Auskünfte bzw. Akteneinsicht von öffentlichen Ausschreibungen / Transparenz oder Geheimhaltung
Heft
5
Jahr
2015
Seite(n)
270-275
Titeldaten
- Gölles, Hans ; Makarius, Ingrid ; Lassner, Nina
- RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
-
Heft 5/2015
S.270-275
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit dem Spannungsverhältnis der Transparenz und Geheimhaltung im Vergabeverfahren und bei Vergabenachprüfungsverfahren.
Zunächst werden die Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsgebote des BVergG 2006 dargelegt und dann das Spannungsverhältnis Transparenz und Geheimhaltung im gemeinschaftsrechtlichen Rahmen sowie die Akteneinsicht und die aktuelle Judikatur zu deren Beschränkung. Schlussendlich kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die Gewährung von Akteneinsicht im Ermessensbereich des Gerichts zwischen den Eckpunkten der Schaffung von Transparenz für den Antragsteller im Rahmen des für die Begründung des Nachprüfungsantrags erforderlichen und zur Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes einerseits und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des präsumtiven Zuschlagsempfängers andererseits und ist immer nach den Umständen des Einzelfalls zu bewerten.
Zunächst werden die Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsgebote des BVergG 2006 dargelegt und dann das Spannungsverhältnis Transparenz und Geheimhaltung im gemeinschaftsrechtlichen Rahmen sowie die Akteneinsicht und die aktuelle Judikatur zu deren Beschränkung. Schlussendlich kommen die Autoren zu dem Schluss, dass die Gewährung von Akteneinsicht im Ermessensbereich des Gerichts zwischen den Eckpunkten der Schaffung von Transparenz für den Antragsteller im Rahmen des für die Begründung des Nachprüfungsantrags erforderlichen und zur Wahrung der Effektivität des Rechtsschutzes einerseits und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des präsumtiven Zuschlagsempfängers andererseits und ist immer nach den Umständen des Einzelfalls zu bewerten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja