Titeldaten
- Pustal, Alexander
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 7/2025
S.423-428
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Abstract
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag damit auseinander, welche Grundsätze hinsichtlich der bei einem Vergabeverfahren entstehenden Kosten durch den öffentlichen Auftraggeber zu beachten sind und ob diese Grundsätze auf Seiten der Bieter im Verhältnis zu deren Kosten stehen.
Zu Beginn des Beitrags stellt der Autor die haushalterischen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit dar und macht deutlich, dass sich die Auftraggeber bei ihren Verfahren hieran zu richten haben. Diese Grundsätze müssten auch bei umfangreichen Vergabeverfahren oder bei Teststellungen, die enorme Kosten mit sich bringen, berücksichtigt werden.
Dem stellt der Autor die Kosten auf Bieterseite gegenüber und befasst sich insbesondere mit der Frage, ob die mit dem Aufwand verbundenen, teilweise hohen Kosten für die Beteiligung an einem Verfahren im Verhältnis zu den vergaberechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Wettbewerbs stehen. Hierbei stellt er die Frage, ob diese Kosten mit dem Mittelstandschutz vereinbar seien. Anschließend prüft der Autor, ob für die Bieter mögliche Anspruchsgrundlagen bestehen, die eine Kostenerstattung ermöglichen. Im Ergebnis seien die Aufwendungen und Kosten der Bieter jedoch nur ausnahmsweise und in engen gesetzlich geregelten Fällen erstattungsfähig.
Daran anknüpfend geht der Verfasser gesondert auf die Kostenregelungen und deren Besonderheiten sowohl bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen als auch bei der Vergabe von Architektur- und Ingenieurleistungen ein.
Abschließend betrachtet der Autor den Sonderfall einer freiwilligen Zahlung durch den Auftraggeber, der insbesondere bei einem schwachen Wettbewerb in Betracht kommen könne.
Zu Beginn des Beitrags stellt der Autor die haushalterischen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit dar und macht deutlich, dass sich die Auftraggeber bei ihren Verfahren hieran zu richten haben. Diese Grundsätze müssten auch bei umfangreichen Vergabeverfahren oder bei Teststellungen, die enorme Kosten mit sich bringen, berücksichtigt werden.
Dem stellt der Autor die Kosten auf Bieterseite gegenüber und befasst sich insbesondere mit der Frage, ob die mit dem Aufwand verbundenen, teilweise hohen Kosten für die Beteiligung an einem Verfahren im Verhältnis zu den vergaberechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Wettbewerbs stehen. Hierbei stellt er die Frage, ob diese Kosten mit dem Mittelstandschutz vereinbar seien. Anschließend prüft der Autor, ob für die Bieter mögliche Anspruchsgrundlagen bestehen, die eine Kostenerstattung ermöglichen. Im Ergebnis seien die Aufwendungen und Kosten der Bieter jedoch nur ausnahmsweise und in engen gesetzlich geregelten Fällen erstattungsfähig.
Daran anknüpfend geht der Verfasser gesondert auf die Kostenregelungen und deren Besonderheiten sowohl bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen als auch bei der Vergabe von Architektur- und Ingenieurleistungen ein.
Abschließend betrachtet der Autor den Sonderfall einer freiwilligen Zahlung durch den Auftraggeber, der insbesondere bei einem schwachen Wettbewerb in Betracht kommen könne.
Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München