Drittgeschäfte kommunaler Entsorgungsunternehmen und Inhouse-Fähigkeit
Untertitel
Zur Zurechenbarkeit von Drittumsätzen als Tätigkeit „im Wesentlichen für den Auftraggeber“ im Kontext des öffentlichen Preis-, Gebühren- und Gemeindewirtschaftsrechts
Normen
VO PR 30/53
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 11.05.2006, C-340/04 (Cabotermo)
Zeitschrift
Heft
3
Jahr
2015
Seite(n)
373-388
Titeldaten
- Tomerius, Stephan
- VergabeR - Vergaberecht
-
Heft 3/2015
S.373-388
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
VO PR 30/53
EuGH, Urteil vom 11.05.2006, C-340/04 (Cabotermo)
Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit der aktuellen Praxis der Inhouse-Vergabe. Da nach derzeitiger Rechtsprechung des EuGH die Inhouse-Fähigkeit eines Unternehmens voraussetzt, dass das beauftragte Unternehmen „im Wesentlichen für den Auftraggeber" tätig ist, behandelt der Autor im Kontext des öffentlichen Preis-, Gebühren- und Gemeindewirtschaftsrechts die Zurechenbarkeit von Drittumsätzen als Tätigkeit für den Auftraggeber. Seiner Darstellung des Rechtsprechungsstandes schließen sich Schlussfolgerungen in Bezug auf die qualitativen und quantitativen Merkmale des zulässigen Drittgeschäftsanteils an. Anhand von Einzelbeispielen werden die Ergebnisse der EuGH-Rechtsprechung konkretisiert und abschließend kritisch gewürdigt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja