Der „böse Schein“ im Vergabeverfahren
Untertitel
Widerlegbarkeit von Interessenkonflikten in Vergabeverfahren nach EnWG und GWB
Normen
§ 6 VgV
§ 46 EnWG
Gerichtsentscheidung
LG Dortmund BeckRS 2018, 34755
Heft
11
Jahr
2019
Seite(n)
690-696
Titeldaten
- Prieß, Hans-Joachim; Friton, Pascal ; Rummel, Leonard von
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
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Heft 11/2019
S.690-696
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 6 VgV, § 46 EnWG
LG Dortmund BeckRS 2018, 34755
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag untersucht, insoweit sich die Maßstäbe des GWB-Vergaberechts zu Interessenkollisionen auf Vergaben nach dem EnWG übertragen lassen. Anlass sind neuere Gerichtsentscheidungen, die bei Berufsträgergesellschaften bereits den „bösen Schein" eines Interessenkonflikts in Konstellationen der Mehrmandatierung als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot genügen ließen (mit der Folge der Nichtigkeit nach § 134 BGB). Aus Sicht der Verfasser geht diese Rechtsprechung zu weit, zumal sich die Vermutung eines Interessenkonflikts im Anwendungsbereich des § 6 VgV mittels organisatorisch-personeller Maßnahmen („chinese walls") regelmäßig widerlegen lasse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja