Vergaberecht als Mittel zur Verfolgung der Klimaschutzbelange des Art. 20 a GG
Normen
Art. 20a GG
§ 13 KSG
Gerichtsentscheidung
BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Heft
10
Jahr
2022
Seite(n)
572-580
Titeldaten
- Birk, Tobias
- NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
-
Heft 10/2022
S.572-580
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 20a GG, § 13 KSG
BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Im Nachgang der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 zum Bundes-Klimaschutzgesetz (BVerfGE 157, 30) untersucht der Beitrag, in welchem Umfang die Vergabevorschriften zur Verfolgung des Klimaschutzziels aus Art. 20a GG geeignet sind. Unter dem Schlagwort „Klimaschutz im Vergabeverfahren“ erörtert der Autor zahlreiche Bestimmungen des Vergaberechts – von dem Gebot der Produktneutralität bis zu den Zuschlagskriterien – auf Möglichkeiten und Pflichten der öffentlichen Hand zur klimafreundlichen Beschaffung von Leistungen. Der Autor erläutert, dass das Vergaberecht eine klimafreundliche Vergabe zwar ermögliche, die entsprechenden Regelungen aber entweder nicht verpflichtend oder nicht justiziabel seien, weshalb das klimafreundliche Potenzial des Vergaberechts aktuell kaum genutzt werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja