Vergaberechtliche Kontrolle von Systembindungen

Neue Maßstäbe des EuGH für den Umgang mit Vendor Lock-ins
Titeldaten
  • Schmidt, Stefan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/ S.693-699
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Aufsatz

Abstract
Der Beitrag analysiert, ausgehend von der Entscheidung des EuGH vom 09.01.2025, C-578/23, die vergaberechtlichen Auswirkungen von Systembindungen und deren Bedeutung für Folgevergaben proprietärer Systeme. Der Verfasser zeigt auf, dass Vergaben ohne Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 VgV zulässig sind und zudem im Lichte des unionsrechtlichen Wettbewerbsgrundsatzes auszulegen sind. Zunächst erläutert er die Grundlagen der Beschaffungsautonomie, der Produktneutralität und die Problematik von Vendor Lock-in bei der Erst- und den Folgebeschaffungen. Sodann arbeitet er heraus, dass Auftraggeber verpflichtet sind, alternative Gesamtsysteme zu prüfen und eine europaweite Markterkundung durchzuführen und die Prüfung umfassend zu dokumentieren. Anschließend konkretisiert er die Anforderungen an die Vernünftigkeit eines Systemwechsels unter technischen, tatsächlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sodann ordnet er die EuGH-Rechtsprechung zur Zurechnung einer Ausschließlichkeitslage ein, wonach eine selbst herbeigeführte oder fortgeschriebene Lock-ins eine weitere Direktvergabe ausschließe. Abschließend arbeitet er heraus, dass Auftraggeber bereits bei der Erstvergabe Vorkehrungen zur Sicherung künftigen Wettbewerbs treffen sollten und ein fortlaufendes Vertragsmonitoring gewährleisten müssen, um Folgevergaben auch wettbewerbsoffen gestalten zu können
Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin