Was bedeutet Wirtschaftlichkeit?

Untertitel
Der Auftraggeber hat die Wahl zwischen Minimal- oder Maximalprinzip
Autor
Noch, Rainer
Normen
Artikels 53 Abs. 1 RL 2004/18/EG (VKR)
§ 25 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/A
§ 25 Nr. 3 VOL/A
§ 16 Abs. 3 VOF
§ 97 Abs. 5 GWB
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
26-28
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2009
    S.26-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Artikels 53 Abs. 1 RL 2004/18/EG (VKR), § 25 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/A, § 25 Nr. 3 VOL/A, § 16 Abs. 3 VOF, § 97 Abs. 5 GWB

Abstract
Der Verfasser geht ausgehend von der Entscheidung des OLG Naumburg vom 05.12.2008 (1 Verg 9/08) der Frage nach, ob die Auswahl des Preises als einziges Zuschlagskriterium vergaberechtlich zulässig ist oder ob damit gegen § 97 Abs. 5 GWB und entsprechende Vorschriften der Verdingungsordnungen verstoßen wird. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es zulässig ist den Preis als alleiniges Zuschlagskriterium zu wählen, wenn die Leistungsbeschreibung Angebote erwarten lässt, die sich nur im Angebotspreis unterscheiden. Auch die Regelung des Artikels 53 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG steht dieser Auffassung nicht entgegen, sodass § 97 Abs. 5 GWB entsprechend auszulegen sei. Die Regelungen der Verdingungsordnungen (§ 25 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/A, § 25 Nr. 3 VOL/A und § 16 Abs. 3 VOF) können dann dem Wirtschaftlichkeitsbegriff des § 97 Abs. 5 GWB im Ergebnis nicht widersprechen. So könne die Regelung, dass der Preis nicht alleiniges Zuschlagskriterium sein dürfe, dahingehend interpretiert werden, dass dies dann nicht gilt, wenn es nur ein Zuschlagskriterium gibt.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Nachprüfungsanträge erfolgreich abwehren

Untertitel
Wie man Bieter in die Schranken weist
Autor
Noch, Rainer
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
28-30
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2009
    S.28-30
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Beitrag behandelt die Voraussetzungen der Antragsbefugnis. Ausgehend von der neueren Rechtsprechung werden zu den einzelnen Voraussetzungen verschiedene Fallkonstellationen dargestellt.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Kein großer Wurf

Untertitel
Die Reform des GWB berücksichtigt aber zentrale kommunale Anliegen
Autor
Meißner, Barbara
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
6-10
Titeldaten
  • Meißner, Barbara
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2009
    S.6-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin berichtet über die Änderungen des 4. Abschnitts des GWB aus der Perspektive der kommunalen Auftraggeber. Dabei geht sie insbesondere auf die Neuregelungen zur Baukonzession, zu auftragsbezogenen Anforderungen an den Auftragnehmer, zur Präqualifizierung und im Nachprüfungsverfahren ein. Debei erläutert sie jeweills den Standpunkt des Deutschen Städtetages. Sie kommt zu dem Ergebnis, das mit der GWB-Reform wesentliche Anliegen der Kommunen umgesetzt wurden, bedauert jedoch die Nichtumsetzung der Regelung zu Interkommunalen Kooperationen.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Das Verfahren vor dem Vergabesenat

Autor
Kühnen, Jürgen
Normen
§ 115 Abs. 2 S. 1 GWB
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
357-360
Titeldaten
  • Kühnen, Jürgen
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2009
    S.357-360
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 115 Abs. 2 S. 1 GWB

Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Beitrag alle wesentlichen Änderungen, die das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz für das Verfahren vor dem Vergabesenat mit sich bringt, dar. Zunächst geht der Verfasser auf alle wesentlichen Änderungen des § 115 II 1 GWB ein. Im Gegensatz zu der alten Regelung des § 115 II GWB ist nunmehr nicht nur der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabekammer hinsichtlich der Vorabgestattung des Zuschlags antragsberechtigt, sondern auch derjenige Bieter, der den Zuschlag erhalten soll. Trotz der Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten muss aber das überwiegende öffentliche Interesse an der sofortigen Auftragsvergabe vorliegen. Ferner wurde in § 115 II 7 GBW eine fünfwöchige Entscheidungsfrist für das Beschwerdegericht eingeführt. Das Erfordernis eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der sofortigen Auftragserteilung ist um drei erläuternde Grundsätze ergänzt worden. Eingefügt wurden das Interesse an der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln, die allgemeinen Zuschlagschancen des Antragstellers sowie die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages. Eine Neuregelung erfährt auch das Zuschlagsverbot, welches dann entfällt, wenn der Auftraggeber sich auf die Bereichsausnahmen des § 100 II d) GWB beruft. Ebenfalls neu geregelt ist der § 118 II GWB, der nun wortgleich mit der Abwägungsklausel des § 115 II 1 GWB ausgestaltet wurde. Abschließend ist auch der Kreis der Antragsberechtigten, die beim Beschwerdegericht eine Vorabentscheidung über den Zuschlag beantragen können, parallel zu der neuen Rechtslage im Verfahren nach § 115 II GWB um denjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, erweitert worden.
[Angelika Krüger, Referentin der Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes GbR]
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschreibungsverzicht und Europäische Grundfreiheiten - Das Vergaberecht in der (Wirtschafts-)Krise

Autor
Kühling, Jürgen
Huerkamp, Florian
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
557-562
Titeldaten
  • Kühling, Jürgen; Huerkamp, Florian
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 6/2009
    S.557-562
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasser untersuchen, ob die Wertgrenzenregelungen für die freihändige und beschränkte Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Konjunkturpakets europäische Grundfreiheiten verletzen. Zunächst arbeiten sie heraus, dass gerade bei Bauaufträgen auch im Unterschwellenbereich eine Binnenmarktrelevanz gegeben ist. Durch die mangelnde Transparenz der freihändigen Vergabe und der beschränkten Ausschreibung komme ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, mithin eine Verletzung von europäische Grundfreiheiten (Art. 43, Art 49 EGV), in Betracht. Sodann untersuchen die Verfasser, ob das Merkmal der Dringlichkeit ein gemeinschaftrechtlich legitimes Ziel für die Rechtfertigung dieses Eingriffs seien kann. Dabei kritisieren sie, dass die Bundesregierung und auch die Europäische Kommission das Merkmal der Dringlichkeit nicht konkret betriebswirtschaftlich, sondern volkswirtschaftlich definieren. Die volkswirtschaftliche Dringlichkeit sei nach der Rechtsprechung des EuGH jedoch kein zulässiger Rechtfertigungsgrund für einen Eingriff. Auch aus den Vergaberichtlinien ergebe sich kein entsprechender Wertungsansatz. Auch hier sei die Dringlichkeit an den konkreten Auftrag geknüpft. Daneben gehen sie der Frage nach er ob der Eingriff in die Grundfreiheiten überhaupt verhältnismäßig wäre. Dabei zeigen sie auf, dass schon die Geeignetheit der Maßnahmen (Bekämpfung der Wirtschaftskrise) nur sehr schwer zu begründen und zu belegen sei.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Schafft die GWB-Novelle 2008 Rechtssicherheit nach den vergaberechtlichen Entscheidungen des OLG Düsseldorf?

Autor
Kade, Timo
Heft
4
Jahr
2006
Seite(n)
440-444
Titeldaten
  • Kade, Timo
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2006
    S.440-444
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Modernisierung des Vergaberechts, und die damit einhergehenden Änderungen des GWB, sollten zum einen EU-Richtlinien umsetzen und zum anderen in verschiedenen Bereichen Klarheit bringen. So sollte nach der Änderung feststehen, dass Grundstückveräußerungen der öffentlichen Hand auch bei damit verbundenen Bauverpflichtungen nicht dem Vergaberecht unterfallen. In diesem Zusammenhang trägt der Verfasser eingehend die gesetzlichen Neuerungen vor und prüft diese auf deren Konformität mit europarechtlichen Vorschriften. Trotz positiver Haltung diesen gegenüber, stellt der Verfasser eine derzeitige Klärung der rechtlichen Lage jedoch aufgrund der Haltung des OLG Düsseldorf weiterhin in Frage.
[Anne Körner, forum vergabe e. V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Kammern als öffentliche Auftraggeber

Autor
Heyne, Karolin
Kirch, Thomas
Normen
§ 98 Nr. 2 GWB
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
62-64
Titeldaten
  • Heyne, Karolin; Kirch, Thomas
  • Vergabe News
  • Heft 6/2009
    S.62-64
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 Nr. 2 GWB

Abstract
Die Verfasser gehen der Frage nach, ob Kammern (Industrie- und Handelskammern) die Vorgaben des Vergaberechts zu beachten haben. Zunächst untersuchen sie die Frage für den Unterschwellenbereich. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Kammern als bundes- oder landesunmittelbare Körperschaften die entsprechen Regelungen der BHO bzw. LHO anzuwenden haben. Die Klassifizierung als bundes- oder landesunmittelbare Körperschaft ergebe sich über die jeweilige Rechtsaufsicht. Anschließend untersuchen sie die Anwendbarkeit des Kartellvergaberechts. Aufgrund der Kammergesetze seien die Kammern juristische Person des öffentlichen Rechts. Durch ihre Berufsbildungs- und Aufsichtspflichten erfüllen sie Aufgaben im Allgemeininteresse. Diese Aufgaben seien auch nichtgewerblicher Art, weil die Kammern nicht im Wettbewerb stehen und durch Mitgliedsbeiträge finanziert werden. Zudem verfolgen sie keine Gewinnerziehlungsabsichten. Darüber hinaus seien sie von der öffentlichen Hand beherrscht, da sie durch Pflichtmitgliedsbeiträge mittelbar öffentlich finanziert werden. Zudem unterliegen sie der Rechtsaufsicht der maßgeblichen Gebietskörperschaft, der damit auch Anordnungsrechte zukommen. Daher seinen Kammern öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 2 GWB. Die Auftraggebereigenschaft gelte auch für die von den Kammern gebildeten Vereinigungen.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Uneingeschränkte Relevanz des Gemeindewirtschaftsrechts im Vergabenachprüfungsverfahren

Autor
Hertwig, Stefan
Gerichtsentscheidung
OVG Münster, Beschluss vom 01.04.2008 - 15 B 122/08
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2008 - VII Verg. 42
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
355-356
Titeldaten
  • Hertwig, Stefan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 6/2009
    S.355-356
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OVG Münster, Beschluss vom 01.04.2008 - 15 B 122/08, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.02.2008 - VII Verg. 42

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag ausgehend von dem Beschluss des OVG Münster vom 01.04.2008 (15 B 122/08) und den Beschlüssen des OLG Düsseldorf vom 27.02.2008 (VII Verg. 42 und 43/07), ob Marktzutrittsverbote des Gemeindewirtschaftsrechts Gegenstand einer Vergabenachprüfung seien können. Der Verfasser sieht die Prüfkompetenz der vergaberechtliche Spruchkörper - unmittelbar durch den Bezug zur vergaberechtlichen Angebotswertung - begründet. Eines Umweges über die wettbewerblichen Bezüge (§97 Abs. 1 GWB) der Marktrittverbote bedürfe es nicht. Ein öffentliches Unternehmen, welches als Bieter gegen ein Marktzutrittsverbot verstoße, sei grundsätzlich rechtlich nicht leistungsfähig. Die vergaberechtliche Nachprüfung umfasse daher zwangsläufig Fragen des Gemeindewirtschaftrechts. Nach dem Grundsatz von § 17 GVG und nach dem Prinzip des effektiven Rechtschutzes (Art. 2 der Rechtmittelrichtlinie) komme eine Rechtwegaufspaltung nicht in Betracht.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Die Vergaberechtsreform 2009 und die Neufassung des vierten Teils des GWB

Autor
Gabriel, Marc
Heft
28
Jahr
2009
Seite(n)
2011-2015
Titeldaten
  • Gabriel, Marc
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 28/2009
    S.2011-2015
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser berichtet ausführlich über die Neuregelungen des vierten Abschnitts des GWB. Zunächst gibt er einen Überblick über den Reformprozess. Im zweiten Teil werden die Neuregelungen zur Losvergabe, zur Berücksichtigungsfähigkeit von sozialen, umweltbezogenen oder innovativen Aspekten, zur Eignung und Präqualifikation, zu Baukonzessionen, Elektronische Auktionen und dynamische Beschaffungssysteme, sowie zu Sektorenauftraggebern und Sektorentätigkeit behandelt. Im Dritten Teil geht er auf die Reglungen zur Informations- und Stillhaltefrist, sowie die Rechtsfolgensystematik zu vergaberechtswidrigen Verträge ein. Im letzen Teil werden die Änderungen im Rechtsschutz dargestellt.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Klarheit in kleinen Dosen

Autor
Brauße, Katja
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
13-15
Titeldaten
  • Brauße, Katja
  • Vergabe Navigator
  • Heft 3/2009
    S.13-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin berichtet über die Regelungen zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf Versorgungsverträge der gesetzlichen Krankenkassen und über die Regelungen zum Rechtschutz. Sie kritisiert, dass durch die Neuregelungen keine Klarheit für die Qualifikation der einzelnen Versorgungsverträge als öffentliche Aufträge gewonnen sei.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein