Aktuelles zur Vergabe von Briefpostdienstleistungen

Titeldaten
  • Greb, Klaus
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2025
    S.409-412
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Aufsatz

Abstract
Der Autor resümiert in seinem Aufsatz die jüngst umfassende Novellierung des Postgesetzes (PostG) und deren vergaberechtlichen und steuerrechtlichen Implikationen. Eingangs fasst der Autor zusammen, dass mit dem neuen Postrecht Unternehmen, die gewerbsmäßig Standardpostbriefsendungen befördern, die Pflicht trifft, sich gem. § 4 Abs. 1 S. 2 PostG in ein sog. Anbieterverzeichnis einzutragen. Dass zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis die Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Antragstellers geprüft werde, ließe aber nicht die Eignungsprüfung im Vergabeverfahren entfallen, so der Autor. Weiter beschreibt der Autor die Schwierigkeit, den brutto-Preis von Postdienstleistungen im Vergabeverfahren zu werten, da entweder gem. § 4 Nr. 11b UStG die gesamte Leistung oder nach § 16 Abs. 1 PostG Teilleistungen umsatzsteuerbefreit sein können, was der Auftraggeber für jeden Bieter individuell prüfen müsse und sich überdies während der Leistungserbringung ändern könne. Konkret erfordere die Behauptung eines Bieters, umsatzsteuerbefreit zu sein, eine entsprechende Bescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern. Ob demgegenüber eine Netto-Preis-Bewertung zulässig ist, sei wiederum auch umstritten, so der Autor. Abschließend fasst der Autor zusammen, dass im Wege der Novellierung auch die Laufzeit geändert wurde, die ein Brief durchschnittlich in Deutschland bis zum Empfänger brauchen soll. Statt wie vorher in 95 % der Fälle den Zugang nach zwei Tagen vorzugeben, sieht das Gesetz nun eine Zustellung in 99 % binnen vier Tagen vor, folgerichtig wurde auch die Zustellungsfiktion in § 15 Verwaltungsverfahrensgesetz auf vier Tage geändert. Öffentliche Auftraggeber könnten aber auch anspruchsvollere Qualitätsvorgaben über die Vergabeunterlagen machen, so der Autor.
Julius Reinhold, kbk Rechtsanwälte, Hannover