die Autorin sieht hier weniger Unsicherheit hinsichtlich der Rechtsbehelfe. Die Autorin betrachtet auch kartellrechtliche Fragen wegen einer ggf. wettbewerbsverzerrender Nach-fragemacht und weist auf die angestrebte Verhinderung der Umgehung des Vergaberechts hin. Bei allen Vorteilen bleibt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nach der Darstellung der Autorin komplex. Die EU-Vergaberichtlinien schaffen für diesen Bereich keine vollständige Harmonisierung. Die Autorin sieht angesichts der Vorteile gemeinsamer Beschaffungen erhebliches in der Praxis nicht genutztes Potential.