Lösungsoffene Vergabeverfahren

Autor
Kirch, Thomas
Klammer, Maximilian
Zeitschrift
Heft
11
Jahr
2015
Seite(n)
138-141
Titeldaten
  • Kirch, Thomas ; Klammer, Maximilian
  • Vergabe News
  • Heft 11/2015
    S.138-141
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Silke Renner, AOK-Bundesverband, Berlin
Abstract
In ihrem Aufsatz stellen die Autoren den Wettbewerblichen Dialog und das Verhandlungsverfahren vor. Beide Verfahren kommen in Betracht, wenn Art und Umfang einer nachgefragten Leistung auch im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung nicht so erschöpfend zu beschreiben sind, dass ein Zuschlag ohne inhaltliche Erörterung oder Verhandlung sinnvoll möglich ist. Neben den Voraussetzungen für die Wahl der beiden Verfahrensarten stellen die Autoren den Ablauf der Vergabeverfahren und dabei zu berücksichtigende Besonderheiten dar. So dürfen beispielsweise die Zuschlagskriterien im wettbewerblichen Dialog nicht im Nachhinein geändert werden, obwohl die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten von den Bietern weiterentwickelt werden können.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Öffentliche Auftragsvergaben an Unternehmen in Krise und Insolvenz - Herausforderung für Kommunen, Vergabestellen und Unternehmen

Autor
Möhlenkamp, Andreas
Normen
§ 8 Abs. 2 VOB/B
Heft
Beilage WiVerw Nr. 3
Jahr
2015
Seite(n)
172-181
Titeldaten
  • Möhlenkamp, Andreas
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft Beilage WiVerw Nr. 3/2015
    S.172-181
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

§ 8 Abs. 2 VOB/B

Dr. Stephen Lampert, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Abstract
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Anforderungen an den Ausschluss von Unternehmen im Vergabeverfahren als Folge der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Der Verfasser zeigt die verschiedenen Wege auf, die ein Insolvenzverfahren nehmen kann. Der Auftraggeber müsse wegen dieser verschiedenen Entwicklungsmöglichkeiten eine konkrete auftragsbezogene Eignungsprognose stellen und dürfe die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht pauschal wegen der Insolvenz verneinen. Das insolvenzbedingte Sonderkündigungsrecht aus § 8 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B sei sanierungsfeindlich und mit § 119 InsO nicht zu vereinbaren. Hierüber werde demnächst der VII. Zivilsenat des BGH entscheiden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Neues Vergaberecht - Keine Ausschreibungspflicht der Kommunen für Rechtsberatungsdienstleistung

Autor
Terwiesche, Michael
Lompa, Ina
Jahr
2015
Seite(n)
407-410
Titeldaten
  • Terwiesche, Michael; Lompa, Ina
  • KommJur - Kommunaljurist
  • 2015
    S.407-410
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Klaus Heuvels , CMS Hasche Sigle , Frankfurt am Main
Abstract
Bei der Anbahnung von Mandaten schenken öffentliche Auftraggeber mitunter der Frage, ob die – zumeist unterhalb der EU-Schwellenwerte liegenden – Rechtsberatungsleistungen des Anwalts ausgeschrieben werden müssen, größere Aufmerksamkeit als der Ausschreibungspflichtigkeit der beabsichtigten Beschaffungsvorhaben. Der Beitrag gibt hierzu in knapper Form die nötigen Antworten. Danach sind Rechtsanwaltsleistungen unterhalb der Schwelle in der Regel mangels Binnenmarktrelevanz auch nicht nach den vom EuGH entwickelten europarechtlichen Anforderungen auszuschreiben. Da auch die VOF für freiberufliche Leistungen unterhalb der Schwelle nicht gilt und die Anwendung der VOL/A mangels eindeutiger und erschöpfender Beschreibbarkeit von Rechtsberatungsleistungen nicht eingreift, sind die Kommunen bei der Beauftragung von Anwälten neben der Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keinen vergaberechtlichen Bindungen ausgesetzt.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Einschränkungen des Wettbewerbsgrundsatzes bei der öffentlichen Beschaffung

Autor
Wietersheim, Mark von
Heft
Beilage WiVerw Nr. 3
Jahr
2015
Seite(n)
182-186
Titeldaten
  • Wietersheim, Mark von
  • GewArch - Gewerbe Archiv
  • Heft Beilage WiVerw Nr. 3/2015
    S.182-186
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Thorsten Schätzlein, Law and Engineering, Düsseldorf
Abstract
Der Autor setzt sich mit den unterschiedlichen Einschränkungen des Wettbewerbsgrundsatzes bei der öffentlichen Beschaffung auseinander. Er geht dabei auf die wesentlichen drei Instrumente ein: (1) Die Beschaffungsentscheidung, in deren Rahmen der öffentliche Auftraggeber den Gegenstand der Beschaffung festlegt. Unter Verweis auf die Rechtsprechung stellt er den hohen Freiheitsgrad dar, der weitgehend nur durch die Einhaltung auftrags- und sachbezogener Gründe beschränkt ist. (2) Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung, von dem in Einzelfällen abgewichen werden kann. (3) Eignungsanforderungen, mit denen der öffentliche Auftraggeber den Kreis der Teilnehmer und mithin den Wettbewerb einschränken kann. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Investitionsentscheidung der öffentlichen Hand per se eine Einschränkung des Wettbewerbes beinhaltet. Nach der Festlegung des Beschaffungsgegenstandes ist der öffentliche Auftraggeber allerdings durch die formalen Anforderungen des Vergaberechtes gebunden und gefordert, möglichst viel Wettbewerb zu ermöglichen.
Rezension abgeschlossen
ja

Anwendbarkeit und Ausnahmebestimmungen im künftigen Vergaberecht

Autor
Gröning, Jochem
Heft
11
Jahr
2015
Seite(n)
690-694
Titeldaten
  • Gröning, Jochem
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 11/2015
    S.690-694
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Dr. Florian Wolf, BLOMSTEIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berlin
Abstract
Der Beitrag stellt die wesentlichen Ausnahmetatbestände vom Anwendungsbereich der neuen Vergaberichtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 dar. Einen Schwerpunkt legt der Autor dabei auf die Zulässigkeit von Änderungen des Auftrags während der Vertragslaufzeit (Artikel 72 der Richtlinie 2014/24/EU) sowie die Vergabe von Aufträgen zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors (Artikel 12 der Richtlinie 2014/24/EU). Dabei wird auf mögliche Probleme bei der Anwendung dieser Ausnahmetatbestände in der Praxis hingewiesen. So sieht der Autor etwa die Gefahr, dass öffentliche Auftraggeber im Rahmen des Artikels 72 der Richtlinie 2014/24/EU Zusatz- und Anschlussaufträge ohne neue förmliche Vergabeverfahren in beachtlichem Ausmaß vergeben werden. Der Beitrag setzt sich ferner kritisch mit der Vorschrift in Artikel 10 lit. h) der Richtlinie 2014/24/EU auseinander, die einen Ausnahmetatbestand für bestimmte Dienstleistungen – z.B. Rettungsdienstleistungen – vorsieht, die von gemeinnützigen Organisationen oder Vereinigungen erbracht werden. Es sei damit zu rechnen, dass bei einer Umsetzung dieser Vorschrift wie sie im Regierungsentwurf zum GWB geplant sei, private Anbieter von Rettungsdienstleistungen die verfassungsrechtliche Überprüfung dieses gesetzgeberischen „Fremdkörpers“ anstreben werden.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Kartellgesetz: GWB

Untertitel
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 1-96, 130, 131)
Herausgeber
Bechtold, Rainer
Bosch, Wolfgang
Jahr
2015
Seite(n)
1176
Verlag
Titeldaten
  • Bechtold, Rainer, Bosch, Wolfgang [Hrsg.]
  • 8. Aufl.,
  • C.H. Beck
    München, 2015
    S.1176
  • ISBN 978-3-406-68081-6
Zusätzliche Informationen:
Kommentar

Ort
München
Auflage
8
ISBN
978-3-406-68081-6
Rezension abgeschlossen
ja

Der öffentliche Auftraggeber im System des unionsrechtlichen Haftungsrechts

Untertitel
Der hinreichend qualifizierte Verstoß als kohärenter Haftungsmaßstab?
Autor
Eder, Julia
Jahr
2015
Seite(n)
332
Verlag
Titeldaten
  • Eder, Julia
  • NWV
    Wien, 2015
    S.332
  • ISBN 9783708310152
Zusätzliche Informationen:
Fachbuch

Ort
Wien
Abstract
Aus der Monatsinfo 11/2015: Primärrechtliche Staatshaftung und sekundärrechtliche Haftung des öffentlichen Auftraggebers – Koinzidenz und Kohärenz, Zusammentreffen und Zusammenhang beider vergleicht die Verfasserin in ihrer im Sommersemester 2014 angenommenen juristischen Dissertation an der Johannes Kepler Universität Linz. Unter Würdigung der ständigen EuGH-Rechtsprechung, die einen „hinreichend qualifizierten Verstoß“ als haftungsbeschränkendes Kriterium für die primärrechtliche Haftpflicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfordert, untersucht die Verfasserin, ob diese Haftungsbeschränkung auch sekundärrechtlich durch einen Vergaberechtsverstoß des Auftraggebers geschädigten Bietern gegenüber erfolgreich geltend gemacht werden kann. Ausgehend von der begründeten Annahme paralleler Haftungsvoraussetzungen für die unionsrechtliche Staatshaftung und die Auftraggeberhaftung als speziellem Anwendungsfall analysiert die Verfasserin die gesamte einschlägige EuGH-Rechtsprechung und gelangt im Ergebnis ihrer Untersuchung zu einer umfassenden Darstellung der unions- und schadensersatzrechtlichen Gesamtproblematik, die auch eine Würdigung der (österreichischen) Schadensersatzregelung nach § 337 BVergG 2006 einschließt. Die Arbeit umfasst vier Hauptabschnitte. An das Geleitwort des Herausgebers der Schriftenreihe, in die die mit dem Walter Haslinger Preis 2014 ausgezeichnete Dissertation Aufnahme gefunden hat, das Vorwort der Verfasserin und das Inhaltsverzeichnis schließt sich die Einführung in die Problemstellung und den Aufbau der Arbeit an. Der nächste Hauptabschnitt behandelt die – primärrechtliche – Ableitung der Staatshaftung im Unionsrecht und der EuGH-Rechtsprechung sowie die Staatshaftung mit dem Schwerpunkt der Erfordernisse an einen „hinreichend qualifizierten Verstoß“. Die Haftung öffentlicher Auftraggeber nach Maßgabe des – sekundärrechtlichen – Vergaberechts und die Einbindung dieses speziellen Anwendungsfalls in die allgemeine unionsrechtliche Staatshaftung sind der Gegenstand des dritten Hauptabschnitts der Arbeit. Neben den Schadenersatzansprüchen nach dem Unionsrecht, d.h. den EU-Rechtsmittelrichtlinien liegt der Schwerpunkt der Darstellung hier bei der Würdigung des österreichischen Bundesvergabegesetzes 2006. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung im letzten Hauptabschnitt, Literatur- und Stichwortverzeichnis schließen die Arbeit ab, die sich durch eine Fülle von Fußnoten im Text zur Rechtsprechung und weiterführenden Literatur auszeichnet.
ISBN
9783708310152
Rezension abgeschlossen
ja

eVergabe - ein Blick in die Zukunft des elektronischen Vergabewesens!

Untertitel
Eine Definition von "eVergabe" und ihrer Rahmenbedigungen nach Vorstellung des Gesetzgebers
Autor
Probst, Peter Michael
Winters, Fabian
Heft
9
Jahr
2015
Seite(n)
557-562
Titeldaten
  • Probst, Peter Michael ; Winters, Fabian
  • CR - Computer und Recht
  • Heft 9/2015
    S.557-562
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

Robert Thiele, MBA, BMDS, Berlin
Abstract
Im ersten Teil des Beitrages erläutern die Verfasser die wichtigsten Begriffe der eVergabe wie z.B. eCertis, XVergabe und eSense. Im zweiten Abschnitt werden ausgehend von der EU-Vergaberichtlinie (RL 2014/24/EU) die gesetzlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Dabei gehen die Verfasser insbesondere auf die gestaffelten Umsetzungsfristen ein. Anschließend ordnen sie die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Vergabeverfahrensablauf ein und zeigen die konkreten Auswirkungen auf. In ihrer abschließenden Bewertung stellen sie fest, dass die Auswirkungen der Regelungen zur eVergabe überschaubar sind. Dennoch bestehe bei der Interoperabilität und den einheitlichen Sicherheitsstandards noch weiterer Reformbedarf. Sie empfehlen öffentlichen Auftraggebern, frühzeitig mit der Einführung der eVergabe zu beginnen, da sie mindestens ein Jahr bis zur internen Realisierung einplanen sollten.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Das Mindestlohngesetz des Bundes und seine Auswirkungen auf das

Autor
Germelmann, Claas Friedrich
Normen
MiLoG
Heft
10
Jahr
2015
Seite(n)
413-420
Titeldaten
  • Germelmann, Claas Friedrich
  • NZBau - Neue Zeitschrift für Bau- und Vergaberecht
  • Heft 10/2015
    S.413-420
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

MiLoG

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor stellt zunächst die wesentlichen Regelungen des MiloG sowie der verschiedenen Landesvergabegesetze vor. Er befasst sich sodann mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnis der nun – seit 01.01.2015 – nebeneinander stehenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Dabei stellt er fest, dass beide Regelungen dem Arbeitnehmerschutz dienen und daher eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz bestehe. Diese habe der Bund mit Erlass des MiloG nun für den Landesgesetzgeber gesperrt. Aber nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken bestünden gegen die landesvergaberechtlichen Mindestlohnvorgaben, diese verstießen auch gegen europäisches Primärrecht, so der Autor. Zumindest die Mindestlohnvorgaben, die vom bundesgesetzlichen Mindestlohn nach oben abweichen, entsprechen seit dem 01.01.2015 nicht mehr den Kohärenzvorgaben des europäischen Primärrechts. Der Arbeitnehmerschutz werde abschließend durch das MiloG geregelt, die Landesgesetzgeber dürften höchstens lückenfüllende Ergänzungen vornehmen. Möglich sei auch wie im Falle Hessens, eine dynamische Verweisung auf das Bundesrecht vorzunehmen.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja

Public Procurement – Meaning of ‘Public Works Contract’ – Scope of the Principle of ‘Res Judicata’

Autor
Kitsos, John
Gerichtsentscheidung
EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Rs. C-213/2013
Heft
3
Jahr
2015
Seite(n)
207-212
Titeldaten
  • Kitsos, John
  • EPPPL - European Public Private Partnership Law
  • Heft 3/2015
    S.207-212
Zusätzliche Informationen:
Aufsatz

EuGH, Urteil vom 10.07.2014, Rs. C-213/2013

Aline Fritz, FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Berlin
Abstract
Der Autor kommentiert die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs vom 10.07.2014 (C-213/2013 "comune di Bari"). Nachdem er den komplexen Sachverhalt dieses Falles zusammenfasst, beschäftigt er sich mit der ersten Vorlagefrage, inwieweit ein Vertrag, der im Wesentlichen die Anmietung eines (noch herzustellenden) Gebäudes betrifft, als Bauauftrag einzuordnen sei. Der europäische Gerichtshof bestätige die von ihm schon vorher aufgestellten Voraussetzungen: maßgeblich sei zum einen der Hauptgegenstand des Vertrages – hier die Erstellung eines neuen Gerichtszentrums. Zum anderen komme es darauf an, ob die Bauleistung nach den Erfordernissen des Auftraggebers erfolgen solle bzw. ob dieser zumindest einen entscheidenden Einfluss auf die Planung sich hat einräumen lassen. Auch diese Voraussetzung war hier erfüllt. Schließlich geht der Autor noch auf die zweite Vorlagefrage ein, in wieweit einem nationalen Gericht erlaubt sei, eine rechtskräftige, unanfechtbare Entscheidung von sich aus zu revidieren, wenn feststeht, dass diese Entscheidung gegen EU-Recht verstößt. Grundsätzlich sei dies wegen des Prinzips "res judicata" unzulässig. Eine Ausnahme gelte nur dann, wenn das Recht des betroffenen Mitgliedstaates im Einzelfall eine Wiederaufnahme zulasse.
Rezensent
Rezension abgeschlossen
ja