Titeldaten
- Helmich, Stefan
-
Duncker & Humblot
Berlin, 2025
S.693
Beiträge zum Vergaberecht, Band 10 - ISBN 978-3-428-19133-8
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch
Abstract
Aus der Monatsinfo 7/2025: Die Arbeit widmet sich der Frage, ob und wie staatliche und private
Wirtschaftsteilnehmer unter vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen am Markt teilnehmen können.
Dazu betrachtet sie im Schwerpunkt die Beteiligung staatlicher Unternehmen an Vergabeverfahren.
Auslöser ist die mit zunehmender Liberalisierung erhöhte Relevanz solcher Vergabeverfahren und die
Notwendigkeit der Unternehmen, sich dem Wettbewerb zu stellen. Als Ziel der Arbeit nennt der Verfasser
die Ermittlung spezifischer Wettbewerbsvorteile öffentlicher Einrichtungen zu ermitteln und
Lösungsansätze zu Neutralisierung etwaiger Verzerrungen des Wettbewerbs zu neutralisieren. Dies sieht
der Autor als ein dauerhaft angelegtes Konfliktthema an. Dazu betrachtet der Autor in einem ersten
inhaltlichen Teil, wann ein Wirtschaftsteilnehmer vergaberechtlich der staatlichen Sphäre zuzurechnen ist,
und entwickelt so den Begriff des „öffentlichen Bieters“. Hiervon ausgehend geht er auf öffentlichrechtliche
Organisationsformen und öffentlich-rechtliche Marktzugangsbeschränkungen, die einer
Teilnahme an Vergabeverfahren entgegenstehen, ein. Im anschließenden Teil widmet sich die Arbeit den
beihilferechtlichen Grundlagen, um dann die Wettbewerbsvorteile öffentlicher Bieter unter dem
Gesichtspunkt der Beihilfe zu ermitteln. Wettbewerbsvorteile können u. a. die Freistellung von
Umlageverpflichtungen, Insolvenzferne und Quersubventionen, aber auch Inhouse-Geschäfte sein. Diese
Vorteile werden dann vergaberechtlich eingeordnet und als mögliche bieter- oder angebotsbezogene
Auftragsgegenstände geprüft. Als einen zentralen Ausgleichsmechanismus sieht der Autor das Verfahren
der Überprüfung ungewöhnlich niedriger Angebote. Allerdings werden besondere Schwierigkeiten bei der
Ermittlung der jeweils bieterspezifischen Wettbewerbsvorteile festgestellt. In einem letzten inhaltlichen Teil
werden sonstige Wettbewerbsvorteile öffentlicher Bieter wie z. B. eine Nähe zum öffentlichen
Auftraggeber und mögliche Auswirkungen der fehlenden Gewerblichkeit diskutiert.
Wirtschaftsteilnehmer unter vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen am Markt teilnehmen können.
Dazu betrachtet sie im Schwerpunkt die Beteiligung staatlicher Unternehmen an Vergabeverfahren.
Auslöser ist die mit zunehmender Liberalisierung erhöhte Relevanz solcher Vergabeverfahren und die
Notwendigkeit der Unternehmen, sich dem Wettbewerb zu stellen. Als Ziel der Arbeit nennt der Verfasser
die Ermittlung spezifischer Wettbewerbsvorteile öffentlicher Einrichtungen zu ermitteln und
Lösungsansätze zu Neutralisierung etwaiger Verzerrungen des Wettbewerbs zu neutralisieren. Dies sieht
der Autor als ein dauerhaft angelegtes Konfliktthema an. Dazu betrachtet der Autor in einem ersten
inhaltlichen Teil, wann ein Wirtschaftsteilnehmer vergaberechtlich der staatlichen Sphäre zuzurechnen ist,
und entwickelt so den Begriff des „öffentlichen Bieters“. Hiervon ausgehend geht er auf öffentlichrechtliche
Organisationsformen und öffentlich-rechtliche Marktzugangsbeschränkungen, die einer
Teilnahme an Vergabeverfahren entgegenstehen, ein. Im anschließenden Teil widmet sich die Arbeit den
beihilferechtlichen Grundlagen, um dann die Wettbewerbsvorteile öffentlicher Bieter unter dem
Gesichtspunkt der Beihilfe zu ermitteln. Wettbewerbsvorteile können u. a. die Freistellung von
Umlageverpflichtungen, Insolvenzferne und Quersubventionen, aber auch Inhouse-Geschäfte sein. Diese
Vorteile werden dann vergaberechtlich eingeordnet und als mögliche bieter- oder angebotsbezogene
Auftragsgegenstände geprüft. Als einen zentralen Ausgleichsmechanismus sieht der Autor das Verfahren
der Überprüfung ungewöhnlich niedriger Angebote. Allerdings werden besondere Schwierigkeiten bei der
Ermittlung der jeweils bieterspezifischen Wettbewerbsvorteile festgestellt. In einem letzten inhaltlichen Teil
werden sonstige Wettbewerbsvorteile öffentlicher Bieter wie z. B. eine Nähe zum öffentlichen
Auftraggeber und mögliche Auswirkungen der fehlenden Gewerblichkeit diskutiert.