Titeldaten
- Rosenkötter, Annette; Groppe, Chiara
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 5a/2025
S.864-872
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
LkSG
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2020 - Verg 20/19
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf das Vergabeverfahren. Nach einer kurzen Darstellung der Entstehung des Gesetzes werden dessen Anwendungsbereich und die wichtigsten Sorgfaltspflichten erläutert. Im Fokus steht hierbei im ersten Teil der Paragraf § 22 LkSG, der als spezialgesetzlicher Ausschlusstatbestand einen Ausschluss von Unternehmen nach einem schweren, sanktionierten Verstoß gegen das LkSG vorsieht.
Im zweiten Teil des Artikels analysieren die Autorinnen die Einordnung der LkSG-Anforderungen im Vergabeverfahren. Während deren Berücksichtigung als Eignungskriterium, insbesondere des Nachhaltigkeitsaspekts, nicht einheitlich beurteilt wird, können die Sorgfalts- und Nachhaltigkeitspflichten des LkSG bei Zuschlagskriterien, in der Leistungsbeschreibung und innerhalb der Ausführungsbedingungen vergaberechtskonform integriert werden, sofern ein ausreichender Auftragsbezug gegeben ist. Abschließend gehen die Verfasserinnen auf die Möglichkeiten der Nachweisführung zur Einhaltung der LkSG-Pflichten ein sowie auf etwaige Rechtsfolgen und den Umfang des Rechtsschutzes.
In dem letzten Abschnitt des Artikels geben die Autorinnen sodann einen Ausblick auf europäische und nationale Entwicklungen. Im Mittelpunkt steht hierbei insbesondere die stufenweise Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). In diesem Zusammenhang könnten auch die umfassenden Dokumentations- und Berichtspflichten des § 10 LkSG gestrichen werden.
Im zweiten Teil des Artikels analysieren die Autorinnen die Einordnung der LkSG-Anforderungen im Vergabeverfahren. Während deren Berücksichtigung als Eignungskriterium, insbesondere des Nachhaltigkeitsaspekts, nicht einheitlich beurteilt wird, können die Sorgfalts- und Nachhaltigkeitspflichten des LkSG bei Zuschlagskriterien, in der Leistungsbeschreibung und innerhalb der Ausführungsbedingungen vergaberechtskonform integriert werden, sofern ein ausreichender Auftragsbezug gegeben ist. Abschließend gehen die Verfasserinnen auf die Möglichkeiten der Nachweisführung zur Einhaltung der LkSG-Pflichten ein sowie auf etwaige Rechtsfolgen und den Umfang des Rechtsschutzes.
In dem letzten Abschnitt des Artikels geben die Autorinnen sodann einen Ausblick auf europäische und nationale Entwicklungen. Im Mittelpunkt steht hierbei insbesondere die stufenweise Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). In diesem Zusammenhang könnten auch die umfassenden Dokumentations- und Berichtspflichten des § 10 LkSG gestrichen werden.
Daniel Bens, avocado rechtsanwälte, München