Die Vergabe von Wasserkonzessionen im Lichte der EU-Richtlinientrilogie 2014 und des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes 2016 (VergRModG 2016)

Titeldaten
  • Hensel, Florian
  • 2023
    S.410
  • ISBN 978-3-428-18963-2
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Fachbuch

Abstract
Die Vergabe von Wasserkonzessionen ist ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Konzessionsvergaberichtlinie Richtlinie 2014/23/EU ausgenommen. Diese Dissertation widmet sich der Frage, ob dies letztlich wie im Gesetzgebungsverfahren geäußert, die Rechtssicherheit bei der Vergabe dieser Verträge erhöht oder nicht. Eingangs werden Verantwortlichkeiten, Organisationsformen und wesentliche Grundprinzipien der Wasserversorgung in Deutschland untersucht. Die Organisationsformen werden anschließend mit denen in anderen Mitgliedstaaten der EU verglichen. Es schließt sich eine Darstellung der Grundlagen im Vergaberecht an, und zwar für die Situation vor und nach der europäischen Vergaberechtsreform 2014. Diese Feststellungen werden dann für die Rechtslage bei der Vergabe von Wasserkonzessionen zugrunde gelegt und für eine Reihe von ausgewählten Problemfeldern näher aufbereitet. Diese Problemfelder umfassen u.a. die rechtliche Einordnung, Anwendung des Primärrechts, vergabefreie Konstellationen, Rechtsschutz, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Vertragsgestaltung. Es schließen sich eine Auswertung der Ergebnisse und eine Zusammenfassung an, verbunden mit möglichen legislativen Handlungsempfehlungen. Der Verfasser sieht die Begründung für die Herausnahme der Wasserkonzessionen aus dem Vergaberecht als entkräftet an. Die teilweise Einbeziehung der Wasserkonzessionen würde die Rechtssicherheit erhöhen, ohne die Organisationsfreiheit zu gefährden oder Privatisierungstendenzen zu fördern. Unterschiede im Sinne einer Rechtssicherheit für Auftraggeber sieht der Autor ua bei der Rügepflicht bei Rechtsschutz, Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien, Vorgaben für die Zulässigkeit von Vertragsänderungen. Bei diesen und anderen Fragen sieht der Autor ein Fortbestehen von Rechtsunsicherheiten, die bereits vor der Reform 2014 festgestellt wurden.