Grenzen der Bewerbung kommunaler Unternehmen

Autor
Orf, Daniel Lucas
Kirch, Thomas
Normen
§ 108 GWB
Art. 28 Abs. 2 GG
Zeitschrift
Heft
10
Jahr
2019
Seite(n)
158-161
Titeldaten
  • Orf, Daniel Lucas; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 10/2019
    S.158-161
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 108 GWB, Art. 28 Abs. 2 GG

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag beleuchtet den vergabe- und kommunalrechtlichen Rahmen der Bewerbung von bzw. Auftragsvergabe an kommunale Unternehmen. Nach einer Vorstellung einiger Grundprinzipien des Vergaberechts wird auf die Grenzen wirtschaftlicher Betätigung eingegangen, die grundsätzlich einen öffentlichen Zweck erfordere. Einer Darstellung der Voraussetzungen für die Inhouse-Vergabe (§ 108 GWB) folgt der Hinweis, dass kommunale Unternehmen sich beim Nichtvorliegen der Inhouse-Voraussetzungen im Vergabeverfahren bewerben können. Die vergaberechtlichen Mitwirkungsverbote werden thematisiert, wobei insbesondere auf das Bedürfnis personeller Trennung, neutraler Leistungsbeschreibung und die Projektantenproblematik eingegangen wird. Sog. Chinese Walls und Verschwiegenheitserklärungen sind nach Auffassung der Autoren probate Mittel, um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Solche Maßnahmen müssten bereits bei Einleitung des Verfahrens getroffen sein und in der Vergabeakte dokumentiert werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Trotz Bereichsausnahme: Für Rettungsdienstvergaben weiterhin der Vergaberechtsweg aufgrund Landesrecht eröffnet?

Autor
Bühs, Jacob M.
Normen
§ 107 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 GWB
Art. 13 BayRDG
§ 5 I NRettDG
§ 13 NRWRettG
Art. 10 lit. h) RL2014/24/EU
Gerichtsentscheidung
OLG Celle, Beschl. v. 25.6.2019 – 13 Verg 4/19
VGH München, Beschl. v. 26.4.2019 – 12 C 19.621
OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.6.2019 – 13 ME 164/19
EuGH, C-465/17
EuZW 2019, 427 = NZBau 2019, 314
VGH München, Beschl. v. 26.4.2019 – 12 C 19.621
VG Düsseldorf, NZBau 2017, 59
BGHZ 179, 84 = NVwZ 2009, 605
BGH, NZBau 2012, 248
OLG Düsseldorf, Vorlagebeschl., NZBau 2017, 761
Heft
19
Jahr
2019
Seite(n)
1410-1413
Titeldaten
  • Bühs, Jacob M.
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 19/2019
    S.1410-1413
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 GWB, Art. 13 BayRDG, § 5 I NRettDG, § 13 NRWRettG, Art. 10 lit. h) RL2014/24/EU

OLG Celle, Beschl. v. 25.6.2019 – 13 Verg 4/19, VGH München, Beschl. v. 26.4.2019 – 12 C 19.621, OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.6.2019 – 13 ME 164/19, EuGH, C-465/17, EuZW 2019, 427 = NZBau 2019, 314, VGH München, Beschl. v. 26.4.2019 – 12 C 19.621, VG Düsseldorf, NZBau 2017, 59, BGHZ 179, 84 = NVwZ 2009, 605, BGH, NZBau 2012, 248, OLG Düsseldorf, Vorlagebeschl., NZBau 2017, 761

Elias Könsgen, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Hannover
Abstract
Anlässlich neuer einschlägiger Gerichtsentscheidungen befasst sich der Autor mit der Frage, welche Bedeutung das jeweilige Landesrecht auf die Bereichsausnahme Rettungsdienst hat. Einleitend werden die problematischen Punkte umrissen und der Meinungsstand umfassend dargestellt. Ausgehend von der Entscheidung des EuGH vom März 2019 (EuGH, C-465/17), dass die Gefahrenabwehr Rettungs-dienstleistungen erfasst, zeigt der Autor die weiterhin ungeklärten Probleme eingehend auf. So sei etwa ungeklärt, ob hierunter auch die in Deutschland anerkannten Hilfsorganisationen fallen. Ferner widmet er sich der Frage, wie mit dem Fall umzugehen ist, dass sich eine entsprechende Ausschreibung nicht nur an gemeinnützige Organisationen richtet. Der Autor bezieht hierzu selbst Position und vertritt überzeugend die Ansicht, dass der Gesetzeswortlaut „erbracht werden“ als „erbringen sollen“, also auf die Zukunft gerichtet zu verstehen ist. Der Einfluss des jeweiligen Landesrechts auf die diskutierten Fragen wird dargestellt. Der Autor betont hierbei die Wichtigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung. Schließlich gibt der Autor einen Ausblick auf die weiteren Entwicklungen und legt dabei den Fokus auf das Verhalten des Vergabesenats des OLG Düsseldorf sowie der Landesgesetzgeber.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen und Vertragsabwicklung

Autor
Maurer, Christine
Normen
§§ 307 ff, 650b, 650c BGB; §§ 1 Abs. 3, Abs. 4 und § 2 Abs. 5, Abs. 6 VOB/B
Heft
7
Jahr
2019
Seite(n)
659-664
Titeldaten
  • Maurer, Christine
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2019
    S.659-664
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 307 ff, 650b, 650c BGB; §§ 1 Abs. 3, Abs. 4 und § 2 Abs. 5, Abs. 6 VOB/B

Eric Schneider, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin
Abstract
Die Autorin schildert den aktuellen Meinungsstand zur Neuregelung der §§ 650b, 650c BGB und die damit verbundene Diskussion um die AGB-Festigkeit der Regelungen in §§ 1 Abs. 3, Abs. 4 und § 2 Abs. 5, Abs. 6 VOB/B. Sie geht auf einige dadurch im Bauablauf aufkommende Fragen ein und zeigt denkbare Lösungen auf. Dabei bespricht sie kurz das „gesetzliche Leitbild des BGB-Bauvertragsrechts“ sowie die damit verbundene aktuelle Rechtsprechung. Zunächst betont die Autorin die Rolle einer klaren Leistungsbeschreibung und stellt dar, was bei der Auslegung des Vertragsinhalts zu beachten ist. Anschließend werden Regelungen für Änderungsanordnungen nach BGB und der VOB/B besprochen. In Bezug auf das „gesetzliche Leitbild des BGB-Bauvertragsrechts“ erörtert der Artikel die Rechtsprechungsentwicklung, die Meinungen in der Literatur sowie die Ansicht der Autorin. Die Vergütung von Nachträgen mit Blick auf die Regelungen im BGB und der VOB/B sowie auf die Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff BGB wird besprochen. Dabei weist die Autorin auf eine Entscheidung des KG zur vorvertraglichen Preiskalkulation hin, die derzeit vor dem BGH überprüft wird. Der Beitrag geht anschließend auf den richtigen Umgang mit Bauzeitnachträgen und Mängelansprüchen ein. Die Autorin stellt weiter fest, dass auch sog. Komplettheitsklauseln nicht jeglichen Streit über Leistungsänderungen ausschließen können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neuer Ausschlusstatbestand vom Vergabeverfahren für sog. Spekulationsangebote

Untertitel
Besprechung der Entscheidung des BGH vom 19. 06.
Autor
Ganske, Matthias
Rafii, Michael
Normen
§ 241 Abs. 2 BGB
Gerichtsentscheidung
BGH 19.6.2018 - X ZR 100
Heft
7
Jahr
2019
Seite(n)
651-658
Titeldaten
  • Ganske, Matthias; Rafii, Michael
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 7/2019
    S.651-658
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 241 Abs. 2 BGB

BGH 19.6.2018 - X ZR 100

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Die Verfasser begrüßen die Entscheidung des BGH vom 19.06.2018, X 100/16, zu Spekulationsangeboten, die die Möglichkeit eines auf § 241 Abs. 2 BGB gestützten Angebotsausschlusses bei „drastischen" spekulativen Erhöhungen von Einzelpreisen bejaht hat. Wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten und fehlenden klaren Konturen seien Auftraggeber gut beraten, den Ausschlussgrund nur zurückhaltend geltend zu machen. Die Verfasser kritisieren zudem die Verankerung in § 241 Abs. 2 BGB, da sie sich von den Ausschlussgründen in §§ 123, 124 GWB löse. In jedem Fall sollte der Auftraggeber den Bieter vor Ausschluss zur Erläuterung seiner Kalkulation auffordern und Gründe für die Annahme einer unzulässigen Preisgestaltung im Angebot dokumentieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

„Bieterstrategien“ im Lichte internationaler Vergabeverfahren

Autor
Böer, Nina Luisa
Heft
5
Jahr
2019
Seite(n)
598-606
Titeldaten
  • Böer, Nina Luisa
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2019
    S.598-606
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Martin Dieckmann, ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Hamburg
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit möglichen „Bieterstrategien" in Vergabeverfahren, wobei hauptsächlich die Einflussnahmemöglichkeiten auf den Ablauf von Ausschreibungen mittels Bieterfragen und -rügen in den Blick genommen werden. Dies geschieht durch vergleichende Gegenüberstellung der deutschen Rechtslage nach dem Kartellvergaberecht (GWB, Vergabeverordnungen) mit den Vorgaben des EU-Rechts und des Völkerrechts. Die rechtlichen Anforderungen an Bieterrügen und -fragen sowie der auftraggeberseitige Umgang mit diesen werden kurz erläutert. Hieraus wird eine checklistenartige Strukturierung der möglichen Vorgehensweise des Bieters abgeleitet. Der Beitrag schließt mit einer knappen Erörterung der unternehmensinternen Herausforderungen, die sich aufgrund der Verrechtlichung der Vergabeverfahren stellen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Zuschlag oder nicht?

Untertitel
Zum Honorar für Planungsleistungen von Verkehrsanlagen im Bestand
Autor
Welter
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2019
Seite(n)
10-13
Titeldaten
  • Welter
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2019
    S.10-13
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor befasst sich eingehend mit einer Streitfrage aus dem Honorarrecht der HOAI im Bereich Anlagen des Straßenverkehrs. Hier gibt es in der Praxis häufig Meinungsverschiedenheiten dazu, ob es sich bei dem zu planenden Objekt um einen Umbau, eine Modernisierung oder eine Instandsetzung im Sinne der HOAI handelt. Die zutreffende Antwort hierauf hat unmittelbaren Einfluss auf das Honorar, weil ggf. ein Zuschlag anfällt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Fristen im Vergaberecht

Untertitel
Fristen und deren Verkürzung sind regelmäßig Gegenstand von Anfragen
Autor
Beckmann-Oehmen, Katrin
Zeitschrift
Heft
5
Jahr
2019
Seite(n)
13-15
Titeldaten
  • Beckmann-Oehmen, Katrin
  • Vergabe Navigator
  • Heft 5/2019
    S.13-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag hat die Zielsetzung, Unterstützung für die Zeitplanung von Vergabeverfahren zu leisten. Hierzu gibt die Autorin zunächst einen Überblick über die Fristen im Vergaberecht. Dazu werden alle Fristenregelungen aus GWB, VgV, VOB/A und UVgO kurz aufgelistet. Im zweiten Teil wird daraus ein kurzer exemplarischer Zeitplan für ein Oberschwellenvergabeverfahren erstellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Bindungswirkung der Entscheidung der Vergabekammer für das Verwaltungsgericht gem. § 179 Abs. 1 GWB

Autor
Pilarski, Michael
Heft
5
Jahr
2019
Seite(n)
607-613
Titeldaten
  • Pilarski, Michael
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2019
    S.607-613
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag setzt sich der Autor mit der Frage auseinander, ob die Vorschrift des § 179 Abs. 1 GWB, wonach Entscheidungen der Vergabekammern und der Oberlandesgerichte Bindungswirkung für die ordentlichen Gerichte in Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche entfalten, auch gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit Geltung beansprucht. Diese Fragestellung hat nach Auffassung des Autors besondere Relevanz bei Fallgestaltungen im Schnittstellenbereich von Vergaberecht und Zuwendungsrecht. Der Autor kommt nach einer Auslegung des § 179 Abs. 1 GWB zu dem Ergebnis, dass sich eine Erstreckung der Bindungswirkung auf Verwaltungsgerichte rechtsdogmatisch kaum herleiten lässt. Gleichwohl sollten seiner Ansicht nach auch die Verwaltungsgerichte von einer Bindungswirkung profitieren. Er plädiert insofern dafür, dass der Gesetzgeber den Wortlaut des § 179 Abs. 1 GWB auch für weitere Gerichtsbarkeiten öffnet.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Überblick zu den Rahmenbedingungen binnenmarktrelevanter Vergaben

Autor
Baudis, Ricarda
Heft
5
Jahr
2019
Seite(n)
589-597
Titeldaten
  • Baudis, Ricarda
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 5/2019
    S.589-597
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Annett Hartwecker, PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin
Abstract
Die Autorin geht nach einer Einführung in die Thematik zunächst der Frage nach, wer die Anforderungen bei der Binnenmarktrelevanz einzuhalten hat. Nach der Darstellung des zu dieser Frage bestehenden Meinungstands in der Literatur, stellt sie unter Verweis auf Art. 106 AEUV fest, dass die unionsrechtlichen Anforderungen bei binnenmarktrelevanten Vergaben nicht nur öffentliche Auftraggeber, sondern auch für juristische Personen des Privatrechts relevant sein können. An den Beispielen der ANBest-EU Bbg und den ANBest-P Bbg weist die Autorin darauf hin, dass die Binnenmarktrelevanz auch im Fördermittelbereich Bedeutung erlangen kann. Im Anschluss legt die Autorin anhand der Urteile des EuGH vom 16.04.2015 (C-278/14) und 06.10.2016 (C-318/15) dar, wann im Allgemeinen eine Binnenmarktrelevanz vorliegt. Im Speziellen verweist die Autorin auf das Merkblatt „Vergabebestimmungen der Investitionsbank des Landes Brandenburgs“, wonach eine Binnenmarktrelevanz anhand des Überschreitens bestimmter Schwellenwerte festgestellt wird. Im Rahmen der Frage, welche Bindungen und Anforderungen sich aus der Binnenmarktrelevanz einer Auftragsvergabe ergeben, geht die Autorin zunächst auf Ziffer 1.3 der Mitteilung der EU-Kommission (Abl. 2006, C 179, S. 2) ein, verweist jedoch darauf, dass diese nicht rechtsverbindlich ist. Anschließend stellt sie sich die Frage, ob bei Bestehen einer Binnenmarktrelevanz eine Vorabinformation notwendig sei. Unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.12.2017 (Az.: 27 U 25/17) bejaht sie diese Frage. Abschließend zeigt die Autorin die Konsequenzen bei Verstößen gegen die unionsrechtlichen Vorgaben bei binnenmarktrelevanten Auftragsvergaben auf und geht dabei auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten ein. Im Rahmen der Zusammenfassung kommt sie zu dem Schluss, dass das Thema Binnenmarktrelevanz weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit birgt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Implementation of Public Procurement Directives in Italy: After Three Years, Still a Long Way to be Completed

Autor
Comba, Mario E.
Richetto, Sara
Normen
RL 2014/23/EU, RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU
Heft
5
Jahr
2019
Seite(n)
201-215
Titeldaten
  • Comba, Mario E.; Richetto, Sara
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 5/2019
    S.201-215
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RL 2014/23/EU, RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Gegenstand der Abhandlung ist die Umsetzung der EU-Vergaberechtsrichtlinien aus 2014 in Italien. Die Autoren beschreiben zunächst den Umsetzungsprozess und die gesetzlichen Beschränkungen, die einer überschießenden Richtlinienumsetzung grundsätzlich entgegenstehen. Sie stellen fest, dass die Umsetzung durch ein vollständig neugefasstes Vergabegesetz allenfalls aus einem formalen Blickwinkel rechtzeitig zum 19.04.2016 erfolgte, während eine ganze Reihe von Durchführungsverordnungen noch erforderlich sind. Die Autoren schildern und analysieren zahlreiche Beispiele für eine überschießende sowie für nicht richtlinienkonforme Umsetzungen und gehen auf das von der EU-Kommission am 24.01.2019 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren ein. In einem weiteren Teil findet eine eingehende Auseinandersetzung mit der in Italien gewählten Umsetzung der folgenden Themenbereiche statt: Ausschlussgründe, Verhandlungsverfahren und Auftragsänderungen. Abschließend werden fünf EuGH-Urteile aufgegriffen und zur Rechtslage in Italien in Beziehung gesetzt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja