Entscheidungsspielraum und Grenzen bei Festlegung von Eignungskriterien
Normen
§ 122 GWB
Heft
11
Jahr
2022
Seite(n)
642-644
Titeldaten
- Freiberg, Tobias; Vogt, Victor
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 11/2022
S.642-644
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 122 GWB
Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des EuGH vom 31.03.2022 (Rs. C-195/21) nach der die vom Auftraggeber aufgestellten Eignungskriterien strenger sein können als die allgemeinen nationalen Anforderungen an die betreffende Tätigkeit. Die Verfasser stimmen der Entscheidung zu und erörtern den Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum des Auftraggebers. Wann dessen Grenzen überschritten werden, sei stets eine Frage des konkreten Einzelfalls. Die Verfasser weisen auf die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. (vom 30.03.2021, 11 Verg 18/20) hin, wonach die Anforderungen an die Rechtfertigung umso höher sind, je stärker der Wettbewerb durch die Bestimmung der Eignungsanforderungen verkürzt wird, weil etwa nur ein oder wenige Unternehmen die Kriterien erfüllen können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja