Praxisrelevante Änderungen bei der Anwendung der VO (EG) Nr. 1370/2007 im Bereich des SPNV durch die neuen Auslegungsleitlinien der EU-Kommission

Ein Update unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
Titeldaten
  • Osseforth, Tobias ; Hensel, Florian
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2026
    S.17-27
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Aufsatz

Abstract
Der Aufsatz befasst sich mit den im Juni 2023 neu gefassten Auslegungsleitlinien der EU-Kommission zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Mit der Neufassung der Leitlinien trägt die Kommission der zwischenzeitlichen Rechtsentwicklung, insbesondere wesentlichen Rechtsänderungen in der Verordnung selbst, Rechnung. Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 stellt das vergaberechtlich und beihilfenrechtlich maßgebliche Regime für die Vergabe von Leistungen der Personenbeförderung dar. Der Beitrag beleuchtet einige wesentliche und praxisrelevante Änderungen in den Auslegungsleitlinien betreffend insbesondere den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Wenngleich die Kommissionsleitlinien kein bindendes Unionsrecht sind, sind sie in der nationalen Rechtsanwendung notwendig zu berücksichtigen. Der Überblick über die wesentlichen Änderungen der 2023 neu gefassten Auslegungsleitlinien umfasst insbesondere die neuen Maßgaben für die Bedarfsprüfung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (in den drei Stufen: Feststellung einer Nutzernachfrage, Erfüllbarkeit der Nachfrage ohne gemeinwirtschaftliche Verpflichtung und Verhältnismäßigkeit), mit deren Hilfe die Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen zu rechtfertigen ist, die Zulässigkeit von Direktvergaben im SPNV-Bereich in Bezug auf „interne Betreiber“ und bei Not- bzw. Dringlichkeitsvergaben, die Anwendung der Vorinformationspflicht vor Einleitung eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens, die Anforderungen an den diskriminierungsfreien Zugang zu „Rollmaterial“ (Lokomotiven und Waggons) und die Maßgaben der Kommission für die Zulässigkeit von Vertragsänderungen in Bezug auf bereits vergebene Aufträge, die im Wesentlichen auf eine entsprechende Anwendung der Pressetext-Rechtsprechung des EuGH (zum Bereich der allgemeinen Auftragsvergabe) zielen. Abschließend wird die Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 auf Seilschwebebahnen erörtert, welche auch Gegenstand eines EuGH-Urteils vom 19. Oktober 2023 war. Insgesamt gibt der Aufsatz einen sehr instruktiven Überblick über die wesentlichen Neuerungen der Kommissionsleitlinien.

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg