Zur EG-vergaberechtlichen Schwellenwertberechnung im Rahmen der öffentlichen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen über Internetplattformen

Autor
Koenig, Christian
Schreiber, Kristina
Normen
§ 3 Abs. 4 VgV
Heft
11
Jahr
2009
Seite(n)
1118-1127
Titeldaten
  • Koenig, Christian; Schreiber, Kristina
  • WuW - Wirtschaft und Wettbewerb
  • Heft 11/2009
    S.1118-1127
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 3 Abs. 4 VgV

Abstract
Die Verfasser untersuchen in ihrem Beitrag die Regelungen des § 3 VgV zur Berechnung von Auftragswerten für Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Hierfür definieren sie zunächst die Auftragsarten in § 3 Abs. 3 und 4 VgV. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die „regelmäßigen Aufträge“ i.S.v. § 3 Abs. 4 VgV. Sie arbeiten heraus, dass die Regelmäßigkeit nicht nur durch ein zeitliches Moment, sondern funktional-gegenständlich, d.h. durch den Leistungsgegenstand bestimmt werde. Diese Auslegung stützen sie insbesondere auf den englischsprachigen Wortlaut der RL 2004/18 und auf die Regelungen zur Rahmenvereinbarung. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass, sofern zum Schätzzeitpunkt der zukünftige Bedarf absehbar sei und die zukünftigen Einzelaufträge rahmenvereinbarungstauglich seien, ein funktional-gegenständlicher Zusammenhang, mithin die Regelmäßigkeit der Beschaffung nach § 3 Abs. 4 VgV vorliege. Bei der Nutzung von Internetplattformen für die Beschaffung trete das Merkmal des funktional-gegenständlichen Zusammenhangs durch Standardisierungen und durch die Transparenz solcher Plattformen noch deutlicher hervor. Eine Fragmentierung in Einzelaufträge sei im Fall der regelmäßigen Aufträge jedoch dann zulässig, wenn der Auftraggeber aus sachlichen Gründen eine Produktverbesserung erwartet, da dies einer Rahmenvereinbarung oder einem Dauerschuldverhältnis entgegenstehe.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Immobilienverkäufe im Vergabeverfahren

Untertitel
– „Ahlhorn“ und die Folgen – Ein Praxisbeispiel aus Berlin
Autor
Klabe, Susanne
Zeitschrift
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
8-10
Titeldaten
  • Klabe, Susanne
  • Vergabe Navigator
  • Heft 6/2009
    S.8-10
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Anhand eines Praxisbeispiels erläutert die Autorin die Folgen der „Ahlhorn“- Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (13.06.2007 / VII-Verg 2/07). Bis zu besagter Entscheidung galt in Berlin die Praxis, zum Verkauf stehende Grundstücke des Landes durch den Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG treuhändisch verwalten zu lassen und beim Verkauf z.T. die Realisierung stadtentwicklungspolitische Ziele entscheiden zu lassen. Dies erfolgte stets ohne vorhergehendes Vergabeverfahren, was durch die – umstrittene – Rechtsprechung des OLG Düsseldorf unterbunden ist; nunmehr fallen diese Grundstücksverkäufe unter bestimmten Umständen als Baukonzessionen unter das Vergaberecht. Auch werden in diesem Zusammenhang auftretende Problemfälle und Fallbeispiele für Baukonzessionen erörtert; insbesondere wird dabei auf das Praxisbeispiel des Humboldthafens eingegangen.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Die Entwicklung des Gesundheitsrechts 2008/2009

Autor
Kingreen, Thorsten
Heft
49
Jahr
2009
Seite(n)
3553-3559
Titeldaten
  • Kingreen, Thorsten
  • NJW - Neue Juristische Wochenschrift
  • Heft 49/2009
    S.3553-3559
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser berichtet über Rechtsprechung und Gesetzgebung im oben genannten Zeitraum. Dabei geht er auch auf vergaberechtliche Aspekte ein. Neben der Darstellung zur Auftraggebereigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen berichtet er auch über die vergaberechtliche Entwicklung der Rechtbeziehungen der gesetzlichen Krankenkassen zu den Leistungserbringern.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Der neue Rechtsrahmen für die Auftragsvergabe im Rüstungssektor

Autor
Hertel, Wolfram
Schöning, Falk
Heft
11
Jahr
2009
Seite(n)
684-688
Titeldaten
  • Hertel, Wolfram; Schöning, Falk
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2009
    S.684-688
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Übersichtsartikel gibt einen ersten Einblick in die kommenden Neureglungen für den Verteidigungs- und Sicherheitsmarkt. Rechtsgrundlage sind die neuen Richtlinien 2009/81/EG (Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit) und RL 2009/43/EG (Verbringung von Verteidigungsgütern). Neben einer knappen Darstellung des Marktes und der Entstehungshistorie gehen die Verfasser auf den Anwendungsbereich und das problematische Verhältnis zwischen der Richtlinie und dem Art. 296 des EG-Vertrages ein. Weitere, knapp gehaltene, Ausführungen betreffen die Punkte Verfahrensart, Zuschlagskriterien, Versorgungssicherheit und Forschung. Ausführlicher wird auf die problematischen Kompensationsgeschäfte ("Offset") eingegangen. Die Verfasser halten direkte Offsets im Gegensatz zu indirekten (nicht mit dem Auftrag verbundenen) Offsets für zulässig. Weiter wird noch auf Bietergemeinschaften und die Unterauftragsvergabe sowie auf den Rechtsschutz eingegangen.
[Karsten Voigt, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Erweiterte Möglichkeiten für die interkommunale Zusammenarbeit nach der Entscheidung des EuGH vom 09.06.2009 – eine Zwischenbilanz

Autor
Gruneberg, Ralf
Jänicke, Katrin
Kröcher, Jens
Normen
Art. 1 lit. a RL 92/50/EWG
Art. 1 lit. c RL 92/50/EWG
Heft
8
Jahr
2009
Seite(n)
754-764
Titeldaten
  • Gruneberg, Ralf; Jänicke, Katrin; Kröcher, Jens
  • ZfBR - Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht
  • Heft 8/2009
    S.754-764
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 1 lit. a RL 92/50/EWG, Art. 1 lit. c RL 92/50/EWG

Abstract
Die Verfasser zeichnen den Weg der Rechtsprechung im Hinblick auf die Vergaberechtspflichtigkeit kommunaler Zusammenarbeiten bis zur viel beachteten Entscheidung des EuGH – AZ: Rs. C-480/06 (Stadtreinigung Hamburg) nach. Insbesondere die Urteile des EuGH vom 13.1.2005 („Königreich Spanien“) - Rs. C-84/03 und vom 13.11.2008 („Coditel“) - Rs. C-324/07 finden bei ihrer Darstellung Berücksichtigung. Aber auch die Entscheidungen des OLG Düsseldorf v. 5.5.2004 – VII Verg 78-03 und v. 21.6.2006 – VII Verg 17/06, des OLG Frankfurt v. 7.9.2004 – XI Verg 11/04 und des OLG Naumburg v. 3.11.2005 – I Verg 9/05 und v. 2.3.2006 – I Verg 1/06 werden kurz dargestellt und zueinander in Bezug gesetzt. Als Zwischenfazit ihrer vorangegangenen Untersuchung konstatieren die Verfasser unsichere Rahmenbedingungen für interkommunale Kooperationen: Nach der dargestellten nationalen Rechtsprechung seien auch vertragliche Vereinbarungen interkommunaler Zusammenarbeit, denen keine Zuständigkeitsübertragungen zugrunde liegen, als Beschaffung am Markt zu sehen und damit vergaberechtsspflichtig. Im Anschluss daran stellen die Verfasser die Entscheidung des EuGH vom 9.6.2009 dar, wonach das auf Basis vorangegangener Rechtsprechung gefundene Ergebnis der Vergaberechtspflichtigkeit interkommunaler Zusammenarbeit auf vertraglicher Grundlage so nicht mehr haltbar sei. Sie legen die wesentlichen Entscheidungsgründe des EuGH und die Konsequenzen dieser Entscheidung für Rechtsprechung und Gesetzgeber in Deutschland dar. Systematische Erwägungen und der Wille des nationalen Gesetzgebers sprächen dafür, dass die vom EuGH vom Vergaberecht ausgenommenen interkommunalen Kooperationen auch nach dem GWB vom Vergaberecht ausgenommen seien. Im Ergebnis sei daher die Entscheidung unmittelbar in die nationale Rechtsprechung umzusetzen.
[Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Ersatz des Vertrauensschadens ohne Vertrauen?

Untertitel
– Zur Dogmatik des vergaberechtlichen Schadensersatzanspruchs auf das negative Interesse
Autor
Gröning, Jochem
Normen
§ 241 Abs. 2 BGB
§ 311 Abs. 2 BGB
§ 280 Abs.1 BGB
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
839-844
Titeldaten
  • Gröning, Jochem
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2009
    S.839-844
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 241 Abs. 2 BGB, § 311 Abs. 2 BGB, § 280 Abs.1 BGB

Abstract
Ausgehend von den Bieterinteressen, insbesondere dem Vertrauen in ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren, stellt der Autor die Rechtsprechung zum Schadensersatz aufgrund einer Vertrauensverletzung im Vergabeverfahren dar. Eine grundsätzliche Voraussetzung des Schadensersatzes sei bisher das Bestehen eines auf Bieterseite bestehenden Vertrauens in die Vergaberechtskonformität des Vergabeverfahrens. Daran anknüpfend geht der Autor der Frage nach, wie sich § 97 Abs. 7 GWB auf das Vertrauenserfordernis auswirkt. Die Auswirkung des § 97 Abs. 7 GWB sei, dass im Vergaberecht oberhalb der Schwelle der Ersatz des negativen Interesses aus den §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, 280 Abs.1 BGB keinen Vertrauenstatbestand mehr voraussetze. Nach einigen konkretisierenden Fallkonstellationen endet der Beitrag mit dem Fazit, dass der resultierende Unterschied an den Vertrauenstatbestand im Unterschwellenbereich die Zweiteilung des deutschen Vergaberechts betone.
[Sven-Oliver Petersen, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel]
Rezension abgeschlossen
nein

Beschleunigung von Vergabeverfahren in Zeiten des Konjunkturpakets II

Autor
Erdmann, Joachim
Heft
6
Jahr
2009
Seite(n)
844-850
Titeldaten
  • Erdmann, Joachim
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 6/2009
    S.844-850
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag, ob die befristeten, das Vergabeverfahren betreffenden Regelungen des Konjunkturpakets II einer rechtlichen – insbesondere europarechtlichen – Prüfung standhalten. Dabei geht er auf die aktuellen Modifizierungen des Vergaberechts und die Vereinbarkeit der Erleichterungen mit dem Europarecht ein. Er stellt fest, dass die mit dem Konjunkturpaket II verbunden Initiativen zur Unterstützung der Konjunktur und die Beachtung der Grundprinzipien des Vergaberechts komplementär sind.
[Grazyna Fait, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Das GWB-Vergaberecht nach der Novelle 2009: Flexibel, europarechtskonform und endlich von Dauer?

Autor
Egidy, Stefanie
Heft
20
Jahr
2009
Seite(n)
835-844
Titeldaten
  • Egidy, Stefanie
  • DÖV - Die Öffentliche Verwaltung
  • Heft 20/2009
    S.835-844
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasserin beschreibt die wichtigsten Änderungen des Vergaberechts durch die GWB-Reform 2009. Dabei untersucht sie, inwieweit durch die Reform fakultative und obligatorische Regelungen der Vergaberichtlinien umgesetzt wurden. Sie kritisiert, dass der Gesetzgeber die Flexibilisierungsmöglichkeiten, welche die Vergaberichtlinien ermöglichen, nur teilweise umgesetzt habe.
[Robert Thiele, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

„Stadtreinigung Hamburg“ – ein Sieg für die interkommunale Kooperation

Autor
Donat, Christoph von
Lipinski, Julia
Normen
Art. 1 lit. a RL 92/50/EWG
Art. 1 lit. c RL 92/50/EWG
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 (Stadtreinigung Hamburg)
Heft
10
Jahr
2009
Seite(n)
361-366
Titeldaten
  • Donat, Christoph von; Lipinski, Julia
  • KommJur - Kommunaljurist
  • Heft 10/2009
    S.361-366
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 1 lit. a RL 92/50/EWG, Art. 1 lit. c RL 92/50/EWG

EuGH, Urteil vom 09.06.2009 - C-480/06 (Stadtreinigung Hamburg)

Abstract
Der EuGH hat in seinem vielbesprochenen Urteil vom 9.6.2009 „Stadtreinigung Hamburg“ eine weitere wichtige Ausnahme von der Vergabepflichtigkeit interkommunaler Kooperationen zugelassen: So müsse eine öffentliche Stelle ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit ihren eigenen Mitteln auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Stellen erfüllen können, ohne gezwungen zu sein, sich an externe Einrichtungen zu wenden, die nicht zu ihren Dienststellen gehören. In ihrem Beitrag analysieren die Verfasser das Urteil, nennen die vier Voraussetzungen, mit denen der EuGH die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht rechtfertigt und arbeiten die Bedeutung des Begriffs der „externen Einrichtung“ im Bereich der interkommunalen Kooperation unter Berücksichtigung der Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen „Coditel“, „Teckal“, „Spanien“ und „Stadtreinigung Hamburg“ heraus. In ihrem Fazit für die kommunale Praxis mahnen die Verfasser zur Vorsicht bei der Prüfung und Annahme der vom EuGH in der „Stadtreinigung Hamburg“ herausgestellten Ausnahmevoraussetzungen. Immerhin habe der EuGH in derselben Entscheidung nochmals betont, dass die Ausschreibungspflicht bei Beauftragung einer anderen öffentlichen Stelle den Grundsatz darstelle. Es sei zudem ungewiss, inwieweit das Urteil zur uneingeschränkten Übertragung auf andere Fälle interkommunaler Zusammenarbeit tauge. Offen bliebe auch die Frage, wie die nationale Rechtsprechung mit der neuen Ausnahmeregel des EuGH umgehen werde. Im Ergebnis halten die Verfasser eine rechtssichere Klarstellung durch den Gesetzgeber für wünschenswert. [Christine Wienholz, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein

Die Modernisierung des Vergaberechts als Daueraufgabe – Lessons from the US –

Autor
Burgi, Martin
Gölnitz, Hinnerk
Heft
20
Jahr
2009
Seite(n)
829-835
Titeldaten
  • Burgi, Martin; Gölnitz, Hinnerk
  • DÖV - Die Öffentliche Verwaltung
  • Heft 20/2009
    S.829-835
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Abstract
Die Verfasser beschäftigen sich vorliegend mit den wichtigsten US-Vergabeprinzipien. Demgemäß werden zunächst die neuesten Entwicklungstendenzen des deutschen und des US-amerikanischen Vergaberechts dargestellt, gefolgt von einer Einführung in die US- amerikanischen Vergabegrundsätze der Verfahrenseffizienz und des Prinzips „best value for taxpayers money“ sowie deren Umsetzungen im Rahmen einzelner Vergabeverfahren. Abschließend werden Optionen und Grenzen einer Übertragung der vorgestellten Prinzipien auf den europäischen Rechtsrahmen diskutiert.
[Anne Körner, forum vergabe e.V.]
Rezension abgeschlossen
nein