Preisbildung bei mittelbaren Leistungen zu öffentlichem Auftrag

Titeldaten
  • Müller, Hans-Peter
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2025
    S.419-423
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 2 Abs. 4 Nr. 1 VO PR Nr. 30/53

Abstract
Der Autor widmet sich der praxisrelevanten Frage, wie preisrechtlich mit mittelbaren Leistungen bei öffentlichen Aufträgen umzugehen ist. Die Kosten für mittelbare Leistungen von Unterauftragnehmern stellen nach der VO PR Nr. 30/53 in der Regel einen zulässigen Kostenbestandteil der dem Preisrecht unterliegenden Hauptleistung dar, für die Einstandspreise in der Gesamtkalkulation des Auftragnehmers angesetzt werden. Wie eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Verordnung auch auf diese mittelbaren Leistungen erfolgen kann, ist Gegenstand der Erörterung: vor allem die einzelnen Voraussetzungen für eine Einbeziehung der mittelbaren Leistungen durch ein einseitiges Verlangen des Auftraggebers gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 VO PR Nr. 30/53 sowie die bei einer wirksamen Einbeziehung fortan geltenden preisrechtlichen Bestimmungen für die mittelbaren Leistungen. Abschließend wird auf die behördlichen Preisprüfbefugnisse eingegangen und sich kritisch mit der 2021 eingeführten Schätzungsbefugnis gemäß § 9 Abs. 5 VO PR Nr. 30/53 auseinandergesetzt.
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln