Interessenkonflikte und deren Vermeidung bei externen Beratern
Normen
§ 6 VgV
Gerichtsentscheidung
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2015, 4 U 77/14
OLG Schleswig, Beschluss vom 28.06.2016, 54 Verg 2/16
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2017
Seite(n)
34-36
Titeldaten
- Kirch, Thomas
- Vergabe Navigator
-
Heft 2/2017
S.34-36
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 6 VgV
OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2015, 4 U 77/14, OLG Schleswig, Beschluss vom 28.06.2016, 54 Verg 2/16
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor erläutert das Mitwirkungsverbot des § 6 VgV in Bezug auf technische, wirtschaftliche und rechtliche Berater, die gleichzeitig Vergabestelle und Bieter in einem Vergabeverfahren beraten. Nach Vorstellung der gesetzlichen Neuregelung werden die hierzu ergangenenen Entscheidungen von OLG Brandenburg und OLG Schleswig behandelt. Der Autor erörtert die Möglichkeit, einen vermuteten Interessenkonflikt zu widerlegen und empfiehlt, bereits bei Abschluss eines Beratungsvertrages Klärung zu bestehenden Interessenkonflikten herbeizuführen. Er geht abschließend auf technische, personelle und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der Neutraliät ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja