Aktuelle Entwicklungen des Vergaberechts aus kommunaler Sicht

Autor
Schäfer, Roland
Heft
2a
Jahr
2009
Seite(n)
273-282
Titeldaten
  • Schäfer, Roland
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2009
    S.273-282
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser stellt in seinem Beitrag einzelne Aspekte der GWB-Novelle und die 10 Kernforderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes an eine Novellierung des Vergaberechts dar. Er begrüßt die Absicht des Gesetzgebers, das Vergaberecht zu vereinfachen, es transparenter und damit auch mittelstandsfreundlicher zu gestalten.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Reform des Vergaberechts – der große Wurf?

Autor
Roth, Rudolf
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
404-413
Titeldaten
  • Roth, Rudolf
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2009
    S.404-413
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
„Die Reform harrt ihrer Reform.“ – So schließt der Verf. seinen ausgesprochen kritischen Text zur Novelle des Kartellvergaberechts. Zuvor stellt er die Ausgangslage vor und geht dann auf die Änderungen vor, um sie jeweils kritisch zu beleuchten.
[Karsten Voigt, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Zur Verbindlichkeit von Vertragsentwürfen in Verhandlungsverfahren

Autor
Roth, Frank
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
423-432
Titeldaten
  • Roth, Frank
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 3/2009
    S.423-432
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Das Verhandlungsverfahren erlaubt den Öffentlichen Auftraggebern, die Rahmenbedingungen und Details der geforderten Leistung mit den Bietern am Verhandlungstisch gemeinsam zu formen. Obwohl endgültig festgelegte Vertragsbedingungen erst ein Produkt der Verhandlungsphase sein sollten, verlangt die Vergabestelle nicht selten bereits vor Beginn der Verhandlungen ein verbindliches Angebot. Mit seinem Beitrag untersucht der Autor die Bindungswirkung von derartigen Angeboten und von Vertragsentwürfen in der Verhandlungsphase. Dabei steckt er rechtliche Grenzen für die Praxis ab und bringt Licht in einen wenig diskutierten Bereich in der Schnittmenge von Vertrags- und Vergaberecht.
[Felix Zimmermann, Kehr-Ritz & Kollegen Rechtsanwälte, Hannover]
Rezension abgeschlossen
nein

Unzuverlässigkeit des Bieters durch bewusstes Ausnutzen von Fehlern des Leistungsverzeichnisses mittels spekulativer Preisgestaltung

Autor
Rohrmüller, Johann
Heft
2a
Jahr
2009
Seite(n)
327-351
Titeldaten
  • Rohrmüller, Johann
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2009
    S.327-351
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser geht der Frage nach, wie mit einem Einheitspreisangebot in der Eignungsprüfung zu verfahren ist, welches spekulative Auf- und Abpreisungen enthält, weil der Bieter die fehlerhafte Mengenansätze im Leistungsverzeichnis erkannt hat und diese bewusst ausnutzt ohne den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzten. Zunächst gibt der Verfasser einen Überblick über die hierzu ergangene Rechtsprechung und den Meinungsstand in der Literatur. Sodann entwickelt er einen Lösungsansatz und setzt sich dabei mit den zuvor dargestellten Meinungen auseinander. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein Bieter, der Mängel im Leistungsverzeichnis erkennt und den Auftraggeber darüber vorsätzlich nicht in Kenntnis setzt, sondern den Fehler bewusst durch Mengenspekulation und Preisverlagerung ausnutzt, rechtmissbräuchlich handelt und seine vorvertragliche Hinweispflicht verletzt. Ein solcher Bieter kann wegen Unzuverlässigkeit ausgeschlossen werden.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Modernisierung des Vergaberechts: Auswirkungen auf Investorenverträge?

Autor
Regler, Rainer
Normen
§ 99 Abs. 3 GWB
Heft
3
Jahr
2009
Seite(n)
257-258
Titeldaten
  • Regler, Rainer
  • MittBayNot - Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins
  • Heft 3/2009
    S.257-258
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 3 GWB

Abstract
Modernisierung des Vergaberechts: Auswirkungen auf Investorenverträge? Der Verf. kommt zu dem Ergebnis, dass die Neuregelung des § 99 Abs. 3 GWB (sog. Ahlhornklausel) für den Notar zu einem gewissen Gewinn an Rechtssicherheit führe: An den Notar seien keine höheren Anforderungen zu stellen, als an den Gesetzgeber. Er zeigt, wo den Notar Hinweispflichten treffen und wo – bei erkennbarem Verstoß gegen das Vergaberecht – gar ein Verbot der Beurkundung § 14 Abs. 2 BNotO, § 4 BeurkG) vorliegen kann.
[Karsten Voigt, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Änderungen des russischen Gesetzes über die Konzessionsvereinbarungen

Untertitel
Neue Hoffnungen auf PPP-Projekte
Autor
Ratschkov, Ilja
Kalinina, Ekaterina
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
142-145
Titeldaten
  • Ratschkov, Ilja; Kalinina, Ekaterina
  • WiRO - Wirtschaft und Recht in Osteuropa
  • Heft 5/2009
    S.142-145
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Konzessionsvergabe in Russland verlief auch (oder gerade) ab Juli 2005, nach der Verabschiedung des Gesetzes über Konzessionsvereinbarungen, eher schleppend. Die Gründe lagen u.a. in der zu Lasten des Bieters ausfallenden Risikoverteilung. Aus diesem Grund wurde im Juni 2008 ein Änderungsgesetz verabschiedet. Die Verfasser geben nun im vorliegenden Beitrag einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage: Es gab sowohl positive Änderungen, u. a. wurden die Bezugsobjekte der Konzessionen erweitert und dem Inhalt der Konzessionsvereinbarungen weitere Grenzen gesteckt als zuvor, als auch negative, wie die Regelungen der Eigentumsverhältnisse an errichteten Objekten oder Kündigungsrechte. Letztendlich werden die Änderungen zwar begrüßt, es bestehen jedoch weiterhin Korrektur- und Klärungsbedarf.
[Anne Körner, forum vergabe e. V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschluss bleibt Ausnahme

Autor
Prieß, Hans-Joachim
Frinton, Pascal
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
300-302
Titeldaten
  • Prieß, Hans-Joachim; Frinton, Pascal
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2009
    S.300-302
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasser besprechen die Entscheidung des EuGH zu einer Regelung der griechischen Verfassung, die den Ausschluss von Vergabeverfahren für Unternehmen mit Verbindung zum Mediensektor vorsieht. Das Urteil ist zu der alten Baukoordinierungsrichtlinie 93/37/EWG ergangen. Die vom EuGH entwickelten und im Beitrag dargestellten Grundsätze sind jedoch auf das derzeit geltende Recht übertragbar. Im Wesentlichen fragte der vorlegende Staatsrat, ob Art. 14 IX der griechischen Verfassung, der bestimmt, dass die Vergabe von Bauleistungen an Unternehmen, die wirtschaftlich oder personell mit Medienunternehmen verflochten sind, ausgeschlossen ist, gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt oder aber gegen das Europarecht, weil die Ausschlussgründe der Baukoordinierungsrichtlinie abschließend sind. Der EuGH bejahte die Frage der abschließenden Regelung der Baukoordinierungsrichtlinie. Er stellte aber auch klar, dass es den Mitgliedstaaten nicht verwehrt sei, Vorschriften zu erlassen, die den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Transparenz dienen. Die Regelung des Art. 14 IX erklärt er für unverhältnismäßig im Hinblick auf den kategorischen Ausschluss von Unternehmen, die wirtschaftlich oder personell mit Medienunternehmen verflochten sind. Da die die Zuverlässigkeit betreffenden Eignungskriterien der jeweiligen Mitgliedstaaten nicht über Vorschriften der Vergaberichtlinien hinausgehen dürfen, weisen die Verfasser darauf hin, dass das in § 97 Abs. 4 GWB eingefügte Kriterium der Gesetzestreue richtlinienkonform ausgelegt werden muss.
[Angelika Krüger, Referentin der Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes GbR]
Rezension abgeschlossen
nein

Rechtswegstreitigkeit durch Gesetzgeber entschieden

Autor
Masuch, Peter
Heft
5
Jahr
2009
Seite(n)
241-242
Titeldaten
  • Masuch, Peter
  • NZS - Neue Zeitschrift für Sozialrecht
  • Heft 5/2009
    S.241-242
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser, der Präsident des Bundessozialgerichts, beschreibt in seinem Beitrag die Entwicklung der mit den Rabattverträgen verbundenen Rechtswegzuweisung. Er stellt kurz die divergierenden Auffassungen zu dieser Frage des BSG und des BGH dar. Der Autor lobt an dieser Stelle ausdrücklich den deutschen Gesetzgeber, der den Streit durch Art. 2b GKV-OrgWG auflösen konnte, denn darin wurde normiert, dass die LSGe am jeweiligen Sitz der Vergabekammern für Rechtstreitigkeiten zuständig sind, die die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern betreffen. Abschließend ist er sich sicher, dass die SGe auch bei diesen schwierigen Fragen überzeugende Lösungen finden werden.
[Sonja van der Ploeg, Leiterin der Vergabestelle des AOK-Bundesverbands]
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschreibungspflichten bei Grundstücksveräußerungen

Untertitel
„Unmittelbare Beschaffungsnotwendigkeit“ europarechtskonformes Tatbestandsmerkmal?
Autor
Kulartz, Hans-Peter
Normen
§ 99 Abs. 3 GWB
Heft
2a
Jahr
2009
Seite(n)
282-289
Titeldaten
  • Kulartz, Hans-Peter
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2009
    S.282-289
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 99 Abs. 3 GWB

Abstract
Der Verfasser stellt rechtswissenschaftliche Bewertungen der Alhorn-Rechtsprechung dar, untersucht u.a. die Europarechtskonformität der Forderung des § 99 Abs. 3 GWB nach einer dem Auftraggeber unmittelbar wirtschaftlich zugute kommenden Bauleistung und gibt einen Ausblick, wann, jedenfalls bis zur Entscheidung des EuGH zur Vorlageentscheidung des OLG Düsseldorf, bei Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand von einer Anwendungsnotwendigkeit des Vergaberechts auszugehen sei.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Ausschreibungsverzicht und Europäische Grundfreiheiten – Das Vergaberecht in der (Wirtschafts-) Krise

Autor
Kühling, Jürgen
Huerkamp, Florian
Heft
9
Jahr
2009
Seite(n)
557-562
Titeldaten
  • Kühling, Jürgen; Huerkamp, Florian
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 9/2009
    S.557-562
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Betreibt der Staat Wirtschaftspolitik mittels Auftragsvergabe, so ist er auch außerhalb der Vergaberichtlinie, durch das primäre Gemeinschaftsecht gebunden. Der Aufsatz betrachtet die Vereinbarkeit der vom Bund vorgesehenen vereinfachten Ausschreibungen (abgesenkte Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben – Konjunkturpaket II) mit den Grundfreiheiten. Die Grundfreiheiten finden nur Anwendung, wenn der Binnenmarkt berührt ist; ist dies der Fall, so bestehen u. a. ein Diskriminierungsverbot und eine Transparenzpflicht. Der Verfasser diskutiert nun die Möglichkeiten, welche Ausnahmen davon bestehen und dem Staat eine „gerechtfertigte Diskriminierung“ ermöglichen, steht diesen im Ergebnis jedoch eher kritisch gegenüber.
[Anne Körner, forum vergabe e. V.]
Rezension abgeschlossen
nein