Betriebsübergang beim Wechsel des Betreibers von Flüchtlingsunterkünften?

Autor
Kania, Thomas
Normen
§ 613a BGB
Heft
23
Jahr
2016
Seite(n)
1441-1444
Titeldaten
  • Kania, Thomas
  • NZA - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
  • Heft 23/2016
    S.1441-1444
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 613a BGB

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor wirft die Frage auf, ob ein Betreiberwechsel in einer Flüchtlingsunterkunft auch ohne beabsichtigte Übernahme des Personals einen Betriebsübergang nach § 613a BGB darstellt. In diesem Fall sei ein Preiswettbewerb um billigere Arbeitskräfte im Vergabeverfahren obsolet. Ein Betriebsübergang sei anzunehmen, wenn der neue Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit unter Wahrung ihrer Identität fortführt. Der Autor subsumiert dazu die von BAG und EuGH gebildeten Kriterien, insbesondere die Betrachtung materieller Betriebsmittel und die Beibehaltung der organisatorischen Einheit. Auch unter Berücksichtigung der sonstigen Aspekte des Einzelfalls spreche viel dafür, einen Betriebsübergang selbst ohne gewillkürte Übernahme des Personals anzunehmen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die OECD-Empfehlungen zur Bekämpfung von Angebotsabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen

Autor
Stein, Roland
Blume Huttenlauch, Anna
Heft
12
Jahr
2016
Seite(n)
728-734
Titeldaten
  • Stein, Roland; Blume Huttenlauch, Anna
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2016
    S.728-734
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Empfehlungen der OECD zur Bekämpfung von Angebotsabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen, der im Juli 2012 veröffentlicht wurde. Zentraler Bestandteil dieser Empfehlungen ist der bereits im Jahr 2009 von der OECD erstellte Leitfaden zur Bekämpfung von Angebotsabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen. Die Autoren stellen zunächst die in den Leitlinien enthaltenen Hinweise zu häufigen Formen von Angebotsabsprachen sowie Marktstrukturen, die solche Absprachen begünstigen, vor. Ferner werden die OECD-Empfehlungen zur Bekämpfung von Angebotsabsprachen – im Wesentlichen die Intensivierung des Wettbewerbs und die Verbesserung der Maßnahmen zur Aufdeckung von Angebotsabsprachen – erläutert. Darüber hinaus wird auf die von der OECD erstellte Checkliste zur Gestaltung von Vergabeverfahren, die effektiven Wettbewerb fördern, und die Checkliste zur Aufdeckung von Angebotsabsprachen eingegangen. Am Ende erfolgt ein Ausblick, der die Umsetzung des Leitfadens in den Fokus nimmt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das neue Konzessionsvergaberecht

Autor
Siegel, Thorsten
Heft
12
Jahr
2016
Seite(n)
1672-1677
Titeldaten
  • Siegel, Thorsten
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 12/2016
    S.1672-1677
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor beschreibt das neue Konzessionsvergaberecht, wie es seit dem 18.04.2016 mit Inkrafttreten des GWB und der Konzessionsvergabeverordnung gilt. Dabei stellt er zunächst die neue Regelungsstruktur dar, befasst sich mit dem Anwendungsbereich und den Ausnahmen. Sodann erläutert er die wichtigsten Verfahrensvorschriften. Er stellt im Fazit fest, dass wegen der neuen Regelungsdichte teilweise eine Annäherung an das allgemeine Vergaberecht festzustellen ist, jedoch überwiegend nach wie vor ein abgemildertes Vergaberechtsregime besteht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Legal Aspects of Public-Private Partnership in Ukraine: Snapshot of Recent Experience and Current Processes

Autor
Soloviov, Oleksii
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
232-242
Titeldaten
  • Soloviov, Oleksii
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2016
    S.232-242
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Eine knappe Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen von ÖPP in der Ukraine. Hinzu kommt eine Betrachtung der politischen und gesellschaftlichen Aspekte, die ÖPP in Frage stellen oder unterstützen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

EU Procurement Policy under Development Aid Financing

Autor
Borson, Fred
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
220-231
Titeldaten
  • Borson, Fred
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2016
    S.220-231
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag vergleicht die vergaberechtlichen Regelungen von Auflagen zu EU-Entwicklungshilfe und EU-internen Zuwendungen. Der Autor findet Unterschiede und stellt diese dar. Zudem zweifelt er die grundsätzliche Korruptionsbekämpfungswirkung des Vergaberechts im internationalen Hilfekontext an, weil die Auflagen nicht mit anderen Bestimmungen koordiniert sind.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Public Procurement Financial Thresholds in the EU and their Relationship with the GPA

Autor
Telles, Pedro
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
205-219
Titeldaten
  • Telles, Pedro
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2016
    S.205-219
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag stellt die Zusammenhänge zwischen den Schwellenwerten des EU-Vergaberechts und den Anforderungen des Beschaffungsübereinkommen GPA dar. Zunächst zeigt der Verfasser auf, dass sich die Schwellenwerte für die Vergaberichtlinien exakt nach den Schwellenwerten des GPA bestimmen. Sie seien willkürlich und starr und hätten sich nur inflationsbedingt verändert. Auch die neuen Vergaberichtlinien haben an diesem System grundsätzlich keine Änderung vorgenommen. Der Verfasser weißt jedoch auf die Erwägungsgründe der RL 2014/24 hin, wonach die Kommission die Auswirkungen der Anwendung der Schwellenwerte auf den Binnenmarkt untersuchen soll und dabei der Umfang der grenzüberschreitenden Beschaffung, die Beteiligung von KMU, Transaktionskosten und das Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigen soll. Anschließend skizziert er die Entwicklung der Schwellenwerte in den verschiedenen europäischen Regelwerken sowie die Einflussfaktoren seit den 1970er Jahren. In seinem abschließenden Fazit spricht sich der Verfasser für eine grundlegende Überarbeitung der Schwellenwerte unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der digitalisierten Wirtschaft aus. Mit den Regelungen des Artikels 12 Absatz 7 des GPA sowie des Artikels 92 der RL 2014/24 sei hierfür ein geeigneter Ansatzpunkt gegeben.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Application of the Principle of Proportionality to Modifications of Public Contracts

Autor
Bogdanowicz, Piotr
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
194-204
Titeldaten
  • Bogdanowicz, Piotr
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2016
    S.194-204
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Autor untersucht, inwieweit der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auf Vertragsanpassungen anzuwenden ist, wenn der Vertragsabschluss dem Vergaberecht unterliegt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei ein relativ junges Prinzip des Vergaberechts und sei erstmals in der Richtlinie 2004/18/EU erschienen. Sodann werden die Normen der aktuellen Vergaberichtlinie zu Vertragsanpassungen auf mögliche Anhaltspunkte für die Implementation des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes untersucht. Der Verfasser schlägt vor, dass auch bei Vertragsanpassungen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch den öffentlichen Auftraggeber beachtet werden sollte. Dies biete einen geeigneten Rahmen für das auszuübende Ermessen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Rules and Boundaries Surrounding Market Consultations in Innovation Procurement: Understanding and Addressing the Legal Risks

Autor
Voda, Oana Pantilimon
Jobse, Carolien
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
179-193
Titeldaten
  • Voda, Oana Pantilimon; Jobse, Carolien
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2016
    S.179-193
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Die Autorinnen befassen sich mit dem Thema Markterkundung. Dies sei nun erstmals in den Vergaberichtlinien 2014 geregelt worden. Sie stellen die Bedeutung der Markterkundung für die Vorbereitung eines Vergabeverfahrens gerade bei Beschaffung von Innovationen heraus, insbesondere für die Erstellung der Leistungsbeschreibung, die Wahl der Verfahrensart, die Zuschlagskriterien sowie die Kostenschätzung. Allerdings gebe es keine konkreten Verfahrensregelungen. Die Auftraggeber haben daher viele Gestaltungsmöglichkeiten: die Markterkundung kann über mehreren Stufen durchgeführt werden, mit gemeinsamen Workshops, Informationstagen, Webinars, Online-Fragebögen. Grenzen sind dabei die allgemeinen Grundsätze des EUV. Insbesondere müssen Auftraggeber darauf achten, allen Teilnehmern und den späteren Bietern alle Informationen weiterzugeben, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Außerdem muss der gleiche Zugang für alle Marktteilnehmer gewährleistet sowie eine hinreichende Transparenz durch Veröffentlichung geschaffen werden (ähnlich wie bei binnenmarktrelevanten Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte). Wichtig sei auch eine klare Abgrenzung zwischen der Markterkundung und dem nachfolgenden Vergabeverfahren. Problematisch könnte bei offen gestalteten Markterkundungen aus kartellrechtlicher Sicht ein etwaiger Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern sein. Dies sei bei der Gestaltung der Markterkundung besonders zu berücksichtigen. Zwar ist für die Markterkundung kein vergaberechtlicher Rechtsschutz eröffnet, aber gemäß Beweggrund 112 der Richtlinie 2014/24/EU sollen die Mitgliedstaaten auch für solche Fälle Beschwerdemöglichkeiten vorsehen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

The Ex Ante and Ex Post Application of the Teckal Criteria for In-house Awards

Autor
Al-Tabbaa, Ammar
Heft
3
Jahr
2016
Seite(n)
166-178
Titeldaten
  • Al-Tabbaa, Ammar
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2016
    S.166-178
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Franz Josef Hölzl , Rechtsanwalt , Berlin
Abstract
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, ob die vom EuGH seit dem grundlegenden Urteil in der Rechtssache Teckal entwickelten Voraussetzungen für das Vorliegen eines vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfts nur bei Abschluss des betreffenden Vertrags oder – sämtlich – für die gesamt Laufzeit des Vertrages erfüllt sein müssen.“
Rezension abgeschlossen
ja