Das Akteneinsichtsrecht im Zivilprozess als vergaberechtliches Rechtsschutzproblem

Autor
Prieß , Hans-Joachim
Gabriel, Marc
Normen
§ 111 GWB
§ 809 BGB
§ 810 BGB
Heft
6
Jahr
2008
Seite(n)
331-334
Titeldaten
  • Prieß , Hans-Joachim; Gabriel, Marc
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 6/2008
    S.331-334
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 111 GWB, § 809 BGB, § 810 BGB

Felix Zimmermann, Beschaffungsamt des BMI, Bonn
Abstract
Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ermöglicht den Beteiligten nach § 111 GWB die Einsicht in die Vergabeakten. Im Zivilprozess scheinen die Bieter schlechter gestellt, da es an einem entsprechenden Anspruch mangelt und die Akteneinsicht deswegen häufig abgelehnt wird. Im Zusammenhang mit dem zivilprozessrechtlichen Beibringungsgrundsatz wird so die Beweiserbringung erschwert. Die Autoren beleuchten diese Fragestellung anhand von §§ 422, 423 ZPO und prüfen die zivilrechtlichen Ansprüche aus § 809 BGB und § 810 BGB auf Einsicht in Urkunden. Sie gelangen zu dem Ergebnis, dass aus § 810 BGB ein zivilrechtlicher Anspruch auf Einsicht in die Vergabeakten besteht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Freiheitsgrundrechte des GG und Grundfreiheiten der EU im Verhältnis zu mitgliedstaatlichen Einkaufsregeln

Autor
Marx, Fridhelm
Herausgeber
Fruhmann, Michael
Heft
4
Jahr
2007
Titeldaten
  • Fruhmann, Michael [Hrsg.]
  • Marx, Fridhelm
  • Wirtschaft und Verwaltung
  • 2. Aufl.,
  • Verlag Österreich
    Wien, Heft 4/2007
  • ISBN 3-7046-0810-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Ort
Wien
Auflage
2
ISBN
3-7046-0810-6
Rezension abgeschlossen
nein

Ein wichtiges Instrument der Mittelstandsförderung: Die Losteilung bei öffentlichen Aufträgen

Autor
Schaller, Hans
Normen
§ 4 Nr. 2 VOB/A
§ 4 Nr. 3 VOB/A
§ 9 VOB/A
§ 8 VOL/A
§ 5 VOL/A
Heft
2
Jahr
2008
Seite(n)
142 - 145
Titeldaten
  • Schaller, Hans
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2/2008
    S.142 - 145
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 4 Nr. 2 VOB/A, § 4 Nr. 3 VOB/A, § 9 VOB/A, § 8 VOL/A, § 5 VOL/A

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
Eine Losteilung ist zur Förderung des Mittelstandes und aus Wettbewerbsgründen erwünscht. Dies stellt der Verfasser in seinem Aufsatz voran, um anschließend dieses Rechtsinstrumentarium genauer unter die Lupe zu nehmen: So zeigt er die Ziele einer Losteilung auf, erklärt den Unterschied zwischen Teil- und Fachlosen, erörtert Zweckmäßigkeit und Grenzen der Losvergabe und die Gründe für eine Zusammenfassung von Fachlosen. Anschließend erklärt er den Vorbehalt der Losteilung bei der Preisermittlung und die Möglichkeit der zeitlich gestaffelten Angebotseröffnung nach Losen. Zum Schluss beleuchtet der Verfasser noch den bieterschützenden Charakter der Losteilung und widmet sich der Frage, ob es ein subjektives einklagbares Recht auf Losvergaben gibt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Grundstücksveräußerungen und städtebauliche Verträge außerhalb des Kartellvergaberechts

Untertitel
– Welche Spielräume verbleiben noch für Kommunen?
Autor
Reidt, Olaf
Normen
§ 12 Abs. 1 BauGB
§ 11 BauGB
§ 32a VOB/A
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007, VII - Verg 2 / 07
Heft
1
Jahr
2008
Seite(n)
11 - 15
Titeldaten
  • Reidt, Olaf
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2008
    S.11 - 15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 12 Abs. 1 BauGB, § 11 BauGB, § 32a VOB/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007, VII - Verg 2 / 07

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Das OLG Düsseldorf entschied am 13.06.2007 (Verg 2/07), dass Grundstücksveräußerungen der öffentlichen Hand, die mit einer Bauverpflichtung gekoppelt sind, auch dem Kartellvergaberecht unterfallen, wenn der Vertragspartner der Kommune die betreffende bauliche Anlage nicht für die kommunale, sondern ausschließlich für eine Eigennutzung errichtet.
Im vorliegenden Beitrag werden nun entsprechende Möglichkeiten aufzeigt, die auch unter Beachtung dieser Rechtsprechung für Kommunen bestehen, um städtebauliche Projekte im Zusammenhang mit Grundstücksveräußerungen außerhalb des Kartellvergaberechts auszuführen; beispielsweise mittels Nutzungseinschränkungen durch Bebauungsplanfestsetzungen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Investorenwettbewerbe und Vergaberecht

Untertitel
Eine kritische Auseinandersetzung mit der Ahlhorn-Entscheidung des OLG Düsseldorf
Autor
Vetter, Andrea
Bergmann, Tina
Normen
§ 12 Abs. 1 BauGB
§ 11 BauGB
§ 32a VOB/A
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007 - VII-Verg 2/07
Heft
2
Jahr
2008
Seite(n)
133-137
Titeldaten
  • Vetter, Andrea; Bergmann, Tina
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 2/2008
    S.133-137
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 12 Abs. 1 BauGB, § 11 BauGB, § 32a VOB/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007 - VII-Verg 2/07

Christine , forum vergabe e.V. , Berlin
Abstract
In ihrem Aufsatz erläutern die Verfasserinnen die viel beachtete Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.6.2007 –- und setzen sie in Bezug zu vorhergehenden Entscheidungen und Literaturmeinungen. Sie erörtern ferner, wann öffentliche Baukonzessionen oder ein öffentlicher Bauauftrag vorliegen und kommen zu dem Ergebnis, dass dem OLG hinsichtlich seiner Auffassung zum Thema Baukonzessionen nicht gefolgt werden kann.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Städtebauliche Verträge zwischen Bauauftrag und Baukonzession

Autor
Ziekow, Jan
Normen
§ 12 Abs. 1 BauGB
§ 11 BauGB
§ 32a VOB/A
Gerichtsentscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007, VII - Verg 2 / 07
Heft
3
Jahr
2008
Seite(n)
138 - 145
Titeldaten
  • Ziekow, Jan
  • DVBl - Deutsches Verwaltungsblatt
  • Heft 3/2008
    S.138 - 145
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 12 Abs. 1 BauGB, § 11 BauGB, § 32a VOB/A

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2007, VII - Verg 2 / 07

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
Der Verfasser erörtert im vorliegenden Beitrag, ob der Abschluss städtebaulicher Verträge dem Vergaberecht unterliegt und nach welchen Vorschriften sich das Vergabeverfahren richtet. Der vom OLG Düsseldorf im sog. „Ahlhorn-Beschluss“ (13.06.2007) verfolgte Ansatz wird dabei einer kritischen Analyse hinsichtlich seiner Prämissen und Folgerungen unterzogen. Im Weiteren wird versucht, belastbare Kriterien zur vergaberechtlichen Bewertung städtebaulicher Verträge zu entwickeln. Im Anschluss an einen Überblick über die Entwicklung der neuesten Spruchpraxis zur Vergaberechtspflichtigkeit städtebaulicher Verträge werden weitere Entscheidungen näher untersucht und ein Lösungskonzept angeboten. Hieran sollen im Ergebnis Fallgruppen städtebaulicher Verträge gemessen werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Ausschreibung von Abschlussprüferleistungen durch öffentliche Auftraggeber

Autor
Aschoff ,Jürgen
Normen
§ 98 GWB
§ 318 Abs. 4 HGB
Heft
4
Jahr
2008
Seite(n)
146 - 155
Titeldaten
  • Aschoff ,Jürgen
  • Wpg - Die Wirtschaftsprüfung
  • Heft 4/2008
    S.146 - 155
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 98 GWB, § 318 Abs. 4 HGB

Abstract
Privatrechtlich verfasste Kapitalgesellschaften, die als öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB zu qualifizieren sind, haben die Aufträge zur Prüfung ihres Jahresabschlusses in einem förmlichen Vergabeverfahren auszuschreiben. Bei dessen Durchführung sind die handels- und gesellschaftsrechtlich vorgegebenen Besonderheiten zu berücksichtigen, wobei jedoch diese Anforderungen mit den vergaberechtlichen Vorschriften in keiner Weise abgestimmt sind.
Der vorliegende Beitrag will für öffentliche Auftraggeber in der Rechtsform der AG Wege aufzeigen, auf welchen sich das Vergabe- und das Gesellschaftsrecht miteinander in Einklang bringen lassen. Es sollen Hilfestellungen bei der Lösung typischer Komplikationen, die im Spannungsfeld zwischen Vergabe- und Gesellschaftsrecht angelegt sind, angeboten werden, wie z.B. das Institut der gerichtlichen Bestellung des Abschlussprüfers.
Rezension abgeschlossen
nein

Die Wahl der falschen Vergabeart und Rechtsschutz

Autor
Leinemann, Eva-Dorothee
Normen
§ 107 Abs. 2 GWB
§ 13 VgV
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2008
Seite(n)
14-16
Titeldaten
  • Leinemann, Eva-Dorothee
  • Vergabe News
  • Heft 2/2008
    S.14-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 2 GWB, § 13 VgV

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag befasst sich mit den Folgen für den Rechtschutz bei der Wahl der falschen Vergabeverfahrensart, als folge einer falschen Bestimmung des Auftragswertes. Dabei zeigt die Verfasserin die bisherige Rechtsprechung auf, die bei Fehlen einer rechtzeitigen Rüge der Verfahrensart von einer Präklusion auch hinsichtlich aller zeitlich nachfolgenden Verstöße ausging. Unter Bezugnahme auf das EuGH Urteil C- 241/06 vom 11.10.2007 kommt sie zu dem Ergebnis, dass bei einer fälschlichen Unterschwellenvergabe die Bieter nicht schon bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Rüge der Verfahrensart hinsichtlich aller nachfolgenden Vergaberechtsverstöße präkludiert sind, sondern auch alle späteren Vergaberechtsverstöße einer Nachprüfung zugänglich sind, auch wenn sie mit der Wahl der falschen Vergabeart bestimmungsgemäß in Zusammenhang stehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Business Improvement Districts (BIDs) unter dem Blickwinkel des Vergaberechts

Autor
Ganske, Matthias
Heft
1
Jahr
2008
Seite(n)
15 -32
Titeldaten
  • Ganske, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 1/2008
    S.15 -32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht, inwieweit sog. Business Improvement Districts (Initiativen zur Verbesserung von Stadtquartieren) dem Vergaberecht unterfallen. Dabei unterscheidet er zwei vergaberechtlich relevante Ebenen: die Auswahl des privaten Partners und die Vergabe von Aufträgen durch diesen. Er arbeitet heraus, dass der Vertrag zwischen der Gebietskörperschaft und dem privaten Partner einen Beschaffungsvorgang darstellt, da die Gebietskörperschaft regelmäßig eine von ihr vertraglich vorgegebene Quartiersaufwertung erlangt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Beauftragung des privaten Partners als öffentlicher Auftrag dem Vergaberecht unterfällt. Anschließend untersucht er die zweite Ebene und zeigt auf, dass der private Partner mit Mitteln aus den Abgaben der Quartiersanlieger öffentliche Aufgaben erfüllt. Daher seien auch Beschaffungsvorgänge auf dieser Ebene vergabepflichtig.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja