Vergaberecht und Verwaltungsrecht
Untertitel
Die jüngere Rechtsprechung zur Förderschädlichkeit von VOB-Verstößen in zehn Entscheidungen
Normen
§ 49 VwVfG
Zeitschrift
Heft
9
Jahr
2015
Seite(n)
549-555
Titeldaten
- Troidl, Thomas
- NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
-
Heft 9/2015
S.549-555
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
§ 49 VwVfG
Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Empfängern staatlicher Förderungen wird mit den Zuwendungsbescheiden üblicherweise als Nebenbestimmung die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften auferlegt. Verstöße können noch Jahre oder Jahrzehnte später zum Widerruf und zur vollständigen oder teilweisen Rückforderung führen. Der Verfasser arbeitet die Thematik systematisch anhand der jüngeren Rechtsprechung auf. Im Ergebnis schließt er sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, dass jeder Vergaberechtsverstoß einen Widerrufsgrund nach § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwVfG darstelle. Ob überhaupt, ganz oder teilweise widerrufen werde, sei eine Frage der Ermessensausübung, wobei der Grundsatz sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung in der Regel eine (verzinste) Rückforderung gebiete. Der Verfasser erläutert die Bedeutung der erlassenen Verwaltungsrichtlinien für die Ermessensausübung, die weite zeitliche Reichweite aufgrund einer „faktischen Außerkraftsetzung" der für Widerrufe geltenden Jahresfrist und bietet Lösungsstrategien an, um Rückforderungsrisiken zu minimieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja