Die verfassungs- und europarechtliche Bewertung von Tariftreue- und Mindestentgeltregelungen in Landesvergabegesetzen
Untertitel
Eine Untersuchung mit besonderer Berücksichtigung des ÖPNV-Sektors
Normen
Art. 56 AEUV, Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007, Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG
Gerichtsentscheidung
EuGH, C-549/13, NVwZ 2014, 1505 – "Bundesdruckerei", EuGH, C-346/06, NVwZ 2008, 542 – "Rüffert"
Zeitschrift
Jahr
2015
Seite(n)
257-262
Titeldaten
- Faber, Markus
- NVWZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
-
2015
S.257-262
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz
Art. 56 AEUV, Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007, Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG
EuGH, C-549/13, NVwZ 2014, 1505 – "Bundesdruckerei", EuGH, C-346/06, NVwZ 2008, 542 – "Rüffert"
Dr. Klaus Heuvels
, CMS Hasche Sigle
, Frankfurt am Main
Abstract
So alt wie die Tariftreue- und Mindestentgeltregelungen in den Landesvergabegesetzen selbst sind die Bedenken gegen ihre verfassungsrechtliche und vor allem unionsrechtliche Zulässigkeit. Der Autor widmet sich diesem Thema zunächst unter kompetenzrechtlichem Blickwinkel und beleuchtet danach die Vereinbarkeit von deklaratorischen Tariftreueregelungen und von vergabespezifischen Mindestlohnregelungen mit dem Grundgesetz und mit der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 56 AEUV. Einen besonderen Schwerpunkt legt der Beitrag auf den Bereich des ÖPNV, in dem besondere unionsrechtliche Rahmenbedingen für den Nachweis von tarifvertraglichen Bindungen als Voraussetzung für die Vergabe eines öffentlichen Auftrags existieren. Im Ergebnis teilt der Autor die Kritik vieler Stimmen in der Literatur an der politikorientierten Regelungswut im Landesvergaberecht und empfiehlt den Landesgesetzgebern, Bietern oder Bewerbern um öffentliche Aufträge, arbeitsrechtsbezogene Verpflichtungen nur insoweit aufzuerlegen, als diese sich nachweislich im Zulässigkeitsrahmen der Rechtsprechung des BVerfG oder des EuGH halten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja