Einstweiliger Rechtsschutz gegen öffentliche Auftraggeber: Einordnung als Zivilsache, Koordination paralleler Verfahren und mitgliedstaatliche Verfahrensautonomie
Normen
Art. 1 Abs. 1 EUGVVO
Art. 35 EUGVVO
Gerichtsentscheidung
EuGH, 6.10.2021 - Rs. C-581/20
Jahr
2022
Seite(n)
232-236
Titeldaten
- Hau, Wolfgang
- IPRax - Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts
-
2022
S.232-236
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 1 Abs. 1 EUGVVO, Art. 35 EUGVVO
EuGH, 6.10.2021 - Rs. C-581/20
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag fasst die EuGH-Entscheidung vom 06.10.2021 - Rs. C-581/20 zusammen. Der EuGH hatte drei Vorlagefragen des bulgarischen obersten Kassationsgerichts zur Einordnung eines Rechtsstreits als Zivilsache, zur Koordination paralleler Schnellrechtsschutz-Verfahren in verschiedenen Mitgliedsstaaten (hier: Polen und Bulgarien) und zur mitgliedstaatlichen Verfahrensautonomie zu beantworten. Der Autor ordnet das Urteil des EuGH in den Kontext bisheriger europäischer Rechtsprechung ein, kommentiert die Erwägungen des EuGH und geht auch auf dessen weitere Hinweise zur internationalen Zuständigkeit ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja