Änderungsbedarf und -möglichkeiten im BVergG aufgrund der neuen EU-Richtlinien im „klassischen“ Bereich.

Autor
Kurz, Thomas
Heft
2
Jahr
2015
Seite(n)
86-90
Titeldaten
  • Kurz, Thomas
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 2/2015
    S.86-90
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Der Autor stellt in seinem Beitrag dar, welche Änderungen aufgrund der neuen EU-Richtlinie für den öffentlichen Auftraggeber umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus werden jene Punkte dargestellt, wo eine Änderung seitens des österreichischen Gesetzgebers möglich wäre.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Die Herstellung der Kalkulierbarkeit und Vergleichbarkeit von Angeboten bei der Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen.

Autor
Kurz, Thomas
Heft
2
Jahr
2015
Seite(n)
78-85
Titeldaten
  • Kurz, Thomas
  • RdA - Recht der Arbeit
  • Heft 2/2015
    S.78-85
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
In dem Aufsatz legt der Autor anhand der maßgeblichen Österreichischen Judikatur dar, wie eine Kalkulierbarkeit und damit Vergleichbarkeit von Angeboten durch Festlegungen in den Ausschreibungsbestimmungen sicherzustellen ist. Nach Ansicht des Autors sind die relevanten Informationen infolge einer Bedarfserhebung (insbesondere Mengen, Leistungsbeschreibung, Ort, Zeit und Begleitumstände der Leistungserbringung) und eine Mengenänderungsklausel aufzunehmen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Mängel beim Ausfüllen von Bieterlücken – wann sind sie behebbar, wann unbehebbar?

Autor
Gölles, Hans
Makarius, Ingrid
Lassner, Nina
Heft
6
Jahr
2014
Seite(n)
316-323
Titeldaten
  • Gölles, Hans ; Makarius, Ingrid ; Lassner, Nina
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 6/2014
    S.316-323
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
Die drei Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Behebbarkeit von Mängeln auseinander. Zunächst wird einerseits die Differenzierung zwischen echter und unechter Bieterlücke dargelegt und im Anschluss die aus der Rechtsprechung und Lehre entwickelte „Formel“ zur Behebbarkeit von Mängeln dargestellt. Nach der Rechtsprechung ist ein Mangel behebbar, der zu keiner materiellen Verbesserung der Wettbewerbsstellung führt. In einem tabellarischen Judikaturüberblick werden Beispiele für behebbare und unbehebbare Mängel angeführt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Mehrfachbeteiligung – Sisyphusarbeit des Auftraggebers bei der Prüfung der Wettbewerbsbeeinflussung?

Autor
Kinsky, Harald
Heft
5
Jahr
2014
Seite(n)
249-253
Titeldaten
  • Kinsky, Harald
  • RPA - Recht und Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe
  • Heft 5/2014
    S.249-253
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

RA Mag. Robert Ertl, Breitenfeld Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien
Abstract
In ihrem Beitrag setzen sich die beiden Autoren mit der Mehrfachbeteiligung von Unternehmen (z.B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, Mitglied in mehreren Bietergemeinschaften und Subunternehmer von mehreren Bietern) auseinander. Eingangs wird die Möglichkeit der Regelungen in den Ausschreibungsunterlagen dargestellt und im Anschluss auf Basis der Judikatur des EuGH und der Österreichischen Gerichte und Behörden ausgeführt, dass eine Mehrfachbeteiligung nur dann zum Ausscheiden führen kann, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des Wettbewerbes vorliegt. Im Anschluss wird die Prüf- und Aufklärungspflicht ebenso wie die Beweislast eines Auftraggebers dargestellt. Als interessant hervorzuheben ist der kurze Exkurs zum slowakischen Vergaberecht.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Harmonisation of public-private partnership legislation: regional and international context of the Model Law on Public-Private Partnerships for the CIS Countries

Autor
Rodina, Anastasia
Zverev, Alexei
Zapatrina, Irina
Heft
1
Jahr
2015
Seite(n)
3-16
Titeldaten
  • Rodina, Anastasia ; Zverev, Alexei ; Zapatrina, Irina
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2015
    S.3-16
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Sven Tönnemann, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Die Autoren untersuchen, in wie weit eine Harmonisierung durch das Modellgesetz für Public Private Partnership (PPP) in den GUS-Staaten möglich wird. Hierzu geben die Autoren zunächst einen Überblick über die regionalen Regelungen zum PPP und über die Entwicklung des Modellgesetzes. Danach werden die wesentlichen Regelungen des Gesetzes besprochen. Dabei wird unter anderem auf die Definition von PPP sowie die Parteien und deren Pflichten eingegangen. Daneben wird die Möglichkeit erläutert, dass Eigentümer des Objekts des PPP nicht zwingend der Staat sein müsse. Auf eine Auflistung der Typen und Formen von PPP verzichte das Modellgesetz. Schließlich wird kurz auf die Regelungen zum Wettbewerb im Modellgesetz, die Flexibilisierung der Finanzierungsmöglichkeiten und institutionalisierte PPP eingegangen. Im Ergebnis halten die Autoren das Modellgesetz für eine gute Möglichkeit zur Harmonisierung der Regelungen zum PPP in den GUS Staaten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Folgenreiche Festlegung

Untertitel
Im Check: Wann ein Bieter das von ihm angebotene Produkt bestimmen muss
Autor
Noch, Rainer
Jahr
2015
Seite(n)
31-32
Titeldaten
  • Noch, Rainer
  • 2015
    S.31-32
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, TK / BMI, Berlin
Abstract
Der Verfasser untersucht in seinem Beitrag, zu welchem Zeitpunkt im Rahmen eines Vergabeverfahrens das zu liefernde Produkt bestimmt werden muss. Er zeigt auf, dass bei einer funktionalen Ausschreibung die Festlegung grundsätzlich im Angebot erfolgt. Sofern dies nicht eindeutig erfolge, könne eine Festlegung im Wege der Konkretisierung auch noch in der Angebotsaufklärung erfolgen. Die Angebotsaufklärung dürfe jedoch nicht zu einer Abänderung einer bereits erfolgten Festlegung führen, denn ein unzulässiger Produktwechsel nach Ablauf der Angebotsfrist führe geradewegs in die de facto Vergabe, da der Vertragsschluss dann auf ein Angebot erfolge, das niemals Gegenstand des durchgeführten Vergabeverfahrens war.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
nein

Modification of Public Contracts

Untertitel
Transposition and Interpretation of the new EU Directives
Autor
Domínguez Olivera, Rafael
Normen
Art. 72 Richtlinie 2014/24/EU
Art. 89 Richtlinie 2014/25/EU
Art. 43 Richtlinie 2014/23/EU
Heft
1
Jahr
2015
Seite(n)
35-49
Titeldaten
  • Domínguez Olivera, Rafael
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2015
    S.35-49
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Art. 72 Richtlinie 2014/24/EU, Art. 89 Richtlinie 2014/25/EU, Art. 43 Richtlinie 2014/23/EU

Dr. Anne Bartsch, Referentin im BMUB, Berlin
Abstract
In Fällen erheblicher nachträglicher Änderungen eines Vertrages verlangen die neuen EU-Vergaberichtlinien die Beendigung des bestehenden Vertragsverhältnisses und die gleichzeitige ausschreibungspflichtige Neuvergabe. Diese schwerwiegende Folge sei laut Verfasser jedoch nur unzureichend geregelt. Daher soll im Rahmen des vorliegenden Beitrags eine Auslegungshilfe geboten werden. Der Verfasser analysiert Fälle erheblicher und nicht erheblicher Änderungen und zeigt mögliche Handlungsoptionen auf. In diesem Zusammenhang wird auch das spanische Vergaberecht als Auslegungshilfe herangezogen, da dieses Parallelen zu den neuen europarechtlichen Regelungen aufweise. Im Ergebnis resümiert der Autor, es sei zwar positiv zu werten, dass sich das europäische Vergaberecht in Fällen erheblicher nachträglicher Änderungen eines Vertrages nunmehr nicht mehr nur noch auf wenige Entscheidungen des EuGH stütze. Dennoch hätte eine derart schwerwiegende Folge ausführlicherer Regelungen bedurft. Zudem hätten weitere Handlungsoptionen zur Neuausschreibung erwogen werden müssen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

New Subcontracting Regulation for Construction Contracts and its Impact on the Freedom of Movement and Competition

Autor
Keršytė, Karolina
Heft
1
Jahr
2015
Seite(n)
50-53
Titeldaten
  • Keršytė, Karolina
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2015
    S.50-53
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
In das Recht der Republik Littauen ist eine neue Bestimmung eingeführt worden, die es dem öffentlichen Auftraggeber bei Bauaufträgen gestattet, die Ausschreibung so zu gestalten, dass der Auftrag im Ganzen oder in Teilen durch den Bieter selbst (also nicht durch Unterauftragnehmer, sog. Selbstausführungsgebot) zu erfüllen ist. Die Regelung selbst und die Debatte darum, insbesondere zur Frage, ob dies mit dem Europarecht in Einklang zu bringen ist, werden im Artikel vorgestellt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Use of unsolicited proposals for new projects – the approaches in Australia

Autor
Chew, Andrew
Heft
1
Jahr
2015
Seite(n)
29-34
Titeldaten
  • Chew, Andrew
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 1/2015
    S.29-34
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Karsten Voigt, Rechtsanwalt, Hamburg
Abstract
Der Beitrag setzt sich mit der Behandlung von Angeboten an die öffentliche Hand in Australien auseinander, die unaufgefordert abgegeben werden. Solche Angebote sind nach Ansicht des Verfassers wünschenswert, da in diesen Angeboten oft innovative oder wirtschaftliche Vorgaben zum Gegenstand gemacht werden, die in einem klassischen Vergabeprozess nicht angeboten werden könnten. Problematisch ist aber natürlich, dass sich aus der Natur der Sache ergibt, dass kein Wettbewerb mit konkurrierenden Angeboten stattgefunden hat. Der Verfasser beschreibt den Umgang mit solchen Angeboten in Australien (Bund, Länder und Territories) und den Vorteilen, die dem Initiator des Beschaffungsvorganges im Wettbewerb eingeräumt werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der IP-Rechte. In knapper Form wird zudem der Vergleich zu anderen Ländern mit ähnlichen Ansätzen (z.B. der Schweiz) gezogen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neue Beschaffungsmodelle im SPNV auf dem Prüfstand des Vergaberechts

Autor
Röbke, Marc
Gerichtsentscheidung
VK Münster, Beschluss vom 02.10.2014, Az. VK 13/14
Heft
4
Jahr
2015
Seite(n)
216-219
Titeldaten
  • Röbke, Marc
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 4/2015
    S.216-219
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

VK Münster, Beschluss vom 02.10.2014, Az. VK 13/14

Christian Below, kbk Rechtsanwälte, Hannover
Abstract
Der Autor bespricht detailliert die Entscheidung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster zur Vergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen in Nordrhein-Westfalen (RRX-Vorlaufbetrieb). Der zugrundeliegende Nachprüfungsantrag richtete sich gegen die vom Auftraggeber gerichtete Konstruktion, bei der u.a. die VOL/B ausgeschlossen und eine Aufhebung für den Fall fehlender Gremienzustimmung seitens des Auftraggebers vorbehalten worden waren. Die vorgesehene Risikoverteilung war als unzumutbares Wagnis gerügt worden. Der Autor stellt zunächst die Auffassung der VK Münster dar, die den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen hat. Er geht insbesondere auf die Feststellungen ein, das Verbot ungewöhnlicher Wagnisse sei mit Einführung der VOL/A 2009 ersatzlos entfallen, die Grenze zur Unzumutbarkeit des aufgebürdeten Wagnisses sei vorliegend nicht überschritten und die VOL/B könne zulässigerweise ausgeschlossen werden, da sie für Dreiecksverhältnisse wie im Fall des RRX-Modells nicht konzipiert sei. Hinsichtlich der gewählten Zuschlagskriterien wird die Auffassung der VK Münster besprochen, dass bei ausgangs noch nicht fest stehendem Vertragsinhalt die Kriterien vor Abgabe des letztverbindlichen Angebots präzisiert werden dürften. Der Autor kritisiert insbesondere die Feststellungen zur Ausschlussmöglichkeit der VOL/B, da hiermit eine Verschärfung der Regelungen zulasten des Bieters einhergehen könne. Auch die Auffassung der Vergabekammer zum Aufhebungsvorbehalt teilt der Autor nur in Teilen und verweist auf Schadenersatzansprüche des Bieters. Abschließend geht der Autor auf die möglichen Praxisauswirkungen der Entscheidung für den SPNV-Markt ein.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja