Korrektur der Vergabeunterlagen nach Eingang der Angebote

Untertitel
Eine Alternative zur Aufhebung?
Autor
Goldbrunner , Loni
Heft
2a
Jahr
2015
Seite(n)
342-354
Titeldaten
  • Goldbrunner , Loni
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2015
    S.342-354
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
In ihrem Aufsatz stellt die Autorin denkbare Handlungsmöglichkeiten für öffentliche Auftraggeber vor, wenn nach Angebotsabgabe Verfahrensfehler oder Fehler in den Vergabeunterlagen festgestellt werden. Hierzu untersucht sie zunächst die aktuelle Rechtsprechung und entwickelt ein Prüfschema zu der Frage, ob eine Aufhebung des Vergabeverfahrens in Betracht kommt oder eine anderweitige Korrektur zulässig ist. Darüber hinaus stellt die Autorin die sich aus der Reaktion der Vergabestelle ergebenden Vergütungs- und Rechtsschutzansprüche der Bieter dar.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Der neue Rechtsrahmen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

Autor
Siegel, Thorsten
Heft
2a
Jahr
2015
Seite(n)
265-272
Titeldaten
  • Siegel, Thorsten
  • VergabeR - Vergaberecht
  • Heft 2a/2015
    S.265-272
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Roland Stein , Freshfields Bruckhaus Deringer LLP , Berlin
Abstract
Zu Anfang stellt der Autor die bisherige Rechtslage zur Vergabe von Konzessionen dar. Im Anschluss befasst er sich mit dem Anwendungsbereich der neuen Konzessionsvergaberichtlinie 2014/23/EU (KVR) sowie den in ihr enthaltenen Regelungen zum Vergabeverfahren, zur Vergabeentscheidung, zur Bietereignung und zum Rechtsschutz. Besonders relevante (Neu-)Regelungen zum Anwendungsbereich seien die Konkretisierung des Begriffs der Dienstleistungskonzession durch die Erwägungsgründe 11 bis 17 KVR, die Ausnahmen für „echte“ Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft sowie die besonderen Bestimmungen zu In-House und In-State-Geschäften. Die Vorgaben zum Vergabeverfahren seien am Besten mit einem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb umzusetzen. Der Autor stellt in Frage, ob die Öffnung des seit jeher wettbewerbsrechtlich geprägten Vergaberechts für vergabefremde Zwecke das richtige Mittel zu deren Förderung ist und verweist dabei auf die Rechtsprechung des EuGH zu den Tariftreuegesetzen der Länder. Bemerkenswert sei außerdem, dass nunmehr auch für Dienstleistungskonzessionen ein den Rechtsmittel-Richtlinien entsprechendes Rechtsschutzverfahren vorgegeben ist. Schließlich resümiert der Autor, dass die KVR im Wesentlichen die Rechtsprechung des EuGH sekundärrechtlich festschreibe, allerdings zum Teil auch neue konstitutive Regelungen enthalte und durch die Offenheit der häufig in Bezug genommenen Grundsätze (Art. 3 KVR) weiteren Entwicklungen Raum biete.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Inhouse-Geschäft und öffentlich-öffentliche Kooperationen: Neues vom europäischen Vergaberecht?

Autor
Ziekow, Jan
Normen
Art. 12 RL 2014/24/EU
Heft
5
Jahr
2015
Seite(n)
258-264
Titeldaten
  • Ziekow, Jan
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 5/2015
    S.258-264
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 12 RL 2014/24/EU

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor untersucht die Regelungen zum Inhouse-Geschäft und öffentlichen Kooperationen in der neuen Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Er stellt hierzu die grundlegende Struktur der einfach-vertikalen Inhouse-Geschäfte, der inverse Inhouse-Geschäfte, der gemeinsam-vertikalen Inhouse-Geschäfte und der Instate-Geschäfte dar. Das wesentliche Augenmerk richtet er hierbei auf die einfach-vertikalen Inhouse-Geschäfte. Er untersucht die neuen Regelungen und beleuchtet die Abweichungen zur bisherigen Rechtsprechung des EuGH. Insbesondere geht er bei seiner Betrachtung auf die nunmehr ausdrücklich geregelte 80 %-Schwelle und deren Ermittlung ein. Ebenfalls untersucht er intensiv die Beteiligung Dritter. Im Anschluss erörtert er die weiteren Konstellationen. Im Ergebnis stellt er fest, dass sich die Regelungen der Vergabekoordinierungsrichtlinie zwar an der Rechtsprechung des EuGH anschließen, allerdings auch Klarstellungen, Erleichterungen sowie Einschränkungen enthalten.
Rezension abgeschlossen
ja

Vergaberecht und Verwaltungsrecht

Untertitel
Die jüngere Rechtsprechung zur Förderschädlichkeit von VOB-Verstößen in zehn Entscheidungen
Autor
Troidl, Thomas
Normen
§ 49 VwVfG
Heft
9
Jahr
2015
Seite(n)
549-555
Titeldaten
  • Troidl, Thomas
  • NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
  • Heft 9/2015
    S.549-555
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 49 VwVfG

Dr. Jan Helge Mey, LL.M. (McGill), BHO Legal, Köln
Abstract
Empfängern staatlicher Förderungen wird mit den Zuwendungsbescheiden üblicherweise als Nebenbestimmung die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften auferlegt. Verstöße können noch Jahre oder Jahrzehnte später zum Widerruf und zur vollständigen oder teilweisen Rückforderung führen. Der Verfasser arbeitet die Thematik systematisch anhand der jüngeren Rechtsprechung auf. Im Ergebnis schließt er sich der höchstrichterlichen Rechtsprechung an, dass jeder Vergaberechtsverstoß einen Widerrufsgrund nach § 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwVfG darstelle. Ob überhaupt, ganz oder teilweise widerrufen werde, sei eine Frage der Ermessensausübung, wobei der Grundsatz sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung in der Regel eine (verzinste) Rückforderung gebiete. Der Verfasser erläutert die Bedeutung der erlassenen Verwaltungsrichtlinien für die Ermessensausübung, die weite zeitliche Reichweite aufgrund einer „faktischen Außerkraftsetzung" der für Widerrufe geltenden Jahresfrist und bietet Lösungsstrategien an, um Rückforderungsrisiken zu minimieren.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Europäisches Wirtschaftsordnungsrecht

Herausgeber
Müller-Graff, Peter-Christian
Jahr
2015
Seite(n)
1829
Verlag
Titeldaten
  • Müller-Graff, Peter-Christian [Hrsg.]
  • Nomos
    Baden Baden, 2015
    S.1829
    Enzyklopädie Europarecht, Band 4
  • ISBN 978-3-8329-7234-9
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Baden Baden
Reihe
Enzyklopädie Europarecht
Abstract
Der neue Band 4 ist Bestandteil der zehn Bände umfassenden Gesamtausgabe der Enzyklopädie Europarecht, in der sich die zahlreichen Autoren insbesondere zum Ziel gesetzt haben, dem Auseinanderdriften des seit mehr als fünfzig Jahren ständig angewachsenen Regelwerks Einhalt zu gebieten, um die gewünschte europäische Einigung, Vereinheitlichung und gegenseitige Durchdringung der einzelnen Bereiche des Gesamtsystems des Europarechts und eine einheitliche, aufeinander abgestimmte Anwendung sicherzustellen. Zwei der insgesamt 25 Abschnitte („Paragraphen“) des Bandes 4 behandeln das primäre und sekundäre Binnenmarktrecht der öffentlichen Auftragsvergabe. Darüber hinaus ist das öffentliche Auftragswesen in verschiedenen weiteren Beiträgen des Bandes 4 zum europäischen Wirtschaftsordnungsrecht angesprochen, insbesondere in den Abschnitten zum Wettbewerbs- und Beihilfenrecht. In den beiden Abschnitten zum Binnenmarktrecht der öffentlichen Auftragsvergabe geht es zunächst insbesondere um die Bedeutung und Anwendbarkeit des EU-Vergabeprimärrechts, seine Vorgaben durch das Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsangehörigkeit, die Grundfreiheiten des EU-Rechts, die europäischen Grundrechte, die allgemeinpolitischen Querschnittsklauseln (sozial- und umweltpolitische Verpflichtungen), Kartell-, Fusionskontroll- und Beihilfenrecht. Anschließend folgt die Darstellung der dem Primärrecht zu entnehmenden zentralen Vergabegrundsätze. Der Ausblick auf die völkerrechtlichen Bezüge des europäischen Beschaffungswesens, insbesondere das Government Procurement Agreement (GPA) mit der World Trade Organization (WTO) schließt den Abschnitt ab. Der zweite Abschnitt zum EU-Vergabesekundärrecht schildert zunächst die Grundlagen und den Rechtsrahmen des europäischen Vergaberechts. Anschließend werden die europäischen Vergaberichtlinien und die europäischen Rechtsverordnungen (Common Procurement Vocabulary – CPV, Standardformulare, ÖPNV-Verordnung) vorgestellt und ihr Anwendungsbereich, die Vergabeverfahren und deren Nachprüfung im Einzelnen erläutert. Schrifttum und Rechtsprechung sind umfassend in die Ausführungen einbezogen; auch ein zusätzliches Verzeichnis wichtiger Entscheidungen fehlt nicht.
Band
4
ISBN
978-3-8329-7234-9
Rezension abgeschlossen
ja

Der Leistungsbegriff in der HOAI

Untertitel
Von Grundleistungen, Besonderen Leistungen und anderen Leistungen
Autor
Welter, Ulrich
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2015
Seite(n)
8-9
Titeldaten
  • Welter, Ulrich
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2015
    S.8-9
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Einleitend zeigt der Verfasser auf, dass die verschiedenen Leistungsbegriffe der HOAI in der Praxis häufig nicht richtig angewendet werden, da der Bedeutungsinhalt der Begriffe vielfach nicht klar sei. Aufgrund der Änderungen der HOAI in den vergangene Jahren seien gegenwärtig in vielen Verträgen unterschiedliche Fassungen der HOAI Gegenstand. Ausgehend davon untersucht er die verschiedenen Leistungsbegriffe der unterschiedlichen HOAI Fassungen. Er arbeitet dabei heraus, dass die HOAI zwischen „Grundleistungen“ und „Besonderen Leistungen“ unterscheidet. Die in der HOAI 2009 neu hinzugekommenen „anderen Leistungen“ seien jedoch mit der HOAI 2013 wieder verschwunden. Darüber hinaus zeigt er auf, dass der Katalog der Grundleistungen abschließend und der Katalog der besonderen Leistungen nicht abschließend ist. Alles was nicht Grundleistung ist, sei daher als besondere Leistung einzuordnen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Kooperieren statt konkurrieren?

Untertitel
Problemlagen der kommunalen Zusammenarbeit – Eine Übersicht
Autor
Rhein, Kay-Uwe
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2015
Seite(n)
6-7
Titeldaten
  • Rhein, Kay-Uwe
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2015
    S.6-7
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser gibt eine Übersicht über Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit und zeigt dabei vergaberechtliche Implikationen auf. Einleitend stellt er die Motive für die kommunale Zusammenarbeit dar. Ausgehend von der Rechtslage in NRW erläutert er sodann die Kooperationsformen Arbeitsgemeinschaft, Zweckverband, öffentliche Vereinbarung und gemeinsame Kommunalunternehmen. Anhand des Vorlagebeschlusses des OLG Celle vom 17.12.2014 – 13 Verg 3/13 zur Frage der vergaberechtsfreien Gründung und Beauftragung eines Zweckverbands zur kommunalen Abfallentsorgung zeigt er auf, dass es bei der vergaberechtlichen Beurteilung bei diesen Fällen immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankomme. Ausgehend vom Urteil des EuGH vom 09.06.2009 – C-480/06 stellt er dar, dass hingegen das Instrument der „öffentlichen Vereinbarung“ ein flexibles Instrument für Kommunale Kooperationen sei, dass - wenn die öffentliche Stelle ihre im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben mit eigene Mittel erledige und hierzu mit anderen Stellen zusammenarbeite - keine Ausschreibungspflicht auslöse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Das Projekt Abfallentsorgung

Untertitel
Teil 2: Hinweise zur Gestaltung des Vergabeverfahrens
Autor
Mager, Stefan
Ganschow, Silke
Zeitschrift
Heft
2
Jahr
2015
Seite(n)
4-6
Titeldaten
  • Mager, Stefan ; Ganschow, Silke
  • Vergabe Navigator
  • Heft 2/2015
    S.4-6
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Beitrag ist der zweite Teil einer Beitragsserie, die sich mit vergabe- und abfallrechtlichen Fragestellung bei der Vergabe von Entsorgungsleistungen befasst. Im zweiten Teil steht die Gestaltung des Vergabeverfahrens im Mittelpunkt. Die Autoren erläutern u.a. die Anforderungen an die Losaufteilung, Eignung, Wertung und Vertragsgestaltung. Dabei geben sie praxisorientierte Hinweise u.a. zu den Themenbereichen Eignungsleihe, Vertragsgestaltung und Umweltkriterien.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Bußgeld für Bewachungsdienste

Autor
Grasböck, Reinhard
Heft
2
Jahr
2015
Seite(n)
98-104
Titeldaten
  • Grasböck, Reinhard
  • ZVB - Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht
  • Heft 2/2015
    S.98-104
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Johannes Schramm , Herausgeber und Schriftleiter der „Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht“ (ZVB) , Wien
Abstract
Der Begriff der „grundlegenden" Änderung ist gleichzusetzen mit dem Begriff der „wesentlichen" Änderung. Der Ausnahmetatbestand des § 30 Abs 2 Z. 1 BVergG kann ua dann wegen einer grundlegenden Änderung der Bedingungen nicht angewendet werden, wenn im nachfolgenden Vergabeverfahren Bedingungen eingeführt werden, die die Zulassung anderer als der ursprünglich zugelassenen Bieter erlaubt hätten, wenn sie Gegenstand des ursprünglichen Vergabeverfahrens gewesen wären.
Rezension abgeschlossen
ja