Die Neufassung des Rechts zur Vergabe von Energiekonzessionen

Untertitel
Novellierung des § 46 EnWG
Autor
Kupfer, Dominik
Heft
7
Jahr
2017
Seite(n)
428-433
Titeldaten
  • Kupfer, Dominik
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 7/2017
    S.428-433
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor stellt die Ursachen der Rechtsunsicherheit bei der Durchführung von Strom- und Gaskonzessionsverfahren nach §§ 46 EnWG dar, erläutert umfassend die Neuregelungen und bewertet sie.
Die Unsicherheit vor der Novelle betraf nach Einschätzung des Autors insbesondere die Bestimmung und Gewichtung von Wertungskritierien und Unterkriterien, die Wertungsmethode sowie die Rechtsfolgen eines fehlerhaften Konzessionsverfahrens. Bei Vorstellung der Neuregelungen geht der Autor insbesondere auf die Vorgaben zum Auskunftsanspruch der Gemeinde in Bezug auf Netzdaten, zum Kriterienkatalog und zur Gewichtung der Kriterien sowie zur Präklusion ein. Ergänzend werden die Regelungen zur Fortzahlung der Konzessionsabgabe und zur Konkretisierung des Kaufpreises für Energieversorgungsnetze dargestellt. Abschließend wird die Gesetzesänderung als unübersichtlich kritisiert. Der Autor ist der Auffassung, dass entgegen der Meinung des Gesetzgebers auch Energiekonzessionen nach § 46 ff. EnWG in den Anwendungsbereich der Richtline 2014/23/EU fallen würden, was angesichts der gesetzgeberischen Umsetzung der Novelle weitere Probleme bereite. Die Präklusionsregelungen seien Flickwerk, die Vorgaben zur Bewertung lückenhaft. Die Rechtssicherheit bei der Energiekonzessionsverfahren sei somit weiterhin nicht gegeben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Konzessionsverfahren und Netzübernahmen nach § 46 EnWG – wer sollte entscheiden?

Autor
Boos, Philipp
Templin, Wolf
Normen
§ 46 Abs. 2 EnWG
§ 46 Abs. 3 EnWG
§ 46 Abs. 5 EnWG
§ 65 EnWG
§ 130 Abs. 3 GWB
§ 111 Abs. 1 EnWG
§ 19 GWB
§ 20 GWB
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12
BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12
BGH, Urteil vom 07.02.2006 - KZR 24/04
BGH, Beschluss vom 03.06.201 - EnVR 10/13
BNetzA, Beschluss vom 26.01.2012 - BK6-011-52
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.03.2015 - 11 W 47/14 (Kart)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart)
OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014 - 2 U 122/13 (EnWG)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - VII-Verg 26/12
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2014 - VI-2 Kart 2/13
OLG Stuttgart Urteil vom 19.11.2015 - 2 U 60/15
Heft
2
Jahr
2016
Seite(n)
59-63
Titeldaten
  • Boos, Philipp; Templin, Wolf
  • EnWZ - Die Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft
  • Heft 2/2016
    S.59-63
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 46 Abs. 2 EnWG, § 46 Abs. 3 EnWG, § 46 Abs. 5 EnWG, § 65 EnWG, § 130 Abs. 3 GWB, § 111 Abs. 1 EnWG, § 19 GWB, § 20 GWB

BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 66/12, BGH, Urteil vom 17.12.2013 - KZR 65/12, BGH, Urteil vom 07.02.2006 - KZR 24/04, BGH, Beschluss vom 03.06.201 - EnVR 10/13, BNetzA, Beschluss vom 26.01.2012 - BK6-011-52, OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.03.2015 - 11 W 47/14 (Kart), OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2014 - 6 U 68/13 (Kart), OLG Naumburg, Urteil vom 11.09.2014 - 2 U 122/13 (EnWG), OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013 - VII-Verg 26/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2014 - VI-2 Kart 2/13, OLG Stuttgart Urteil vom 19.11.2015 - 2 U 60/15

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
In Deutschland sind die Zivilgerichte für Klageverfahren im Rahmen von Konzessionierungsverfahren nach § 46 Abs. 3 EnWG und daran anschließende Netzübernahmen nach § 46 Abs. 2 EnWG zuständig. Daneben besteht ein Aufgreifermessen der Kartellbehörden und eine Zuständigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Bereich der Netzübernahmen. Die Autoren beleuchten in ihrem Beitrag die Schwierigkeiten, die durch die aktuelle Rechtslage und Rechtspraxis geschaffen würden. Sie fordern die Einführung eines Rügeregimes entsprechend der §§ 101 ff. GWB und stellen fest, dass der aktuelle Referentenentwurf des § 46 EnWG nicht zu einer beschleunigten Klärung von Streitigkeiten führe. Es wird dargestellt, dass die bestehende Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes nicht zur Schaffung von Rechtssicherheit geeignet sei, ebenso werfe der im Zivilrechtsweg fehlende Amtsermittlungsgrundsatz regelmäßig Probleme bei der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf. Die Autoren befürworten daher eine Zuständigkeit der Vergabekammern und eine Durchsetzung von Netzübernahmen über die BNetzA. Sie schließen mit konkreten Ausgestaltungsvorschlägen für die Novellierung der §§ 46 ff. EnWG.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der umstrittene Kriterienkatalog bei der Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen

Autor
Theobald, Christian
Normen
§ 1 Abs. 1 EnWG
§ 46 Abs. 2 Satz 5 EnWG
Gerichtsentscheidung
BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/12
BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12
Heft
4
Jahr
2015
Seite(n)
161-167
Titeldaten
  • Theobald, Christian
  • RdE - Recht der Energiewirtschaft
  • Heft 4/2015
    S.161-167
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 1 Abs. 1 EnWG, § 46 Abs. 2 Satz 5 EnWG

BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/12, BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor skizziert den Meinungsstand zur Kriteriengestaltung für die Konzessionsvergabe bei Strom- und Gaskonzessionen. Er geht auf die Anforderungen an die Gewichtung der Ziele des § 1 Abs.1 EnWG ein, die der Auswahlentscheidung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 5 EnWG zugrunde zu legen sind. Unter Heranziehung aktueller Leitfäden für die Strom- und Gaskonzessionsvergabe widmet er sich insbesondere dem Kriterium der Versorgungssicherheit und der Frage, wie dieses Kriterium wertbar gemacht werden kann. Die Gewichtung der § 1 EnWG-Ziele wird in den Kontext zu weiteren Wertungskriterien außerhalb von § 1 EnWG gestellt. Der Autor beleuchtet dabei auch die Berücksichtigung von Einflussnahmemöglichkeiten den Meinungsstand hierzu. Er weist abschließend darauf hin, dass es sich bei der Debatte um die Mindestgewichtung der Ziele des § 1 EnWG um eine Scheindebatte handele und fordert einen weitgehenden Gestaltungsspielraum für Kommunen, der bei der beabsichtigten Reform des § 46 EnWG berücksichtigt werden solle.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Verfahrensbeendigung durch Aufhebung

Autor
Kirch, Thomas
Mieruszewski, Jörg
Normen
§ 17 VOB/A
§ 17 VOL/A
§ 17 EG VOB/A
§ 20 EG VOL/A
Gerichtsentscheidung
EUGH, Urteil vom 11.12.2.104, RS C-440/13
VK Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2015, VgK-15/2015
OLg Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005, VII Verg 76/04
Zeitschrift
Heft
9
Titeldaten
  • Kirch, Thomas ; Mieruszewski, Jörg
  • Vergabe News
  • Heft 9/
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 17 VOB/A, § 17 VOL/A, § 17 EG VOB/A, § 20 EG VOL/A

EUGH, Urteil vom 11.12.2.104, RS C-440/13, VK Lüneburg, Beschluss vom 23.07.2015, VgK-15/2015, OLg Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005, VII Verg 76/04

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Die Autoren stellen die gesetzlichen Grundlagen zur Aufhebung von Vergabeverfahren vor. Sie gehen auf die jeweiligen Tatbestände im Ober- und Unterschwellenbereich der VOB/A und der VOL/A ein und skizzieren die Ausfüllung der Auffangtatbestände durch die Rechtsprechung. Die Autoren differenzieren anschaulich zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Aufhebungen und gehen dezidiert auf die Rechtsfolgen ein. In Bezug auf mögliche Schadenersatzansprüche werden die Anspruchsvoraussetzungen nach BGB und GWB differenziert nach negativem und positivem Interesse vorgestellt. Außerdem wird auf die prozessualen Möglichkeiten beteiligter Bieter eingegangen und abschließend eine vertiefte Prüfung einer etwaigen Aufhebungsentscheidung durch den Auftraggeber empfohlen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Energielieferverträgen durch die Kommune an lokale (gemeindliche) Energieerzeuger

Autor
Tschäpe, Philipp
Normen
§ 99 Abs. 1 GWB
§ 99 Abs. 2 GWB
§ 99 Abs. 4 GWB
§ 99 Abs. 10 GWB
§ 99 Abs. 12 GWB
§ 1 VOL/A
§ 1 EG VOL/A
§ 3 Abs. 3 VgV
§ 3 Abs. 4 VgV
§ 3 EG VOL/A
§ 3 VOL/A
§ 98 GWB
Gerichtsentscheidung
EuGH C 107/98 "Teckal"
EuGH C 26/03 "Stadt Halle"
OLG Celle vom 29.10.2009, 13 Verg 8/09
Heft
6
Jahr
2013
Seite(n)
547-553
Titeldaten
  • Tschäpe, Philipp
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2013
    S.547-553
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 1 GWB, § 99 Abs. 2 GWB, § 99 Abs. 4 GWB, § 99 Abs. 10 GWB, § 99 Abs. 12 GWB, § 1 VOL/A, § 1 EG VOL/A, § 3 Abs. 3 VgV, § 3 Abs. 4 VgV, § 3 EG VOL/A, § 3 VOL/A, § 98 GWB

EuGH C 107/98 "Teckal", EuGH C 26/03 "Stadt Halle", OLG Celle vom 29.10.2009, 13 Verg 8/09

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor untersucht die Möglichkeiten von Kommunen, bei der Ausschreibung von Energielieferverträgen einen Vertragsschluss mit lokalen Erzeugern anzustreben. Dabei geht er auf die Rechtsprechung zur Inhouse-Vergabe und die Direktvergabe aufgrund von Ausschließlichkeitsmerkmalen nach § 3 EG Abs. 4 c) VOL/A ein. Hinsichtlich der dabei in Betracht kommenden technischen Sondermerkmale, sei zwischen der Lieferung von Wärme, Strom und Kraft-Wärmekopplung zu unterscheiden. Der geringere Wärmeverlust einer lokal gelegenen Erzeugeranlage erlaube es der Kommune, den lokal gelegenen Erzeuger im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu beauftragen, wenn andere Anbieter erheblich weiter entfernt seien. Dies gelte ggf. auch für Fälle der Kraft-Wärmekopplung, nicht jedoch für die Stromlieferung, welche in der Regel ohne größere Verluste auch über lange Strecken möglich sei. Der Autor grenzt seinen Beitrag abschließend vom Anwendungsbereich der geplanten Dienstleistungskonzessions-Richtlinie ab.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

In-House: Wann liegt eine gemeinsame Kontrolle vor?

Autor
Geitel, Oskar Maria
Normen
Art. 106 AEUV
§ 99 Abs.1 GWB
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2013
Heft
8
Jahr
2013
Seite(n)
483-485
Titeldaten
  • Geitel, Oskar Maria
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2013
    S.483-485
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 106 AEUV, § 99 Abs.1 GWB

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2013

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor kommentiert den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30.01.2013 und ergänzt eigene Überlegungen zum sog. Kontrollkriterium sowie zur Ausgangsentscheidung des Bundeskartellamts. Bei der Prüfung des Kontrollkriteriums als Voraussetzung für eine Inhouse-Vergabe sei eine qualitative Betrachtung geboten. Dabei könne die Kontrollmöglichkeit auch bei einer zwischengeschalteten Gesellschaft, die ihrerseits das ausführende Unternehmen zu 100% beherrscht, erfüllt sein. Die erforderliche Kontrolle könne auch im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeiten gemeinsam ausgeübt werden. Dabei sei zu prüfen, ob der gemeinsamen Kontrolle nicht der Einfluss eines Mitgesellschafters entgegen steht und ob mittels der gesetzlichen oder gesellschaftsvertraglichen Mittel Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft genommen werden kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ausschreibungspflichten bei Lieferverträgen für Strom und Gas

Autor
Donhauser, Christoph
Normen
§ 99 Abs. 2 GWB
§ 98 Nr. 4 GWB
§ 3 SektVO
§ 100 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GWB
§ 100 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GWB
§ 100 b Abs. 4 Nr. 4 GWB
Art. 30 Abs. 1 Richtline 2004/17/EG
Heft
4
Jahr
2013
Seite(n)
531-539
Titeldaten
  • Donhauser, Christoph
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2013
    S.531-539
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 2 GWB, § 98 Nr. 4 GWB, § 3 SektVO, § 100 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GWB, § 100 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GWB, § 100 b Abs. 4 Nr. 4 GWB, Art. 30 Abs. 1 Richtline 2004/17/EG

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor fasst die generelle Ausschreibungspflicht bei Lieferverträgen für Strom und Gas zusammen und stellt Überlegungen zu Ausnahmen nach § 3 SektVO, den Grundsätzen zur Inhouse-Vergabe und zur Beschaffung an der Energiebörse an. Eine Bereichsausnahme nach § 3 SektVO wird im Ergebnis abgelehnt, da kein Erstabsatz von Energie vorliege. Nach § 100 Abs. 2 GWB i.V.m. § 100b Abs. 1 und 2 Nr. 3 GWB sei aber die Beschaffung von Energie und Brennstoffen zur Energieerzeugung von der Anwendbarkeit des Vergaberechts ausgenommen, sofern die Beschaffung im Rahmen einer Sektorentätigkeit erfolge. Zwar handele es sich bei Gas nicht um Energie im Wortsinn, sondern um einen Brennstoff, im Ergebnis sei aber die deswegen von Teilen der Literatur vorgenommene Differenzierung vom Gesetzgeber nicht gewollt, so dass diese Ausnahme für Strom und Gas gleichermaßen gelte. Der Autor erläutert die von der Rechtsprechung gebildeten Voraussetzungen zur Inhouse-Vergabe (Kontroll- und Wesentlichkeitskriterium) und führt zur Anwendbarkeit dieser Grundsätze auf die Bottom-Up-Vergabe aus. Abschließend werden die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer EEX-Börsenbeschaffung für öffentliche Auftraggeber erörtert.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Beck’scher Vergaberechtskommentar

Untertitel
Teil: Band 2., VgV, SektVO, KonzVgV, VOB/A-EU, VSVgV, VOB/A-VS, SaubFahrzeugBeschG, WRegV, VergStatVO, PreisV
Herausgeber
Burgi, Martin
Dreher, Meinrad
Opitz, Marc
Jahr
2025
Seite(n)
XLIV, 3019
Verlag
Titeldaten
  • Burgi, Martin , Dreher, Meinrad , Opitz, Marc [Hrsg.]
  • 4. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München, 2025
    S.XLIV, 3019
  • ISBN 978-3-406-81290-3
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
München
Abstract
Aus der Monatsinfo 3/2025: In der Reihe der Beck’schen Großkommentare wird das Vergaberecht in zwei Bänden dargestellt. Im jetzt erschienenen Band 2 wird vor allem die Ebene der untergesetzlichen Verordnungen er-läutert. Neu aufgenommen wurden die Kommentierungen zur Wettbewerbsregisterverordnung, zur Vergabestatistikverordnung und zur preisrechtlichen Verordnung PR 30/53. Auch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz wird in der Neuauflage kommentiert. Es werden außerdem erläutert VgV, SektVO, KonzVgV, VOB/A-EU, VSVgV und VOB/A-VS. Damit ist die untergesetzliche Ebene der Verordnungen und Vergabeordnungen vollständig abgebildet.
Auflage
4
ISBN
978-3-406-81290-3
Rezension abgeschlossen
ja

The Evolution of Electronic Public Procurement Under Directive 2014/24/EUtelles

Autor
Telles, Pedro
Heft
4
Jahr
2024
Seite(n)
242-248
Titeldaten
  • Telles, Pedro
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 4/2024
    S.242-248
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
The Evolution of Electronic Public Procurement Under Directive 2014/24/EU
Der Artikel befasst sich mit der Entwicklung der elektronischen öffentlichen Auftragsvergabe in der EU-Richtlinie 2014/24/EU. Diese machte elektronische Vergabeverfahren ab bestimmten Schwellenwerten verpflichtend. Damit wollte der Normgeber eine Effizienzsteigerung, mehr Transparenz und mehr grenzüberschreitenden Wettbewerb erzeugen. Tatsächlich blieb die Umsetzung jedoch auf der Digitalisierung bestehender papierbasierter Verfahren beschränkt, ohne eine tiefgreifende digitale Transformation in der öffentlichen Auftragsvergabe zu bewirken. Zwei zentrale Neuerungen waren das „European Single Procurement Document“, das Eigenerklärungen statt Nachweisen zulässt, und eCertis, eine Vergleichsdatenbank nationaler Anforderungen. Die EU-Kommission begleitete die Einführung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Datenqualität, unter anderem durch strukturierte Bekanntmachungen (eForms), deren Umsetzung jedoch zwischen den Mitgliedstaaten variiert. Trotz dieser Fortschritte kam der Europäische Rechnungshof zu der Bewertung, dass viele der Ziele – wie Transparenz und Wettbewerb – bislang nicht erreicht wurden. Die Kommission hat in mehreren Mitteilungen betont, dass qualitativ hochwertige Daten die Grundlage für bessere Entscheidungen und Kontrollen seien. Jedoch blieb die Integration der eProcurement-Systeme in breitere Verwaltungsprozesse auf einem geringen Niveau. Der 2024 gestartete „Public Procurement Data Space“ soll alle Vergabedaten EU-weit zentral zugänglich machen, erfasst jedoch nur einen Teil des Gesamtvolumens. Nach Ansicht des Verfassers zeigt sich, dass die aktuellen Regelungen mögliche technologische Potenziale ungenutzt lassen. Für den künftigen Rechtsrahmen fordert er ein Umdenken hin zu einer echten Digitalisierung mit vernetzter Dateninfrastruktur, Automatisierung und Innovationsorientierung.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Beschaffung von Textilien auf Miet- bzw. Leasingbasis

Autor
Schäffer, Rebecca
Jahr
2025
Seite(n)
2-8
Titeldaten
  • Schäffer, Rebecca
  • 2025
    S.2-8
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Die Verfasserin beleuchtet in ihrem Beitrag die vergaberechtlichen und praktischen Aspekte der Beschaffung von Textilien auf Miet- oder Leasingbasis durch öffentliche Auftraggeber. Diese Beschaffungsform gewinnt in Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Polizei oder der Feuerwehr zunehmend an Bedeutung. Anders als beim Kauf bleibt das Eigentum an den Textilien bei spezialisierten Dienstleistern („Textilservices“), die häufig zusätzliche Leistungen wie Reinigung, Reparatur oder Logistik anbieten. Miete und Leasing unterscheiden sich im Detail. Während beim Mietvertrag der Anbieter auch für Instandhaltung verantwortlich ist, ist das Leasing oft mit mehr Verantwortung für den Nutzer verbunden. Die Entscheidung zwischen Kauf, Miete oder Leasing liegt im Ermessen des Auftraggebers und hängt von Faktoren wie Kostenstruktur, Flexibilität, Nachhaltigkeit und Ressourceneinsatz ab. Mietmodelle bieten Vorteile in Bezug auf Liquidität, Nachhaltigkeit und logistischen Aufwand, während der Kauf langfristige Kontrolle und potenziell geringere Gesamtkosten bieten können. Vergaberechtlich sind Textilserviceverträge in der Regel als Dienstleistungsverträge einzuordnen, nicht als Rahmenvereinbarungen. Bei der Auftragsvergabe sind die korrekte Verfahrensart, die EU-Schwellenwerte und eine präzise Leistungsbeschreibung entscheidend. Letztere sollte alle Anforderungen an Textilien und Dienstleistungen erfassen – von Hygienestandards über Umweltkriterien bis zu Transportlogistik. Auch Gütezeichen können als Nachweise dienen. Abschließend betont sie, dass eine klare Vertragsgestaltung und passende Zuschlagskriterien – insbesondere unter Einbindung von Nachhaltigkeitsaspekten – essenziell sind, um wirtschaftlich und rechtssicher zu beschaffen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja