Neues aus dem unterschwelligen Vergaberechtsschutz

Primärrechtsschutz trotz bereits erteilten Zuschlags
Titeldaten
  • Bormann, Guido; Bloch, Georg
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2025
    S.288-294
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des OLG Rostock vom 22.03.2024, in der das OLG Rostock einem
unterlegenen Bieter im vergabe- und konzessionsrechtlichen Unterschwellenbereich die Möglichkeit
eröffnet hat, im Falle einer sog. de facto-Vergabe auch nach Zuschlagserteilung im Wege der einstweiligen
Verfügung den Primärrechtsanspruch auf Durchführung eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens
vorläufig zu sichern. Der Fall betraf den Glasfasernetzausbau durch eine städtische
Wohnungsbaugesellschaft. Die Verfasser analysieren die Entscheidung. Sie begrüßen den Rückgriff auf
lauterbarkeitsrechtliche Ansprüche, halten die Entscheidung aber in der Anwendung auf den konkreten
Sachverhalt für verfehlt. Zwar sei die Wohnungsbaugesellschaft ein öffentlicher Auftraggeber. Es sei jedoch
fraglich, ob der sachliche Anwendungsbereich des MVVgG aF eröffnet war, da das MVVgG aF keine
Konzessionen erfasse. Der Auftrag habe nach den Sonderregelungen zur Corona-Pandemie im Wege einer
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach der UVgO vergeben werden können.
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München