Berücksichtigung von Preissteigerungen bei bereits geschlossenen öffentlichen Aufträgen im Lichte des Vergabe- und Preisrechts

Autor
Hinz, Tim
Müller, Hans-Peter
Heft
34
Jahr
2023
Seite(n)
1937-1939
Titeldaten
  • Hinz, Tim; Müller, Hans-Peter
  • Heft 34/2023
    S.1937-1939
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Charlotte Thönißen, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt am Main
Abstract
Bei bereits geschlossenen öffentlichen Aufträgen spielt aufgrund der Folgen der Pandemie und dem Ukraine-Krieg eine Preissteigerung und der Umgang damit eine große Rolle. Der Aufsatz befasst sich damit, wie diese Verträge auf Grund der Preissteigerung angepasst werden können. In der Einleitung führen die Autoren aus, dass der Auftraggeber vor allem bei komplexen Leistungen momentan vor große Herausforderungen gestellt wird und die Preisschwankungen insbesondere für die Angebotskalkulation problematisch sind. Sofern zwischen der Angebotsabgabe, der Zuschlagserteilung und der Erstellung des Produkts oder der Dienstleistung lange Zeiträume liegen, könne es zu besonderen Schwierigkeiten kommen, wenn die vorgenommene Kalkulation dann nicht mehr korrekt ist. Die Autoren stellen fest, dass in einem solchen Fall gerade bei der öffentlichen Auftragsvergabe sowohl der Auftraggeber, als auch der Auftragnehmer ein Interesse daran hat, die vereinbarte Leistung im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu erhalten, aber dennoch ein gewisses Konfliktpotenzial bestehe. Im zweiten Abschnitt erörtern die Autoren die Möglichkeiten, welche für den Auftraggeber und Auftragnehmer zur Berücksichtigung der Preissteigerungen bestehen. Zunächst wird darauf eingegangen, wann und unter welchen Voraussetzungen gegebenenfalls eine Störung der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 BGB bei unerwarteten erheblichen Preisschwankungen angenommen werden kann. Danach diskutieren die Autoren, ob Preiserhöhungen eine wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrags i.S.d. § 132 GWB darstellen. Auch setzen sie sich damit auseinander, in welchen Fällen eine Vertragsanpassung ohne Neuausschreibung zulässig ist und weisen dabei auf die Möglichkeit von Preisanpassungsklauseln hin. Im dritten Abschnitt beschäftigen sich die Autoren mit den preisrechtlichen Auswirkungen nachträglicher Anpassungen. Im Fazit stellen die Autoren fest, dass Preisanpassungen bei öffentlichen Aufträgen grundsätzlich möglich sind, aber dabei die vergaberechtlichen und ggf. haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie schuldrechtlichen Bestimmungen des BGB zu beachten sind.
Rezension abgeschlossen
ja

Künstliche Intelligenz im Vergabeverfahren

Autor
Braun, Christian
Heft
9
Jahr
2023
Seite(n)
563-568
Titeldaten
  • Braun, Christian
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 9/2023
    S.563-568
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Moritz Philipp Koch, Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Düsseldorf
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der zunehmenden Bedeutung von Künstlicher Intelligenz (KI) und fokussiert diese mit Blick auf Vergabe- und Auswahlverfahren. Der Autor verdeutlicht, wie eine rechtlich zulässige Nutzung in der vergabe- und verwaltungsrechtlichen Praxis erfolgen kann. Nach einer Einleitung thematisiert der Autor die Frage, wie KI-Sprachmodelle einzuordnen und ob diese als hochriskant einzustufen seien, was eine Regulierung erfordern könne. Der sodann folgende Abschnitt hebt hervor, dass nur geeignete KI-Systeme mit geeigneten Eingabedaten für eine Nutzung im Vergabeverfahren in Betracht kommen. Ein KI-System müsse fachkundige und leistungsfähige Daten analog § 122 Abs. 1 GWB liefern. Der Autor berichtet über Selbstversuche, u.a. mit ChatGPT und Berichte über sonstige Nutzungsversuche. Der Autor fokussiert sodann die Nutzung von KI nach Gebrauchsanweisung und im Rahmen der Gesetze und diskutiert somit den notwendigen regulatorischen Rahmen. Dem folgt – insofern im Aufbau konsequent – die Frage nach dem Erfordernis einer menschlichen Aufsicht. Aus Sicht des Autors könne die Arbeit der KI niemals unkritisch oder ungeprüft übernommen werden. Schließlich greift der Autor die Themen Protokollierung, Dokumentation, Kennzeichnungs- und Offenlegungspflicht auf, die allesamt im Vergabeverfahren von Bedeutung sind. Nach einer kompakten Diskussion einer Anwendungsverpflichtung bezüglich der Nutzung von KI schließt der Autor seinen Beitrag mit einer Zusammenfassung und einem Ausblick.
Rezension abgeschlossen
ja

Challenging Tender Decisions Before the EU Courts

Autor
Vuylsteke, Joren
Bussche, Aude Van den
Boe, Valentijn De
Heft
4
Jahr
2023
Seite(n)
272-306
Titeldaten
  • Vuylsteke, Joren; Bussche, Aude Van den; Boe, Valentijn De
  • PPLR - Public Procurement Law Review
  • Heft 4/2023
    S.272-306
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Elisa Steinhöfel, BLOMSTEIN, Berlin
Abstract
Der Artikel bietet einen ausführlichen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vergabeentscheidungen durch EU-Vergabestellen vor den EU-Gerichten. Die Autoren stellen unter Bezugnahme auf aktuelle Rechtsprechung dar, unter welchen Voraussetzungen die Aussetzung und Aufhebung von Vergabeentscheidungen erreicht sowie ggf. Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Der Beitrag bezieht sich dabei ausschließlich auf die im AEUV vorgesehenen formellen Rechtsbehelfe. Ein Fokus des Artikels liegt darauf, welche Unterschiede zwischen dem Rechtsschutz gegen die Entscheidungen von öffentlichen Auftraggebern auf EU- und auf nationaler Ebene bestehen. Die Verfasser stellen dabei heraus, dass der Rechtsschutz auf EU-Level nach wie vor lückenhaft ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Interimsvergabe: Welche Pflicht zur Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben hat der öAG im Rahmen der Beschaffung?

Autor
Pauka, Marc
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023 - Verg 9/22 - Vorabentscheidungsersuchen
Heft
4
Jahr
2023
Seite(n)
475-482
Verlag
Titeldaten
  • Pauka, Marc
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 4/2023
    S.475-482
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2023 - Verg 9/22 - Vorabentscheidungsersuchen

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Anlässlich der Vorlagefragen im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 15.02.2023, Verg 9/22 und in Erwiderung auf einen im Vergabeblog des DVNW veröffentlichten Beitrag vom 03.02.2023 geht der Autor zwei Kernfragen nach: Ist die Interimsvergabe rechtmäßig? Besteht bei Gefahr für Leib und Leben nicht vielleicht sogar eine gerichtlich durchsetzbare Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, eine Beschaffung vorzunehmen? Nach einer Begriffsbestimmung der „Interimsvergabe" wird die sog. „Unrechtsansicht" dargestellt, die in der Interimsvergabe einen rechtswidrigen Kunstgriff erblickt. Die der Unrechtsansicht innewohnenden Werturteile seien allerdings widersprüchlich, die Interimsvergabe sowohl verfassungs- als auch europarechtlich zulässig. Bei Gefahr für Leib und Leben bestehe angesichts des hohen Rechtsguts des Lebens sogar eine Pflicht zur Beschaffung, auch wenn diese regelmäßig nicht einklagbar sei.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Public Procurement Law as an Expression of the Rule of Law

Untertitel
On How the Legislature and the Courts Create a Layered Dynamic Legal System Based on Legal Principles
Autor
Manunza, Elisabetta
Jahr
2023
Seite(n)
319-334
Titeldaten
  • Manunza, Elisabetta
  • 2023
    S.319-334
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Peter Oriwol, CMS Hasche Sigle, Leipzig
Abstract
Die Autorin betrachtet die Bedeutung des Vergaberechts für die Freiheit des Einzelnen, für Demokratie und Rechtstaatlichkeit als Grundlagen unserer Gesellschaft. Üblicherweise wird das Vergaberecht aus wirtschaftlicher Perspektive bewertet: Gewährleistet es ökonomisch effiziente Beschaffungsprozesse oder steht es in seiner Formalität einer wirtschaftlichen Beschaffung entgegen? Der Beitrag wirft einen erhellenden Blick auf eine andere Facette des Vergaberechts, auf seine Bedeutung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Bürger an staatlichen Aktivitäten und die transparente öffentliche Mittelverwendung. Die Autorin erläutert, weshalb die Bewertung der wirtschaftlichen Effizienz von Vergabevorschriften ihre verfassungsrechtliche Bedeutung für den Erhalt der Grundlagen unserer Gesellschaft – Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – einschließen sollte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

VOB/B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B

Untertitel
Kommentar zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Herausgeber
Bolz, Stephan
Jurgeleit, Andreas
Jahr
2023
Seite(n)
IX, 1099
Titeldaten
  • Bolz, Stephan , Jurgeleit, Andreas [Hrsg.]
  • 2023
    S.IX, 1099
  • ISBN 978-3-406-79079-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Dieser klassische Kommentar zur VOB/B beruht auf der seit einigen Jahren online verfügbaren Kommentierung der VOB/B auf ibr-online. Vielen Nutzern wird die Kommentierung daher bekannt vorkommen. Diese erste gedruckte Fassung soll neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Die beiden Herausgeber und zahlreiche Autoren haben die Vertragsbedingungen der VOB/B umfassend kommentiert. In der Einleitung wird die Einbindung der VOB/B und der sie erfassenden Bauverträge in das allgemeine Zivilrecht erläutert. Dort wird auch allgemein auf die Vorgaben aus Gesetz und Rechtsprechung für AGB eingegangen. Die 1.000 Seiten erlauben umfangreiche Erläuterungen zu den insgesamt 18 Paragraphen der VOB/B und der mit ihnen in Zusammenhang stehenden Vorschriften des BGB. Die Erläuterungen sind weitgehend identisch gegliedert. Nach der inhaltlichen Kommentierung der jeweiligen Vertragsbedingen schließt sich eine kurze Darstellung der jeweils für die Bedingung geltenden AGB-Problematik an. Ein Entscheidungsregister ermöglicht das rasche Auffinden der zitierten Rechtsprechung an mehreren Fundstellen.
ISBN
978-3-406-79079-9
Rezension abgeschlossen
nein

Handbuch Öffentliches Recht des Unternehmen

Untertitel
Nachhaltigkeit (ESG), Regulatorik, Verfassungsrechtlicher Schutz, Sanktionen und Rechtsschutz, Öffentliche Unternehmen
Herausgeber
Burgi, Martin
Habersack, Matthias
Jahr
2023
Seite(n)
XXXV, 648
Verlag
Titeldaten
  • Burgi, Martin, Habersack, Matthias [Hrsg.]
  • C.H. Beck
    München, 2023
    S.XXXV, 648
  • ISBN 978-3-406-79097-3
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
München
Abstract
In dem Beitrag wird dargestellt, welche Anforderungen Auftraggeber über das Vergaberecht an Unternehmen stellen können und was sich hieraus für organisationsbezogene Pflichten ergeben können; dies wird unter dem Begriff „Unternehmensrecht qua Vergaberecht“ beschrieben. Der Beitrag geht auf Eignungskriterien ein und dabei z.B. auf die Vorgabe der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen. Auch Zuschlagskriterien werden thematisiert. Am Beispiel der Geschlechterquote wird erläutert, dass diese nur bei dem konkret eingesetzten Personal verlangt werden darf, nicht z.B. bei allgemeinem Leitungspersonal. Ausführungsbedingungen werden als Hauptinstrument angesehen, nachhaltige Anforderungen zu stellen und verbindlich vorzugeben. Nach einer kurzen Darstellung der diesbezüglichen Regelungen in Landesvergabegesetzen weitet der Beitrag seinen Blick und betrachtet außerhalb des eigentlichen Vergaberechts die Vergabe von Finanzanlagen und Sponsoring. Abschließend werden die Zusammenhänge von Vergaberecht und Lieferkettenrecht erläutert.
ISBN
978-3-406-79097-3
Rezension abgeschlossen
ja

The Revised Swiss Public Procurement Law: More Quality and Sustainability

Autor
Steiner, Marc
Klingler, Désirée
Heft
1
Jahr
2023
Seite(n)
87-91
URL
https://epppl.lexxion.eu/data/article/18864/pdf/epppl_2023_01-013.pdf
Titeldaten
  • Steiner, Marc; Klingler, Désirée
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2023
    S.87-91
Zusätzliche Informationen:

Prof. Dr. Mark von Wietersheim, forum vergabe e.V., Berlin
Abstract
Die Autoren beschreiben die wesentlichen Ziele des 2021 in Kraft getretenen neuen schweizerischen Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen und ordnen es in die Entwicklung des schweizerischen Vergaberechts ein. Sie betrachten außerdem die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, in der es um das nicht in den GPA-Anwendungsbereich fallende Vergaberecht geht und mit der das kantonale Recht harmonisiert werden soll. Mit dem neuen Vergabegesetz tritt das schweizerische Vergaberecht in eine neue Phase der strategischen Nutzung des Vergaberechts ein. Wichtige Zwecke sind Governance, Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation. Einer der Schwerpunkte des neuen schweizerischen Vergabegesetzes liegt bei der Möglichkeit, nachhaltig zu beschaffen. Es soll eine bessere Balance zwischen ökonomischen und nicht ökonomischen Zielen erreicht werden. Dabei sieht das neue Vergabegesetz keine zwingende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien vor, es eröffnet jedoch flexible Vorgehensweisen. Außerdem wird die Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Aspekte ermöglicht, etwa die Sicherung eines langfristigen Wettbewerbs. Damit fügt sich das Vergaberecht in die Ziele des schweizerischen Verfassungsrechts ein. Näher beschrieben wird auch, dass der Wettbewerb sich mehr an Qualität als am Preis ausrichten soll. Dies wird beispielhaft an den Vorgaben für die Auswahl des „vorteilhaftesten Angebotes“ erläutert, dass nicht mehr das „wirtschaftlich vorteilhafteste“ sein muss.
Rezension abgeschlossen
ja

Regeln im Auftragswesen der öffentlichen Hand

Untertitel
Angebote sind verbindlich – der Zuschlag begründet den Vertrag
Autor
Schaller, Hans
Heft
5
Jahr
2023
Seite(n)
100-102
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • DS - Der Sachverständige
  • Heft 5/2023
    S.100-102
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser ordnet in seinem praxisorientierten Beitrag den zivilrechtlichen Vertragsschluss in die Vergabeverfahrenssystematik ein. Er zeigt auf, dass auch im Vergabeverfahren Angebote verbindlich sind. Er arbeitet heraus, dass die Vergabestelle nur unter besonderen Umständen das Vergabeverfahren aufheben kann und stellt verschiedene Konstellationen wie den Ablauf der Bindefrist dar sowie die jeweiligen zivilrechtlichen Auswirkungen.
Rezension abgeschlossen
ja

Zum Begriff der wettbewerbsverzerrenden drittstaatlichen Subvention im Sinne der Foreign Subsidies Regulation

Autor
Reiter, Lukas
Jahr
2023
Seite(n)
596-601
Titeldaten
  • Reiter, Lukas
  • 2023
    S.596-601
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Seit dem 12.07.2023 ist die Foreign Subsidies Regulation in Kraft. Mit dieser Regelung unterwirft die EU erstmals auch drittstaatliche Subventionen zugunsten von Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, einem Kontrollmaßstab der Union. Die Foreign Subsidies Regulation füllt damit eine Lücke zum EU-Beihilferecht. Materiell-rechtlich knüpft die Foreign Subsidies Regulation an den Begriff der wettbewerbsverzerrenden drittstaatlichen Subvention an. Die Stoßrichtung der FSR sind Subventionen, die einen Zusammenschluss unmittelbar erleichtern oder einem Unternehmen ermöglichen, im Rahmen eines Vergabeverfahrens ein ungerechtfertigt günstiges Angebot abzugeben. Auch Subventionen an notleidende Unternehmen sind danach sogar besonders wettbewerbsverzerrend. Art. 2 Nr. 1 FSR definiert den Begriff „Unternehmen“ für den Bereich öffentlicher Vergabeverfahren unter Verweis auf die EU-Vergaberichtlinien. Bei öffentlichen Vergabeverfahren wird nach Art. 28 Abs. 1 b) FSR eine Anmeldepflicht ausgelöst, wenn der Auftragswert über 250 Mio. Euro überschreitet und dem Wirtschaftsteilnehmer in den letzten drei Jahren vor der Meldung finanzielle Zuwendungen von insgesamt mindestens EUR 4 Mio. gewährt wurden. Fraglich sei, ob für die Berechnung der Höhe der finanziellen Zuwendung als deren allgemeiner Marktwert zu veranschlagen ist oder aber nur ein (möglicher) Begünstigungswert, bzw. ob marktkonforme Gegenleistungen erbracht wurden. Eine enge Orientierung am beihilferechtlichen Maßstab empfehle sich. Das die Meldepflichten auslösende Kriterium der finanziellen Zuwendung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 FSR solle daher nach dem Marktwert und nicht anhand eines möglichen Begünstigungselements beurteilt werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja