Grenzen der Transparenzpflicht öffentlicher Auftraggeber bei Bekanntgabe von Zuschlagskriterien

Untertitel
EuGH setzt Grenzen: Keine Pflicht zur Offenlegung der Bewertungsmethode
Autor
Schneevog, Kai-Uwe
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
262-267
Titeldaten
  • Schneevog, Kai-Uwe
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2017
    S.262-267
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Verfasser setzt sich ausführlich mit der Dimarso-Entscheidung des EuGH zu Transparenzpflichten im Zusammenhang mit Zuschlagskriterien auseinander und attestiert dem Gericht eine praxisbezogene und klare Entscheidung. Überzeugend und dogmatisch fundiert habe der EuGH entschieden, dass zwar der öffentliche Auftraggeber keine den Bietern nicht zuvor zur Kenntnis gebrachte Gewichtung anwenden dürfe. Eine zwingende Bekanntmachungspflicht der konkreten Bewertungsmethoden, anhand derer die Zuschlagskriterien angewendet werden, bestünde allerdings nicht. Zustimmung verdiene, dass insofern dem öffentlichen Auftraggeber ein gewisser Spielraum zustehen müsse. Dieser gewährleistet nach Ansicht des Verfassers die Möglichkeit auf Einzelfälle einzugehen und sichere die privatwirtschaftliche Ideenvielfalt. Im Hinblick auf die von deutschen Gerichten gestellten, erheblich strengeren Transparenzanforderungen, bezweifelt der Verfasser, ob diese in Zukunft aufgegeben werden, da von der Entscheidung nur eine weiche Bindungswirkung ausgehe. Außer Acht lassen könnten die deutschen Gerichte die Entscheidung jedoch nicht. Der EuGH habe mit seiner Entscheidung keinen Schlussstrich unter die Diskussion gezogen, eine Beruhigung dieser und die Rückführung der Transparenzanforderungen auf ein praxistaugliches Niveau seien aber zu erhoffen. Vor allem im Hinblick auf die vergaberechtliche Zulässigkeit von Schulnoten-systemen sei vom EuGH Klarheit geschaffen worden. Der Verfasser kommt letztlich zu dem Fazit, dass auch nach der Dimarso-Entscheidung der öffentliche Auftraggeber besser beraten sei, vorsorglich Bewertungs-skalen zu beschreiben und bekannt zu machen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

(K)ein Ende der Schulnotenrechtsprechung?

Autor
Friton, Pascal
Stein, Roland
Heft
2a
Jahr
2017
Seite(n)
267-271
Titeldaten
  • Friton, Pascal ; Stein, Roland
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 2a/2017
    S.267-271
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Verfasser setzen sich mit den Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 02.11.2016 und vom 08.03.2017 zur Zulässigkeit der Benotung und Bewertung von Angeboten auf Grundlage von Schulnoten auseinander und stellen fest, dass das OLG Düsseldorf seinen für die Schulnotenrechtsprechung zentralen Rechtssatz zumindest für das vor dem 18.04.2016 geltende Recht nicht aufrechterhalten habe. In seiner Entscheidung vom 02.11.2016 stelle das OLG Düsseldorf nun erstmals klar, dass es eine Bewertung durch Schulnoten nicht grundsätzlich für vergaberechtswidrig halte. Ein reines Schulnotensystem ohne Konkretisierung der Unterkriterien werde aber auch weiterhin abgelehnt. Die nach Ansicht der Verfasser vom Gericht außer Acht gelassene Problematik des Verhältnisses der Schulnotenrechtsprechung zu der Dimarso-Rechtsprechung des EuGH, wird unter Einbeziehungen der unterschiedlichen Meinungen dargestellt. In seiner Entscheidung vom 08.03.2017 gehe das OLG Düsseldorf dahingegen nunmehr von einem Gleichlauf des nationalen und europäischen Transparenzgrundsatzes aus. Die Begründung halten die Verfasser jedoch für unzureichend. Zudem habe das Gericht seine Schulnotenrechtsprechung nur für das vor dem 18.04.2016 geltende Vergaberecht aufgegeben. Ungeklärt bleibe damit auch weiterhin, wie mit den Schulnoten im aktuellen Recht umzugehen sei. Die im neuen Recht geregelten Transparenzpflichten halten die Verfasser lediglich für eine Kodifikation der bisherigen EuGH-Rechtsprechung. Sie kommen so zu dem Fazit, dass auch im neuen Recht die Grundsätze der Dimarso-Entscheidung maßgeblich seien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die (un-)zulässige nachträgliche Verschärfung von Eignungskriterien

Autor
Pinkenburg, Günther
Heft
5
Jahr
2017
Seite(n)
271-274
Titeldaten
  • Pinkenburg, Günther
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2017
    S.271-274
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Verfasser bespricht die Entscheidung 54 Verg 2/16 des OLG Schleswig vom 28.06.2016. Das Gericht hatte noch zur alten Rechtslage festgestellt, dass eine Mindestanforderung an die Eignung unmissverständlich aus der EU-Bekanntmachung hervorgehen musste. Auch gemäß § 122 Abs. 4 Satz 2 GWB und § 48 Abs. 1 VgV neuer Fassung sind die Eignungskriterien in der Auftragsbekanntmachung anzugeben. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Formular des EU-Amtsblattes für die Auftragsbekanntmachung in den für Eignungsanforderungen maßgeblichen Abschnitten III.1.1, III.1.2 und III.1.3 ist eine vollständige Angabe der Eignungskriterien häufig nicht mehr möglich. Stattdessen können Auftraggeber das Feld „Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen“ ankreuzen. Der Autor erachtet es daher als vergaberechtlich zulässig, in der Auftragsbekanntmachung bezüglich der Eignungskriterien vollständig auf die Vergabeunterlagen zu verweisen. Er warnt jedoch vor einer späteren Verschärfung oder Abänderung der in den Vergabeunterlagen angegebenen Eignungskriterien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

Autor
Queisner, Georg
Heft
2a
Jahr
2
Seite(n)
299-310
Titeldaten
  • Queisner, Georg
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2
    S.299-310
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag hat die Folgen der Änderung eines öffentlichen Auftrags nach Zuschlagserteilung zum Gegenstand. Der Autor geht zunächst kurz auf die Rechtslage ein, wie sie vor der Vergaberechtsreform von 2016 bestand. Darauf aufbauend untersucht er die nationale Umsetzung der neuen Vergaberichtlinien im nunmehr geltenden § 132 GWB und inwieweit diese Umsetzung von ihrer richter- und unionsrechtlichen Grundlage abweicht. Er konzentriert sich dabei insbesondere auf die in § 132 Abs. 2 GWB normierten vier Fallgruppen, nach denen Ausnahmen vom Grundsatz der Pflicht zur Neuausschreibung nach einer wesentlichen Vertragsänderung bestehen. Abschließend setzt sich der Beitrag mit den Folgen einer Vertragsänderung unterhalb der Schwellenwerte sowie dem gesetzlichen Kündigungsrecht des Auftraggebers nach wesentlichen Vertragsänderungen gemäß § 133 Abs. 1 Nr. 1 GWB auseinander.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses

Untertitel
Versuch eines Sachstandes
Autor
Steck, Matthias
Heft
2a
Jahr
2017
Seite(n)
240-246
Titeldaten
  • Steck, Matthias
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2017
    S.240-246
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Rajiv Chandna , Rechtsanwalt , Frankfurt am Main
Abstract
In seinem Beitrag stellt der Autor aktuelle Rechtsprechung in Bezug auf verschiedene Bewertungsformeln dar, mit deren Hilfe das wirtschaftlichste Angebot im Rahmen eines Vergabeverfahrens ermittelt wird, wenn neben dem Preis noch weitere Aspekte in die Bewertung einfließen sollen. Nach kurzer Benennung der normativen Anknüpfungspunkte, geht der Autor auf die Frage ein, ob und inwieweit die vom Auftraggeber festgelegte Bewertungsformel vorab in den Vergabeunterlagen bekanntzumachen ist. Hierzu stellt er der bisher einhelligen deutschen Rechtsprechung eine kritische Betrachtung der aktuellen Rechtsprechung des EuGH gegenüber. Hieran schließt sich eine deskriptive Darstellung der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte und Vergabekammern zu verschiedenen Bewertungsformeln an. Sodann nimmt der Autor eine Kategorisierung verschiedener Modelle in „generell unzulässige“, „im Einzelfall unzulässige“, „bislang als zulässig betrachtete“ und „jedenfalls zulässige“ Bewertungsformeln vor. Jeder der genannten Ansätze wird dabei kurz erläutert und die wesentlichen Vor- und Nachteile aufgezeigt. Anhand eines fiktiven Beispiels erläutert der Autor schließlich noch die Gefahr von sogenannten „Flipping-Effekten“. Der instruktive Beitrag endet mit einem Fazit.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Architekten und Ingenieursleistungen nach der VgV 2016

Autor
Fritz, Aline
Normen
§§ 73 ff VgV
§ 3 Abs. 7 S. 2 VgV
Heft
2a
Jahr
2017
Seite(n)
267-270
Titeldaten
  • Fritz, Aline
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2017
    S.267-270
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§§ 73 ff VgV, § 3 Abs. 7 S. 2 VgV

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Im Zuge der Vergaberechtsreform 2016 sind die besonderen Regeln für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen der VOF entfallen. Die Autorin erläutert, welche allgemeinen Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der VgV gelten und welche Auswirkungen für das Vergabeverfahren damit einhergehen, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts zu dem die gesamten Vergabeunterlagen fertiggestellt sein müssen, der Rolle der Vorinformation und der Zuschlagskriterien. Zudem werden Anwendungsbereich und Inhalt der Sonderregelungen des Abschnitts 6 der VgV vorgestellt. Abschließend wird die Frage nach der Bestimmung des Auftragswerts bei Planerleistungen aufgegriffen. Da die Sonderregelungen für Architekten- und Ingenieurleistungen zum Teil nicht in den Richtlinien vorgesehen seien, stehe zu erwarten, das die eine oder andere Regelung eventuell vom EuGH als nicht richtlinienkonform angesehen werde.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nunmehr vor dem Verwaltungsgericht: Hauptsache einstweiliger Rechtsschutz

Autor
Bühs, Jacob
Normen
§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Gerichtsentscheidung
VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2016, 7 L 2411/16
Jahr
2017
Seite(n)
440-443
Titeldaten
  • Bühs, Jacob
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • 2017
    S.440-443
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB

VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.09.2016, 7 L 2411/16

Dr. Marc Pauka, HFK Rechtsanwälte LLP, Frankfurt am Main
Abstract
Wegen der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB ist nach aktueller Rechtsprechung für die Vergabe von Rettungsdienstleistungen anstelle des Vergaberechtswegs der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Der Verfasser untersucht vor diesem Hintergrund die These des VG Düsseldorf (Beschluss vom 15.09.2016, 7 L 2411/16), vor dem VG sei insoweit kein einstweiliger Rechtsschutz gegeben, weil es nicht zu einem irreversiblen Zustand komme. Er verweist darauf, dass bereits zuvor für Rettungsdienstvergaben im Konzessionsmodell ein einstweiliger Rechtsschutz in der Rechtsprechung der VG anerkannt gewesen sei. Der Verfasser erkennt an, dass es nunmehr zu weniger Rechtsschutz komme, da vor allem das EU-Primärrecht maßgeblich sei, aus dem sich die strengen Vorgaben des Vergaberechts nicht einfach herleiten ließen. Bei komplexen Sach- und Rechtslagen kommt für den Verfasser eine Folgenabwägung, wie sie aus dem Sozialrecht bekannt sei, in Betracht. Ferner seien Interimsvergaben unverzichtbar. Letztlich kämen im Falle einer Verlagerung der zentralen Sachentscheidungen in den einstweiligen Rechtsschutz Fortsetzungsfeststellungsklagen oder Leistungsklagen auf Kündigung in Betracht. Der Autor kommt zu dem Fazit, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen nicht im rechtsfreien Raum stattfinden könne. Die Frage werde sein, ob der These des VG Düsseldorf zu folgen ist.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

PPP-Contracts: On or Off Government Balance Sheets?

Autor
Garsse, Steven Van
Gestel, Kit Van
McKenzie, Kirsti
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
3-15
Titeldaten
  • Garsse, Steven Van ; Gestel, Kit Van ; McKenzie, Kirsti
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2017
    S.3-15
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren befassen sich mit den bilanziellen Auswirkungen von PPP-Projekten auf den Haushalt. Grundsätzlich erlauben PPP-Projekte die Kosten über einen langen Zeitraum zu strecken, inwieweit dies unter anderem im Rahmen der ESA Regularien möglich ist, untersuchen die Autoren insbesondere anhand des in 2016 veröffentlichten "Guidance for statistical Treatment of PPP (Guide 2016)". Dabei werden die verschiedenen Konzepte für PPP Projekt dargestellt und insbesondere die Auswirkungen der Risikoübertragung und Zuweisung der Entgelte untersucht. Schließlich werden einzelne übliche Vertragsklauseln untersucht sowie zum Beispiel die Auswirkungen von Garantieversprechen der öffentlichen Hand. Im Ergebnis sei der Guide 2016 weniger streng als die vorherige Regelung und zudem deutlich transparenter.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Use of Tender Procedures to Exclude State Aid: The Situation under the EU 2014 Public Procurement Directives

Autor
Hasselgård, Pernille Edh
Heft
1
Jahr
2017
Seite(n)
16-28
Titeldaten
  • Hasselgård, Pernille Edh
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2017
    S.16-28
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob die neuen, flexibleren, europäischen Vergaberegeln zu einem Konflikt mit den Regeln zur Gewährung von Subventionen führen. Die Verf. ist der Ansicht, dass hier ein Bereich der Unklarheit und sogar der Kollision der beiden Grundideen eröffnet hat, den auch die "Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe" nicht schließen konnte.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja