Titeldaten
- Dussauge, Olivier
- EPPPL - European Public Private Partnership Law
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Heft 4/2026
S.362-370
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Aufsatz
Abstract
Der Aufsatz beleuchtet vorliegend, wie das Vergaberecht innerhalb der Europäischen Union zweckgerichtet verwendet werden sollte, um die lokale Wirtschaft, Nachhaltigkeit sowie die kulturelle Vielfalt zu stärken, ohne dabei die essenziellen Prinzipien des Binnenmarkts auszuhöhlen. Als Ausgangspunkt stellt der Verfasser die These auf, dass die öffentliche Beschaffung nicht mehr ausschließlich dem Kollektivbedarf dient, sondern als politisches Instrument Verwendung findet. In diesem Zusammenhang unterscheidet er zwischen der ,,europäischen‘‘ und der ,,lokalen Präferenz‘‘. Die lokale Präferenz fokussiert sich auf lokale Akteure, um die eigene nationale Wirtschaft anzukurbeln, beispielsweise durch Aufstellung angepasster Eignungskriterien oder Umweltkriterien innerhalb der Leistungsbeschreibung. Die europäische Präferenz bezieht sich auf den gesamten europäischen Markt und wünscht explizit, Drittstaatler von Vergabeverfahren auszuschließen. Diese Präferenzen versuchen die nationale bzw. den europäischen Wirtschaftsmarkt vor anderen zu schützen. Obgleich ein unterschiedlicher Fokus gewählt wird, weisen beide eine schwerwiegende Gemeinsamkeit auf: Sie kollidieren mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung, Transparenz und des Diskriminierungsverbots. Um diesen Problematiken entgegenzuwirken, arbeitet der Verfasser verschiedene Reformideen aus, um lokale Interessen zu schützen. Zunächst spricht er sich für eine obligatorische Verankerung von umwelt- und sozialrechtlichen - und wo einschlägig - kulturellen Aspekten in allen Phasen von Vergabeverfahren aus. Konkret sollen beispielsweise Vorab-Marktkonsultationen verpflichtet werden, um KMU zu unterstützen, wobei bei Ausbleiben einer solchen Markterkundung eine Begründung verlangt wird. Die Nichterfüllung von schwerwiegenden Umwelt- und Sozialrechtsverstößen solle ein verpflichtendes Ausschlusskriterium darstellen. Damit sollen Unternehmen bevorzugt werden, die neben ihrer wirtschaftlichen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, ebenfalls Wert auf ökologische und soziale Verantwortung legen. Zudem verlangt der Verfasser, den Zuschlag nicht nur an ,,das wirtschaftlichste Angebot‘‘ zu erteilen, sondern das Kriterium des Preises gleichwertig an den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu knüpfen. Um einen solchen Paradigmenwechsel zu verwirklichen, müssen unionsrechtliche Vorschriften aufgestellt werden, um eine kohärente Anwendung dieser Regelungen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Als Beispiel wird angeführt, dass europäische Mindestgewichtungsschwellenwerte für Aspekte der Nachhaltigkeit festgelegt werden, sodass Nachhaltigkeit nicht hinter dem wirtschaftlich günstigsten Preis treten muss. Zusammenfassend plädiert der Verfasser dafür, das Vergaberecht als Transformationshebel für eine strukturelle Änderung der europäischen Wirtschaft zu verstehen. Dafür müssten innerhalb der EU rechtlich saubere Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Grundpfeiler des Binnenmarkts nicht untergraben und parallel ein sozial gerechtes, ökologisch tragbares und kulturell vielfältiges Wirtschaftsmodell unterstützen.
Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin